Privatinsolvenz Nebenjob
Hallo,
ich befinde mich seit 2011 in der Privat Insolvenz. Also seit gut 2 1/2 Jahren in der Wohlverhaltensperiode. Seit 01.09 habe ich nun einen Nebenjob der auf 450 EUR angemeldet ist. Meine Frage ist wie wird dies auf den pfändbaren Betrag angerechnet. Steuerklasse I ledig.
1 Antwort
Hallo,
erstmal die juristisch saubere Antwort. Der Arbeitgeber von Deinem Nebenjob kennt ja Deinen Hauptverdienst nicht, daher kann er die mögliche Abtretung an den Treuhänder nicht bestimmen. Eigentlich müsstest Du daher einmal den Treuhänder von dem Nebenjob informieren und dann kommt noch die Berechnung. Du musst die 450 EUR auf Dein jeweiliges Nettogehalt aufschlagen und dann in der Pfändungstabelle die Abtretung ausrechnen. Die Differenz (oder im schlimmsten Fall sogar die ganzen 450 EUR) müsstest Du dann dem Treuhänder überweisen.
Theoretisch könntest Du auch das Risiko eingehen und die 450 EUR auf ein dem Treuhänder nicht bekanntes Konto überweisen lassen. Auf Deiner Einkommensteuererklärung taucht das Geld nämlich nicht auf und das Finanzamt gibt keine Informationen an Gläuber weiter. Das ist aber Deine Entscheidung.
Viel Glück