Privater Mahnbescheid gegen Hartz 4 Empfänger möglich?
Ist es möglich das ich einen Mahnbescheid oder eine Vollstreckung gegen einen Hartz4 Empfänger beim Amtsgericht einreiche?
Anfangs war der Mann ein Freund kenne ihn erst seit November letzten Jahres. Einen Monat später Starb sein Hund und er ist Hartz4 Empfänger. Auch wenn ich ihn nur einen Monat kannte legteich ihm die Kosten fürs Krematorium aus und brachte den Hund mit ihm und einer Freundin dahin. Auf dem Krematoriumsbeleg steht zwar sein Name aber ich habe mit meiner ec Karte bezahlt. Er versicherte mir alles zurückzuzahlen. 100€ von 300€ habe ich zwar bekommen aber nun hatten wir einen heftigen Streit und er ignoriert mich.
Nun die Frage ob i h das einklagen kann. Es geht mir ehrlich gesagt nicht ums Geld sondern ums Prinzip. Welche Möglichkeiten habe ich?
4 Antworten
Natürlich kannst du das. Nur wird dir das nichts nützen und weitere Kosten verursachen, wenn er keine Arbeit findet. Denn zum Pfänden dürfte es derzeit nichts geben.
Du selbst kannst recht einfach einen Mahnbescheid einleiten. Auch wenn vermutlich erst einmal nichts Pfändbares vorhanden vorhanden ist.
http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm
http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/vbant.htm
http://www.mahnung-online.de/onlinekosten.htm
Schreibe den Schuldner ( noch einmal ) an und teile ihm mit welche Kosten zusätzlich auf ihn zukommen werden, wenn er seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.
Du musst gar keine Mahnung schicken.
Das Jobcenter hat mit der Sache nichts zu tun. Dieses wird dafür garantiert kein Darlehen an den Schuldner geben. Und Leistungen nach SGB II sind auch nicht pfändbar.
Jede Möglichkeit wie auch bei jemanden in einem Arbeitsverhältnis auch.
Nur ist so ein weiter Weg und es enstehen noch mehr Kosten für den Schuldner.
Aber im Prinzip ist dies Möglich wenn nachgewiesen werden kann, das ein finanzieller Schaden entstanden ist. Also besser wäre es dies noch einmal zu klären.
Man kann auch darauf hinweisen das, dass Jobcenter ein Darlehn auszahlen kann, bevor die Kosten noch in die höhe steigen.
Und selbst wenn eine Kontopfändung zustande kommt, kann der Schuldner sein Konto in ein Pfändungsfreikonto umändern, und man kommt als Gläubiger nicht an sein Geld.
Am besten man bespricht so etwas aber mit einem Fachmann ;)
Am besten man bespricht so etwas aber mit einem Fachmann ;)
Da gibt es nichts zu besprechen. Das Wesentliche hast du doch geschrieben. Wo nichts pfändbar ist, da ist nichts pfändbar. Da kann auch ein Fachmann nichts ändern. :-)
das stimmt auch wieder ;)
du KANNST alles machen... kann dir egal sein ob er ALG2 ist...
nur die Frage ob dir das etwas bringt..... Selbst wenn du einen Titel hast.... ob du dann dein Geld trotzdem bekommst... glaube ich nicht.
ICH würde das machen an deiner Stelle.... Wenn das ein typischer ALG2 Empfänger ist.. und er gegen den Bescheid keinen Widerspruch einlegt... dann hast du schon mal ein Titel...
Also ich weiß das es schwer it das Geld zu bekommen aber seine Beleidigungen und seine Art und weise mir gegenüber sind unter aller Sau. Im Prinzip gehts mir auch nicht unbedingt ums Geld sondern ihn einen auszuwischen auch wenn ich von den 200€ nur 50€ bekomme.
Ich dachte ich muss ihm erst drei Mahnungen schicken dann den Vordruck vom Amtsgericht holen und das ausfüllen und ihm diesen Bescheid zukommen lassen wenn er dann keinen Widerspruch einlegt habe ich den Titel. Werde dann auch das Jobcenter kontaktieren bzgl des Darlehens was sie ihm geben sollen damit er mir das auszuwählen kann.
Hoffe die beschriebene Vorgehensweise stimmt?