Ebay - zwingt mich zur Rücknahme trotz Ausschluß?
Hallo!
Ich habe ein Problem mit EBay. Habe dort einen tragbaren DVB-T Fernseher verkauft. Die Beschreibung war korrekt, mit Modelangabe, Fotos, Funktionstüchtigkeit und Beschreibung des Herstellers. Natürlich auch als "DVB-T" eingetragen. Keinerlei Mängel, weder versteckt noch sichtbar, keinerlei Fehler in der Beschreibung. Unter der Auktion habe ich den Satz formuliert: "Privatverkauf. Kein Umtausch, keine Rücknahme, keine Garantie."
Nun hat der Käufer das Gerät bezahlt, das Paket erhalten und stellte fest, dass es nicht geht. Ich habe ihn daraufhin aufgeklärt, dass es nunmal ein DVB-T Gerät und kein DVB-T2 Gerät ist und somit nicht mehr mit DVB-T einsetzbar ist.
Er verlangte daraufhin eine Rücknahme, ich lehnte ab. Es wurde bei Ebay ein Fall geöffnet - hier behauptete der Käufer dreist, das Gerät wäre defekt - und dann von Ebay geschlossen, der Verkäufer erhielt von Ebay ein Rücksendeetikett und sendete das Gerät zurück. Daraufhin wurden von meinem Paypal Konto die kompletten Kosten abgebucht für die Ware+Versand.
Nun bin ich der Meinung mich völlig richtig verhalten zu haben und da alle Angaben korrekt waren bin ich nicht dafür verantwortlich zudem der Fernseher funktionstüchtig und genau wie beschrieben ist.
Ich verlange von Ebay eine Wiedergutmachung, eine Entschädigung, doch die lehnen ab.
Meines Erachtens nach hat Ebay aber das Recht gebrochen denn sie haben den Fall geschlossen ohne eine Rücksprache mit mit. Hinter meinem Rücken so zu sagen, ohne mir die Gelegenheit zu geben darauf zu antworten. In dem eröffneten Fall stand mir nur eine einzige Option zur Auswahl: Rücksendeetikett an den Käufer verschicken.
Da ich mich im Recht sehe - da muss es doch bestimmt einen Paragraphen, ein Urteil geben damit ich mein Recht durchsetzen kann? Die weigern sich nämlich sturr und behaupten ich müsse auf den Kosten sitzen bleiben ob es mir gefällt oder nicht.
9 Antworten
Dein Auschluss ist n. § 308 BGB unwirksam formuliert, was dich zu zweijähriger Sachmängelhaftung verpflichtet.
Deine Rechtsauffassung übersieht die hier anzuwendende arglistige Täuschung: Der Kaufinteressent darf immer dann mit einer Offenbarungspflicht, mithin einer Aufklärung der Sachlage rechnen, wenn die "nach Treu und Glauben und der Ansicht der Verkehrsauffassung nach geboten ist". Der Höchstbietende durfte davon ausgehen, dass sich das Gerät zum Fersehempfang eignet. Insbes. dehalb, weil du ausdrücklich Funktionalität zugesichert hast. Die schuldest du aber im Zeitpunkt des Gefahrübergangs, nicht nur für die Vergangenheit :-O
Die Rücknahmebedingungen hätten nur dann nicht gegriffen wenn du angegeben hättest: "Das Gerät eignet sich nicht zum Empfang des aktuell ausgestrahlten DVB-T2-Signals."
Aber genau diese Arglist war dein Kalkül: Du hast hier absichtlich und ganz bewußt einen Irrtum erregt, weil den wertlosen Elektroschrott sonst nur ein Ersatzteilsammler gekauft hätte - zum deutlich niedrigeren Teilepreis.
"Privatverkauf. Kein Umtausch, keine Rücknahme, keine Garantie
Diesen unsinnigen Satz hättest du dir sparen können. Unsinn deswegen, weil es kein Recht auf Umtausch oder eine Rücknahme gibt. Da hättest du das auch nicht auszuschliessen brauchen. Und eine Garantie gibt man freiwillig. Gibt man keine, kann man sie ebenfalls nicht ausschliessen.
Einzig die Gewährleistung hättest du ausschliessen müssen, damit du nicht für Mängel haftest, die nach dem Kauf entstanden sind. Das hast du nicht getan.
