Parfum Fake von Privaten Ebay Verkäufer bekommen, was tun?
Hallo
ich habe ein Parfum von einem Privatperson bei Ebay ersteigert und nun stellt es sich nach Erhalt der Ware heraus das diese eine Fälschung ist. Ich habe das originale Exemplar selbst zu Hause und sehe die feinen Unterschiede, sowie Verschlusskappe und viele andere Kleinigkeiten die man so auf dem Foto gar nicht erkennen konnte.
Auch der Duft ist schwach, so als ob das Parfum mit Wasser gestreckt wurde.
Also ich weiß es das es ein Fake ist, aber was kann man dagegen tun? Kann ich der Person anzeigen bzw. diesen Fall bei Ebay melden?
Wenn ja krieg ich denn mein Geld wieder?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
LG
6 Antworten
Es ist generell verboten,gefälschte ware zu verkaufen.Du solltest den Verkäufer anschreiben und ihn auffordern,echte Ware zu schicken.Denn darauf hast du Anspruch.Eine Anzeige wegen Verdachts auf Betrug oder eine Meldung an den Hersteller käme in Betracht.Letzters hätte teure Folgen für den Verkäufer.Ich würde ihn damit konfrontieren und gib den Beweis nicht aus der Hand,bevor Du Geld oder richtige Ware hast.
Der Verkäufer nimmt zwar das Parfum zurück will aber erst das ich die Fälschung Parfum an ihn sende und er mir erst dann das Geld überweist.
Du kannst es bei ebay melden. Wenn du noch die Anzeige von ebay hast, kopieren als Ausdruck.Wenn sich dort nichts tut, kannst du einen Anwalt einschalten. Du benötigst eine Rechtsschutzversicherung mit Zusatzklausel: Internetverkauf und Internetkauf.
Einfach zurückschicken und das Geld zurückbuchen lassen, wenn Du über paypal bezahlt hast. Ein Kauf ist ja nicht zustande gekommen, da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Vermutlich weiß es der Verkäufer nicht und wurde selbst betrogen.
das Geld zurückbuchen lassen, wenn Du über paypal bezahlt hast.
"Selbstjustiz" - damit würde sich der Fragesteller strafbar machen...
Geld zurück fordern plus Porto fürs zurück schicken und mit Anzeige drohen.
Erstmal den Verkaufstext nochmal richtig durchlesen, was überhaupt angeboten wurde. Dann den Verkäufer anschreiben und ihn mit dem Problem konfrontieren.
Wenn keine Einigung in Sicht ist, informierst du Ebay.
Und wenn das Parfüm mit "ähnlich wie JOOOOB" angeboten wurde?
Das wäre zwar von JOOOOOB her verboten, aber nicht vom Ebay-Verkauf her.
Wenn das Foto Ware zeigt, die auf Joop schließen lassen würde - wäre es ein Plagiat -und auch DAS ist in D verboten.
Es gibt immer mal wieder Auktionen bei Ebay, bei denen die VK den Markennahmen nicht erwähnen, sondern nur z.B. "Tasche"schreiben .
Das Foto zeigt dann aber ein eindeutiges China- oder Ostblock-Plagiat von z.B. LV.
Die Verkäufer denken, so kann ihnen nichts passieren -ist aber ein großer Irrtum... gab schon so manches böses Erwachen.
Egal was und wie angeboten wurde: Es ist in D strafbar, Plagiate zu verkaufen.
Die interessiert das nicht die Bohne - da kommt dann nach Tagen eine Textbausteinantwort mit Inhalt, wie leid es ihnen täte, dass es Problem gab, aber dass sie nicht helfen können. Dann folgt noch Werbung für paypal...