Private Garageneinfahrt frei halten!?
Hi ,bei mir gegenüber ist ein Zahnarzt ,der hat 2 Garagen nebenbeinander, an beiden Toren stehen mehrere Schilder "einfahrt frei halten ,wie schleppen ab!" und so leere drohungen blabla.. Ich weiß ,dass der in einen Garage immer parkt aber in der anderen Garage passt nicht mal ein Auto rein ,also die wird nur als Keller und Abstellraum benutzt ,das weiß ich. Darf der das dann trotzdem ? Bzw kann der mich ankacken ,wenn ich vor dieser Garage stehe ,wo ich keiner rein und rausfährt ? Weil der typ regt sich immer sofort auf und klebt mir zettel an die scheibe und so..
16 Antworten
Hallo,
auch ohne das dort ein Schild steht ist das Parken vor Garageneinfahrten verboten.
Sollte er Dich anzeigen, wird Dir ein Bußgeldbescheid zugehen der wie folgt aussehen wird:
Tatbestandsnummer: 112292
Tatvorwurf: Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt. Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
MIt Behinderung sieht er wie folgt aus:
Tatbestandsnummer: 112293
Tatvorwurf: Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt und behinderten +) dadurch Andere. Ordnungswidrigkeit gem. § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: ( B - 1) 15,00
Punkte gibt es dafür übrigens in beiden Fällen keine.
Teuer kann es allerdings trotzdem werden. Wenn Du seine Garageneinfahrt blockierst, kann er Dich abschleppen lassen, muss allerdings wenn er Dich zur Kasse bittet da legen können, dass er seine Garage nicht ordnungsgemäß benutzen konnte. Da könnte es schon langen, wenn er so fadenscheinige Gründe angibt, wie z.B. er wollte die Garage entrümpeln und bestellte Arbeiter hätten dann nicht arbeiten können.
Es wäre auch durchaus denkbar, dass er einen Rechtsanwalt aufsucht, der Dir dann für 1000 Euro eine Unterlassungserklärung zuschickt. Das macht ein Bäcker hier bei uns im Ort regelmäßig, weil Pendler immer seinen Parkplatz zugeparkt haben und seine Kunden dort nicht parken konnten.
Ob er allerdings soweit geht halte ich für Fraglich, aber ausschließen möchte ich das nicht. Das kannst Du wahrscheinlich besser beurteilen als ich.
Schöne Grüße
TheGrow
Die Zitaten bezüglich in den Abtrennungen stammen vom Kraftfahrtbundesamt und zwar einzusehen unter folgenden Link:
Schöne Grüße
TheGrow
Vor abgesenkten Borsteinen oder Einfahrten darfst du nicht parken, § 12 III StVO.
Und vor seiner Garage und damit auf eigenem Grundstück stehend darf er diese Besitzstandstörung durch Abschleppen beheben lassen und dich für die Kosten in Regress nehmen.
Ob das trotz Ermahnung leere Drohung bleiben, wirst du bald feststellen können.
Es ist egal, ob an der Garage ein Schild hängt oder nicht und auch, ob der Zahnarzt dort tatsächlich parkt .. Du darfst vor der Zufahrt gem. §12 StVO nicht parken.
Bzw kann der mich ankacken ,wenn ich vor dieser Garage stehe
Falls Du dort doch parken solltest, kannst Dich der Zahnarzt anzeigen und auch Abschleppen lassen.
Das Schild sagt alles, außer Du kannst nicht lesen. Wenn der Zahnarzt Dich abschleppen läßt, wird's ein teures Vergnügen. Ob die Garage als Abstellraum genutzt wird oder sonst was, Deine Bohnen sind es nicht.
ja er kann dich abschleppen lassen und du bekommst dein Auto erst zurück wenn du die Kosten beim Abschleppunternehmen bezahlt hast.
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