Zu ebay: ebay hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun. Die haben von dir auch nichts gefordert. Vermutlich geht es um paypal? Mit denen hast du einen gesonderten Vertrag abgeschlossen, der die Bedingungen des Käuferschutzes regelt. Das solltest du nachlesen. Ich habe da mal reingeschaut und diesen Passus gefunden:
Der Artikel kann nicht verwendet werden, dies war jedoch nicht in der Artikelbeschreibung beschrieben worden, beispielsweise fehlen wichtige Komponenten oder Teile, der Artikel funktioniert nicht oder das Haltbarkeitsdatum ist überschritten.
Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Das trifft auf deinen Fall zu: Der Artikel kann nicht verwendet werden, weil kein DVB-T-Signal mehr gesendet wird, und du hast nich darauf hingewiesen. Wie willst du überhaupt die volle Funktionsfähigkeit des Fernsehers festgestellt haben?
Inwiefern es rechtmäßig war, dass du den Fernseher zurückerhalten hast, da du doch die Rücknahme ausgeschlossen hast, weiß ich nicht. Meiner Meinung nach hätte der Käufer ihn behalten dürfen.
Dass der Fall eintreten kann, bei dem paypal entscheidet, ob der Käufer sein Geld zurückerhält und dein Konto damit belastet wird, hast du mit dem Anbieten von paypal und deren AGB akzeptiert. Ich verstehe nicht, warum man als Verkäufer paypal anbietet? Das hat für dich nur Nachteile.
Dass du dich nicht richtig verhalten hast, weil du verschwiegen hast, dass kein Signal mehr gesendet wird, den der Fernseher empfangen könnte, solltest du eigentlich selber wissen. Fühlst du dich aber immer noch ungerecht behandelt, kannst du ein Beispiel statuieren und paypal verklagen.
Wie du meinst. Ehrlich war dein Angebot jedenfalls nicht formuliert.
Wenn du dich ungerecht behandelt fühlt, steht es dir frei, paypal zu verklagen.
Nein, das hat nicht Paypal, sondern Ebay Käuferschutz so entschieden
Es gibt keinen ebay Käuferschutz. Der paypal. Käuferschutz kann über ebay beantragt werden. Ich kann dir nur nochmal raten, die AGB von paypal zu lesen.
Das Gerät ist komplett, hat bis zur Abschaltung des Signals funktioniert.
Das hört sich schon anders an. In der Frage hast du es so formuliert, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs einwandfei funktioniert hat. Hat es aber nicht.
Doch, hat es. Und das lässt sich auch sicherlich technisch bestätigen. Noch einmal - ich muss niemanden noch extra vor dem Kauf stützen damit er die Ware nicht kauft. Sein Unwissen ist nicht meine schuld. Punkt.
Ja dann...viel Glück, gegen die AGB vom paypal zu klagen, die du vorher akzeptiert hast.
Ich habe nicht mit Paypal kommuniziert sondern mit Ebay.
Du raffst es nicht: ebay hat mit der Sache nichts zu tun. ebay stellt die Plattform, mehr nicht.
Den Vertrag über den Käuferschutz hast du mit paypal abgeschlossen. Darin steht ebenfalls, dass über ebay kommuniziert werden kann.
Nochmal: Warum liest du nicht endlich die AGB?
Wenn es nicht eBay ist mit dem ich spreche, wieso weisen die sich dann so aus? Und dazu noch geben sie selbst zu, dass es wohl ein Fehler in ihrer Entscheidung ist! https://ibb.co/wdMy0Hf
Du hast den Text nicht verstanden.
ebay weist darauf hin, dass der Käufer einen Fehler gemacht haben könnte. Aufgrund dieses Fehler hat paypal möglicherweise eine Entscheidung getroffen, die nicht den wahren Umständen entspricht.
Mal ehrlich: Was erwartest du? Dass Jemand beim Käufer vorbeigeht und sich das Gerät vorführen lässt?
Weiterhin verweist ebay auf paypal. Und nun zum letzten Mal: paypal hat die Entscheidung getroffen. Nur die Kommunikation läuft über ebay ab. Das kannst du in den paypal-AGB nachlesen. Mach das endlich mal, anstatt immer wieder von vorne anzufangen.
Genauso wie niemand bei dem Käufer vorbeikommen kann, kann er auch nicht ohne das mit mir zu klären eine solche abenteuerliche Entscheidung treffen. Er muss auch meine Meinung hören. Der Kontakt mit denen wäre ohnehin nicht passiert wenn ich nicht schon vor etwa einem Jahr diese Mailadresse von einem Ebay Mitarbeiter bekommen hätte. Die haben mir nämlich nicht einmal eine Möglichkeit zu antworten gegeben! Sie haben zugegeben, dass die Möglichkeit besteht, dass sie nicht im Recht sind. Und somit müssen sie die Verantwortung dafür übernehmen und mir zumindest meine Ausgaben ausgleichen. Das wären natürlich die Versandkosten.
