Urheberrecht bei Print on demand?

1 Antwort

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Deine Quelle stützt sich wohl auf UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen Absatz 1 Satz 2:

(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.

Wie die Gerichte das bislang sahen mit dem "hinreichenden Abstand zum benutzten Werk", kann man hier nachlesen anhand der bisherigen §§ 23 und 24: Was ist eine freie Benutzung?

Schlichte Effekte und knappe Texte stellen selten solch einen Abstand her. In der Regel muss soviel schöpferische Arbeit investiert werden in eine solche Bearbeitung, dass ein selbständiges Werk entsteht. Aus der Quelle oben:

Das geschützte ältere Werk darf danach nur als Anregung für das Zweitwerk dienen. Die Züge des Erstwerks müssen gegenüber denen des Zweitwerks verblassen.

Gruß aus Berlin, Gerd

LSchneider616 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 16:29

Weißt du zufällig auch ob wenn ich jemanden über Instagram frage ob ich seine Bilder für Print on Demand benutzen darf, ob der Chatverlauf reicht als Beweis für die Lizenz sozusagen?

GerdausBerlin  23.04.2022, 19:38
@LSchneider616

Ein Telefonat reicht auch, wenn ein Gericht dir glaubt. Ein Chatverlauf als Textdatei sieht mir nicht vertrauenswürdiger aus. Aber sicher innerhalb einer App.

LSchneider616 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 09:15
@GerdausBerlin

Vielen Dank 👍🏻

LSchneider616 
Beitragsersteller
 23.04.2022, 16:28

Hört sich sehr nach einer grau zone an und scheint wieder im Auge des Betrachters zu liegen.

Aber vielen Dank für die Antwort und die Arbeit 👍🏻

GerdausBerlin  23.04.2022, 19:29
@LSchneider616

So ist das üblicherweise mit Gesetzen: Der Gesetzgeber kann schlecht jeden möglichen Einzelfall beschreiben oder gar Bilder ins Gesetzbuch kleben ;-).