Privatparkplatz angefahren darf man das?
Hallo
Ich hatte vorhin einen Arzt Termin, der Parkplatz dort was voll daher musste ich woanders gucken. Allerdings waren die sehr voll und man hatte kein Durchgang, daher musste ich über einen Privatparkplatz fahren um auf die andere Seite zu kommen. Als ich dann ausgestiegen bin, kam ein alter Mann und zeigte mir ein Video wo er mich gefilmt hat wie ich über den Parkplatz fahre ( es war eine 5 Sekunden Sache) und meinte er zeigt mich an. Jetzt ist meine Frage darf er das? Es steht ja nirgendwo in der StVO dass man nicht auf Privatparkplatz fahren darf, ich meine die Straße war voll man hätte keine andere Wahl aber dass er das auch noch filmt!
11 Antworten
Hi,
Jetzt ist meine Frage darf er das?
Man darf jeden wegen allem anzeigen - ob es überhaupt zu einem Verfahren, geschweige denn einer Verurteilung kommt, steht auf einem anderen Blatt.
Es steht ja nirgendwo in der StVO dass man nicht auf Privatparkplatz fahren darf
Natürlich nicht - die StVO regelt lediglich den Verkehr auf öffentlichen Wegen; das ist ein Privatparkplatz nicht. Hier kann der Eigentümer tatsächlich bestimmen, wer dort etwas zu suchen hat und wer nicht.
Mein Rat: abwarten, Tee trinken - Hunde, die bellen, beißen nicht. Würde mich doch sehr wundern, wenn dort etwas kommt.
Hilfssheriffs gibt's in fast jeder Nachbarschaft, nicht so Ernst nehmen...
LG
Er darf schon. Ob es das bringt, was er erhofft, ist fraglich.
Grundsätzlich dürfen alle Bereiche, die zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, auch befahren werden, solange keine Beschilderung dies verbietet.
Auch private Einfahrten gehören dazu und dürfen befahren werden.
Alles, was nicht komplett umfriedet und gesichert ist, ist öffentlicher Verkehrsraum.
Wenn es also tatsächlich sein Grund und Boden ist, muss er es absperren oder akzeptieren, dass es befahren wird.
Parken ist wieder was anderes. Aber auch hierfür muss eine Beschilderung da sein, die Bedingungen und ggf Gebühren ausweist.
Gruß S.
Dazu ein kleine Geschichte die sich tatsächlich zugetragen hat!
Ein junger Mann fuhr mit seinem Auto auf einen Privatparklatz und parkte.
Auf Hinweise eines älteren Hausbewohners, dass er sein Auto wegfahren sollte, reagierte er nicht.
Als der junge Mann nach 1 Stunde wieder an seinem Auto erschien, stellte er fest, dass sein Fahrzeug total zugeparkt war und er nicht mehr weg kam.
Er rief dann bei der Polizei an, die kamen, und teilten ihm mit, dass sie für den Privatparkplatz nicht zuständig sind und er sollte mit den Hausbewohnern reden.
Er hatte Pech, die Hausbewohner waren eine Woche im Urlaub und daher musste er eine Woche lang mit dem Taxi umher fahren.
Man hat diesen jungen Mannn danach nie mehr gesehen!
Nein, man darf auf einem Parkplatz keine anderen Fahrzeuge anfahren.
So wie ich das verstanden habe bist du nur rübergefahren, oder? Das müsste in Ordnung sein, solange du dort nicht geparkt hast. Aber auch wenn du das getan hast denke ich nicht das es den Staatsanwalt interessiert, ich glaube nicht das so was vor Gericht landet, höchstens einen Strafzettel.
Okay, Danke für die Info. Dachte irgentwie es wäre ein Parkplatz nur für Angestellte oder so, das es völlig Privatgelände war war mir nicht klar.
Du hast es nicht verstanden: Privatgrundstück (egal welcher Art) = keine Bußgelder!
Okay, okay, wusste ich ja nicht.
Auf Privatgrundstücken gibt es keine Strafzettel (wäre ja noch schöner - obwohl: Wenn ich alle abkassiere, die in meiner Einfahrt wenden, ist die Altersvorsorge gesichert...).