Du sagst es selber: Paypal kann einen Fall nur aufgrund der Angaben von Käufer und Verkäufer entscheiden. Dass das nicht immer richtig sein kann, sollte Jedem klar sein. Du hast mit dem Anbieten von paypal akzeptiert, dass auf diese Art entschieden wird. Wie oft muss ich dich darauf hinweisen, dass du Alles in den AGB nachlesen kannst? Warum weigerst du dich, da reinzuschauen?
Alles, was du fragst, kannst du in den AGB nachlesen.
paypal muss keine Verantwortung übernehmeh. DU bist damit einverstanden, deren Entscheidung zu akzeptieren.
Nein, ich wurde um mein Geld betrogen. Und zwar entweder von Ebay oder von Paypal - egal an diesem Punkt. Der Käufer erstmal interessiert nicht. Aber das Geld, welches ich dafür bezahlen musste das Gerät zu versenden, darauf bleibe ich sitzen nur weil irgendein Vollpfosten bei Ebay oder PP ne dumme Entscheidung traf und die nicht vor haben mir den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Du bist echt schwer von Begriff.
Du hast mit dem Anbieten von paypal deren AGB akzeptiert und damit, dass eine Sache so laufen kann, wie sie jetzt passiert ist. Du wurdest nicht betrogen. Du warst einverstanden, dass paypal eine Entscheidung tifft. Und du warst einverstanden, diese Entscheidung zu akzeptieren. Punkt.
Nein, bin ich nicht. Ich bin nicht der Meinung, dass AGBs über den Gesetz der Bundesrepublik Deutschland stehen! Und wenn sie davon abweichen, dann können sie nicht gültig sein. Zudem gibt der Sachbearbeiter indirekt zu, dass sie falsch handelten und falsch bedeutet auch falsch ihren Richtlinigen gegenüber.
Du kannst ebay erst mal mit einem Anwalt drohen und in dem schreiben der Vorfall wie hier schildern.
Wenn du den verlauf hast von dem Gespräch, hast du zu 100% gewonnen und kannst dem Käufer auch noch mit rechtlichen schritten drohen.
So welchen Leuten muss man einfach mal zeigen dass sowas nicht geht. Wenn er die Prozesskosten die ein vielfaches höher sind als 35€ zahlen muss, wird er es sich das nächste mal besser überlegen.
Ich würde sofort klagen. Einfach nur als Lektion....
Wegen eines alten unbrauchbaren Fernsehers würdest du sofort klagen?
Was hast du denn zu dir genommen?
Das produziert mehr Kosten als das Ding wert ist und wenn es dumm läuft, bleibt er auf diesen Kisten auch noch sitzen.
Gruß Michael
Wenn so ist wie er geschrieben hat, kann er auf seine Kosten nicht sitzen bleiben. Einigen Menschen muss man einfach eine Lektion erteilen.
Und da er technischen Schrott für teuer Geld verkauft hat, ist ausschließlich er derjenige, der die Lektion verdient hat.
Zu einem "seriösen" Verkauf gehört eine "vollständige" und "richtige" Artikelbeschreibung.
Gruß Michael
Es steht doch DVB-T drin. Ich muss doch bei Geräten nicht erwähnen was sie nicht können, wenn ich schreibe was sie können...
Der Käufer hat wollte ein DVB-T2 Gerät. Hat aber ein DVB-T Gerät gekauft, welches auch als DVB-T und nicht als DVB-T2 Gerät ausgewiesen wurden ist.
Ist halt leider so, dass jeder einigermaßen gute Anwalt diese Rechtsauffassung auseinander nehmen würde. Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz mit dem Inhalt, dass der durchschnittliche Käufer von den technischen Eigenschaften auf die Funktionsfähigkeit der Kaufsache schließen kann.
Das heißt also wenn ich mir ein gebrauchtes Auto Kaufe mir Airbag. Ich feststelle das es keinen Seitenairbag gibt und dort aich nur Frontairbag drin steht ich mein Geld wieder zurück bekommen kann. Das will ich sehen. Ist nämlich das gleiche.
