Privates Geld auslegen?

3 Antworten

Jetzt kommt es darauf an, wie das zu verstehen , um welche Beträge es hier geht, mit welcher Häufigkeit.

Geht es hier um sporadische Einkäufe zB zur Organisation eines Festes ist es nicht unüblich die Kosten vorzustecken und dann mit der Quittung aus der KiGa Kasse erstattet zu bekommen. Je nach Organisation müsste sie sich vor Einkauf auch noch einen Bestellschein von der KiGa Leitung unterzeichnen lassen.

Ein Vorschuss aus der KiGa Kasse mit Abrechnung gegen Quittung ist sicher auch möglich, erhöht aber meiner Meinung den Aufwand. Diese Praxis ist je nach Organisation des KiGa der Leitung evtl nicht gestattet.

Geht es hier um den Einkauf des täglichen Mittagessen kann das natürlich nicht verlangt werden. Eine gesetzliche Grundlage? Wo steht, dass eine Erzieherin einkaufen muss? Hier gilt es dies einfach besser zu organisieren. Man könnte als KiGa bei einem Verkäufer auch die Bezahlung auf Rechnung vereinbaren.

Tortenerich1904 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 21:26

Danke für die Antwort

Das muss sie nicht machen und das sollte sie auch nicht machen.

Tortenerich1904 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 19:10

Danke für die Antwort, weißt du ob es eine Rechtsgrundlage dazu gibt um etwas in der Hand zu haben.

Monti55  12.06.2018, 22:02
@Tortenerich1904

Eine Rechtsgrundlage muss immer derjenige vorweisen, der was will.

Soll sie doch ihre Cheffin nach der Rechtsgrundlage fragen^^

Das ist ungefähr so, als sollte sie dafür bezahlen, daß sie da arbeiten darf.

Tortenerich1904 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 19:10

Danke für die Antwort, weißt du ob es eine Rechtsgrundlage dazu gibt um etwas in der Hand zu haben.