ebay: Transportschaden, DHL sagt "falschverpackt", privater Verkäufer will nicht haften
Ich versuche die Sachlage so weit möglich kurz zu halten. Habe ein Indukationskochfeld ersteigert welches beschriebenermaßen einen Sprung in der Ecke hatte, an und für sich keine funktionelle Einschränkung.
Dieses kam völlig zersplittert an und ich meldete es bei DHL. Dort wurde es untersucht und laut Verkäufer wollen die es auch nach längerem hin und her nicht ersetzen. Von dem Sprung wussten die aber wohl nichts. Sie meinten es wäre nicht ordentlich verpackt gewesen obwohl es in der originalen Packung war in der es auch der Verkäufer neu geliefert bekommen hatte.
Der Verkäufer sagt nun: "...und muss iIhnen daher mitteilen, dass Sie keinen Anspruch gegen mich auf Rückzahlung des Kaufpreises haben. Vielmehr ist die Gefahr für Verlust oder Beschädigung auf Sie übergegangen, als ich das Paket, wie beschrieben mit versichertem Versand, an DHL übergeben habe. Eine Haftung meiner Person scheidet damit aus. Das heißt für Sie, Sie müssen sich leider mit Ihrem Anliegen an DHL wenden, ich kann leider nichts für Sie tun."
Leider habe ich zu viel Zeit verstreichen lassen um einen Fall zu öffnen bei ebay usw. Will jetzt eigentlich zum Anwalt gehen wenn das Sinn macht.
Vielen Dank im voraus.
6 Antworten
Ganz Easy: Wenn es Kaputtgehen konnte, war es nicht sachgemäss verpackt.
So sehen es ALLE Logistikunternehmen. Und so kannst du auch dem Absender "Ans Bein pissen"
Eine Original-Verpackung ist nicht automatisch eine Versandverpackung. Viele OVPs sind z.B. nur für den Pallettenversand mit gleichen Kartons gestapelt geeignet.
Der Absender ist für den sachgerechten Versand verantwortlich. Wenn DHL sagt, dass die Verpackung nicht sachgemäss war, hat der Verkäufer zu haften. Ganz einfach.
Nur der Versender ist der Auftraggeber und somit der Vertragsparter von DHL. Daher kann nur der Versender den Schaden melden und Schadensersatz einfordern.
Du musst dich leider an den Verkäufer halten. Das Problem ist, dass du zu viel Zeit hast verstreichen lassen.
der Verkäufer hat den versichetren Versand aufgegeben und es ist seine Sache, sich mit DHL auseinanderzusetzen. Wenn DHL sich weigert, den Schaden zu ersetzen bleibt aus meiner Sicht der Verkäufer ganz klar auf dem Schaden sitzen. Nur er ist verantworlich, dass das Kochfeld bei Dir funktionsfähig ankommt. Mach ihm klar, dass wenn er nicht bezahlt auf ihn auch noch Anwalts- und ggf Gerichtskosten zukommen werden.
DHL (aber auch Hermes u.a. Transportunternehmen) versuchen immer, die Kosten auf andere abzuwälzen. In deiner Situation ist allerdings der Verkäufer nicht haftbar: bei Privatverkäufen geht das Transportrisiko lt. BGB auf den Käufer über (es sei denn, das wurde zuvor schriftlich ausgeschlossen). Und der Verkäufer hat (mit Benutzung der Originalverpackung; Gerät muss Sturz aus 80 cm Höhe unbeschadet überstehen können) alles korrekt gemacht. Das wird dir auch der Anwalt sagen - und kassieren!
DHL hat sich ja aber dann an den Verkäufer gewandt. Es scheint also zumindest aus deren Sicht dieser zuständig zu sein?
Frag doch mal bei der Verbraucherzentrale nach ob ein Anwalt Sinn macht. Wenn die Verpackung nicht Ok. war sollte der Versender dafür haften.
der verkäufer ist verpflichtet so einzupacken , das das paket einen sturz aus 80 cm höhe unbeschadet übersteht .
wenn er sich querstellt , bleibt dir nur der weg zum anwalt.
hast du nicht mit paypal gezahlt ?
eine rote bewertung hat der verkäufer von dir schon bekommen ?
Sorry, hab noch einiges anderes am Hals ;). Unter anderem deshalb habe ich mich LEIDER zu lange vertrösten lassen um die Bewertung zu geben, einen Fall zu eröffnen... Kann nun nicht mal mehr die Fallbeschreibung aufrufen Zwecks Abspeicherung :((. Habe schon ebay kontaktiert ob die sie mir aus dem Archiv holen, die Dame meinte sie schickt mal eine Anfrage los aber bisher kam da nichts...
schon wieder ein spurlos verschwundener fragesteller :(
Wahrscheinlich auch zersplittert :-)
Das denke ich auch aber der eine oder andere Fund über Google zu dieser Thematik lässt mich doch zweifeln. Die Verpackung an sich war wohl ok. Habe mir danach noch ein anderes, neues Kochfeld gleicher größe aber von einem anderen Hersteller gekauft - die Beschaffenheit der Verpackung war identisch. Allerdings habe ich ja die Möglichkeit, dennoch zu behaupten, dass die Verpackung nicht ok war weil ja ein Sprung in der einen Ecke war und die Verpackung ja für ein unbeschädigtes Gerät gedacht war? Denke immer mehr das das mein einziger Weg ist. Mir bleibt zwar auch noch mich mit DHL rumzuärgern und meinerseits zu versuchen etwas einzutreiben aber das ist wohl moralisch fragwürdig weil ich ja weiß das da ein Sprung war...