- Das ist eben nicht das Gleiche, weil dein gebildeter Fall darum kreist, wie das Wort "Airbag" zu verstehen ist. Der geschilderte Fall befasst sich mit der Frage, ob man allein aus den technischen Eigenschaften einer Kaufsache darauf schließen kann, ob sie vertragsgemäß genutzt werden kann.
- Frag mal Menschen auf der Straße, ob sie wissen was DVB-T ist. Der Großteil, da bin ich mir ziemlich sicher und schließe mich da ein, hat keinen blassen Schimmer, was das überhaupt ist und welche Folgen sich daraus ergeben.
So etwas lächerliches habe ich ja noch gelesen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Er kann auch nicht dafür, das er es nicht weiß. Dann kauf ich nicht privat, wenn ich eine Beratung beötige. Zudem gibt es auch die Option den Verkäufer vorab zu fragen.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist absolut unbrauchbar als Spruch. Maßgeblich allein ist § 434 BGB. Eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehend, dass durch die Angabe der technischen Eigenschaften die Sachmängelhaftung für die Funktionsfähigkeit des Fernsehers ausgeschlossen wird ist nicht anzunehmen. Entscheidend kommt es daher darauf an, ob sich ein DVB-T Fernseher für die übliche Verwendung eignet. Das ist nicht der Fall. Etwas anderes würde sich nur dann ergeben, wenn es so offensichtlich ist, dass ein verständiger durchschnittlicher (!) Dritter die Angabe der technischen Eigenschaften dahingehend verstehen würde, dass mit einem DVB-T Fernseher grundsätzlich nicht ferngesehen werden kann. Aus den geschilderten Gründen ist das nicht der Fall. Es ist, auch zwischen Verbrauchern, unerheblich, ob der Käufer von einem Unternehmer hätte kaufen oder den Verkäufer hätte fragen können. Die Gewährleistungsrechte sind primär verschuldensunabhängig.
Man kann aber mit dem Angeboten Fernseher fernseh schauen. Was gibts daran nicht zu verstehen. Das einzige was nicht möglich ist ein DVB-T2 Signale zu empfangen, DVB-T Signale kann dieser Empfangen. Nur gibt es in Deutschland kein DVB-T Signal mehr, sondern nur DVB-T2 Signale. Da kann aber der Verkäufer nicht für. Er hat aber die Möglichkeit über Kabel und Statelliet fernseh zu schauen und über einen externen dvb-T2 Receiver oder sogar über einen Chrome Stick. Der fernseher funktioniert genauso wie er soll. nur in deutschland wird kein dvb-t signal mehr ausgestrahlt.
Gegenueber Ebay oder Paypal hast du keinerlei Ansprueche, wenn diese nach ihren veroeffentlichten und von dir akzeptierten Richtlinien gehandelt haben.
Moeglicherweise hast du aber einen Anspruch gegenueber dem Kaeufer. Den wirst du vermutlich aber nur gerichtlich durchsetzen koennen. Dabei wird es darauf ankommen, was der Kaeufer aufgrund deiner Verkaufsanzeige erwarten durfte. Ein Richter koennte dann u.U. durchaus auch zu dem Schluss kommen, dass die Nichteignung des Geraets wegen technischer Veraltung nicht deutlich genug aus der Verkaufsanzeige hervor ging. Je nachdem halt, wie die Anzeige in ihrer Gesamtheit gewirkt hat bzw. Ansicht des Richters auf den Kaeufer wirken musste.
Sorry aber wenn dort DVB-T steht, steht da nicht DVB-T2. Es ist nicht seine Schuld, wenn der Käufer keine Ahnung hat oder nicht lesen kann.
Dann kann ich mir auch eine Fernseher kaufen und sagen ja ich dachte der kann 4K es gibt aber keine 4K Sender....
Nach deiner Logik müsste ich, wenn ich einen 4K TV verkaufe jeden darauf hinweisen, das es im Kabelnetz keine 4K Sender gibt.
Wie gesagt, es kommt auf den Gesamteindruck der Verkaufsanzeige an. Ein kleiner versteckter Hinweis auf eine technische Spezifikation, muss da nicht unbedingt ausreichen. Jedenfalls dann nicht, wenn die Anzeige verspricht, dass man mit dem Teil fernsehen kann, dies aber tatsaechlich aufgrund der nicht mehr unterstuetzten Technik tatsaechlich gar nicht moeglich ist.
Ist nicht richtig. Ich kann auch mit dem Film Blu-Ray Filme schauen und PS4 spielen. Vorraussetzung ist aber ein Player oder eine Konsole. Zudem kannst du über Kabel oder Satellit mit dem Fernseher die Sender empfangen.
