Darf eine Firma in der Nist- und Setzzeit im Privatgarten schneiden?

4 Antworten

Der Privatmann darf ja in seinem Garten im Gegensatz zum öffentlichen Raum Gehölze und Büsche entfernen in dieser Zeitspanne.

Da sagt der § 39 BNatSchG aber was anderes.

Wie wäre es denn wenn wir den Gartenbauern neben Wintergeld oder Sommergeld bezahlen weil diese Ihren Job nicht ausüben können.

Es geht gar nicht anders dass Gartenbauer auch Büsche und Bäume auf privatem Grund entfernen dürfen sonst hätten wir ein paar Arbeitslose mehr.

Aber sie sind auch an den Tierschutz gebunden insbesondere bei Arten auf der schwarzen Liste. Nur vermute ich dass sich die wenigsten darum kümmern.

Bei uns in de Region ist die Entfernung von Bäumen und Büschen auf privatem Grund nach Ausnahmegenehmigung während des ganzen Jahres erlaubt. Unsere wurde uns damals ohne Prüfung per Email zugesandt. Wohne aber auch auf dem Land in BW.

Die Brutzeit bezeichnet die Zeit, in der Vögel ihre Eier warm halten und ausbrüten.

Die Setzzeit bezeichnet die Zeit, in der Haarwild ihre Jungen gebären.

Die Nistzeit bezeichnet die Zeit, in der Vögel ihre Nester bauen.

Ich bin zwar kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber mein Verständnis war, dass auch Private (Nebst Firmen) auf ihrem Grundstück an das Gesetz gebunden sind. D.h. Form- und Pflegeschnitt erlaubt von Anfang März bis Ende September, aber das Entfernen von Hecken sowie radikaler Rückschnitt = Ordnungswidrigkeit, die mit Bussgeld geahndet werden kann.

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

KONA6 
Beitragsersteller
 13.03.2018, 09:10

Der NABU erklärt den privaten Bereich davon ausgeschlossen

furbo  13.03.2018, 11:11
@KONA6

Fundstelle?

Einen Unterschied zwischen Brut- und Setzzeit und Nist- und Setzzeit gibt es nicht. Das ist nur eine andere Bezeichnung. Hecken in der freien Natur dürfen zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht zurück geschnitten werden. Wie das auf Privatgelände ist, kann ich dir leider nicht beantworten.