Ich brauche es nicht zu erwähnen. Es steht DVB-T drin und damit ist die Sache erledigt.
Ich habe ihn daraufhin aufgeklärt, dass es nunmal ein DVB-T Gerät und kein DVB-T2 Gerät ist und somit nicht mehr mit DVB-T einsetzbar ist.
Also ein DVB-T Gerät, das eben nicht für DVB-T geeignet ist!
Das sagt ja wohl etwas ganz anderes und das hätte in einer seriösen Beschreibung genannt werden müssen.
Gruß Michael
Wenn es in der Produktinformation steht, hat er aber alles Richtig gemacht. Ich brauch auch nicht darauf hinzuweisen, das neue Fernseher wenn ich sie verkaufe keinen Scat Anschluss haben und ich einen alten SuperNintendo nicht mehr anschließen kann, wenn in der Produktinformation nur HDMI steht kann ich mich ja schlecht aufregen.
Mann muss doch auch nicht bei nem Verkauf von einem Nokia 3310 mitteilen, das man kein WhatsApp installieren kann...
Weil der Käufer nicht den unterschied von DVB-T und DVB-T2 kennst. Da kann der Verkäufer aber nicht fürr. Er hat lediglich gesagt, das es sich um ein DVB-T Gerät handelt wie auch beschriben und das er in seinem Gebiet ein DVB-T2 Gerät benötigt.
Daraufhin - natürlich ERNEUT! In der Auktionsbeschreibung stand es glasklar drin! Manchen Leuten muss man etwas offenbar 2x erklären.
Wo steht darin etwas davon?
Ich kann in deinem Screenshot nichts dergleichen erkennen.
Und da an den Bildern nun zu erkennen ist, dass es sich ausschließlich um ein reines DVB-T Gerät handelt, ist es definitiv nichts außer Elektroschrott.
Was kann man nicht erkennen? Ich habe dort "DVB-T" stehen. Ist doch glasklar und einwandfrei zu sehen oder nicht? Selbstverständlich ist es kein Elektronikschrott und selbst wenn, dann muss ich es nicht so beschreiben. Was für eine unsinnige Logik ist das denn bitteschön? Seit wann muss man Leuten beim Verkaufen die Welt erklären als nicht Händler? Wer kauft, trifft eine Entscheidung und muss damit leben wenn er selbst den Fehler verursacht hat.
Seit wann sind die Ebay Richtlinien wichtiger als das gültige Gesetz des jeweiligen Landes oder der EU?
BTW - du schreibst weiter unten in der Antwort an FetishQueen etwas von "kleinen, versteckten Hinweis".
Es war kein "kleiner versteckter Hinweis", die Angabe war dort wo alle Angaben für Geräte jeglicher Art bei Ebay eingegeben werden müssen und zwar direkt in der Tabelle, welche unter den Fotos erscheint. Wer schon mal etwas reingestellt hat, der weiß was ich meine. Dort liest jeder Käufer ob die Angaben seinen Vorstellungen entsprechen.
Hört endlich auf mir vorzuwerfen, dass ich falsch gehandelt hätte denn das stimmt einfach nicht.
ich habe einen Receiver verkauft & darauf hingewiesen, daß dieser nicht für DVB T2 geeignet ist.
Wenn noch nicht umgestellt wurde, kann man das nutzen.
Wenn das auch in Deiner Beschreibung ähnlich daraus hervorgeht, hat der Käufer Pech & müßte dann klagen.
Nein, das hat nicht Paypal, sondern Ebay Käuferschutz so entschieden. Und nein, ich bin nicht der Meinung, dass ich unbedingt noch schreiben muss, dass der Käufer es lieber nicht kaufen sollte weil das Signal nicht mehr gesendet wird.
Mal angenommen, ich verkaufe einen Diesel PKW, es wird aber kein Diesel mehr verkauft in Deutschland. Und ich schreibe natürlich auch rein, dass es ein Diesel Fahrzeug ist. Dann ist der Käufer selbst schuld wenn er das kauft trotz des Hinweises. Ich muss nicht schreiben: "Kaufen Sie nicht! Weil es ein Diesel ist und Sie kriegen keinen Sprit mehr dafür in Deutschland!" oder so ähnlich.
Das Gerät ist komplett, hat bis zur Abschaltung des Signals funktioniert. Es wurde nicht beschädigt oder an einem ungeeigneten Ort aufbewahrt. Alles schön, sauber und gepflegt.