Post von Jedermann Inkasso wegen Dating-Finder.com Wir waren dort 6 Monate aktiv & da das Bankkonto leer war dachten wir das danach auch Vertrag aus ist.?
Nun haben wir bereits die 2. Mahnung von Jedermann Inkasso. Weiss jemand ob Dating-Finder.com irgendwann aufhört oder sollen wir das lieber bezahlen?
Müssen wir unser Profil dort löschen lassen um gekündigt zu werden damit das aufhört?
Momentan sind wir leider knapp bei Kasse und haben sowiso unsere Datepartner.
7 Antworten
Sowas muss Du schriftlich kündigen. Bloss weil kein Geld mehr da ist , wird ein Vertrag nicht aufgelöst
Danke für den Stern
Zahl den rueckstand plus gerundet 10 euro zweckgebunden an den dating verein
Verwendungszweck : hauptforderung plus 10 euro verzugkosten
Die Gebühren von jedermann inkasso werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt.
Rechne mental trotzdem mit weiterer post.
Am besten nochmal hier posten wenn die inkassobude wieder schreibt
Danke der Info! Hatte gestern per Email gekündigt und gleich Kündigungsbestätigung bekommen. Ich hoffe die sind so Kulant und machen das mit das ich direkt Zahlen kann ohne Inkassogebühren.
Ich habe auch bei Dating-Finder.com eine Mitgliedschaft abgeschlossen und aus Versehen die Lastschriftbuchung storniert weil ich nichts anzufangen wusste mit Point of Sale Europe Ltd. in meinem Kontoauszug. Bei mir hat sich dann auch irgendwann Jedermann Inkasso GmbH aus Österreich gemeldet und wollten mir noch ordentlich Gebühren aufdrücken. Ich bin direkt damit zum Anwalt, der hatte mir allerdings geraten das ich das bezahlen soll da es sich ansonsten bis zu einem vorsätzlichen Betrug mit Strafanzeige hochschaukeln kann meinte er. Habe es dann bezahlt und bin ohne Schufa Eintrag weggekommen.
Mein Tipp also, wenn du es wirklich bestellt hast lieber zahlen.
lol. Ich persönlich glaube dir allerdings kein Wort.
Einserseits würde ich mir natürlich gerne die Inkassogebühren sparen. Andererseits stelle ich mir eben nur die Frage was passiert wenn ich alles bezahle ohne den Inkasso Verein?
Umsonst werden die sicherlich auch nicht arbeiten oder existieren.
Aber wie bereits geschrieben versuche ich direkt mit dem Anbieter eine Lösung zu finden. Da das Kündigen per Email so einfach war und auch bestätigt wurde denke ich das sie mit sich reden lassen.
Info folgt!
Abos müssen immer schriftlich gekündigt werden. Ein leeres Bankkonto reicht als Kündigung nicht. Schaut mal in den Vertrag, was ihr für Kündigungsfristen habt.
Kündigung ist monatlich und per E-Mail möglich. Dachte eben wenn die nicht mehr abbuchen können da Bankkonto leer hat sich das erledigt.
Woher sollen die Wissen was Du denkst? Das musst Du schon mitteilen. Ein leeres Konto bleibt ja auch nicht leer, man kann also die Rechnung mit Verzögerung bezahlen.
Natürlich beendet ein nicht gedecktes Konto keinen Vertrag, wie kommt man auf so etwas? Es sind in jedem Fall die angefallenen Gebühren zzgl. Rücklastschriftkosten zu zahlen sowie Mahnkosten... Inkassokosten kann man drüber streiten und hängt letztendlich vom Einzelfall ab... tendentiel lehnen Gerichte sie ab oder streichen sie zusammen.
Trotz allem... kündige sofort deinen Vertrag schriftlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt und fordere eine Bestätigung an. Diese hebst du auf... was bis dahin noch anfällt zahlst du.
Habs nun per Email gekündigt und eine Kündigungsbestätigung erhalten. Ich versuch das erstmal direkt beim Anbieter zu bezahlen und hoffe das ich um die Inkassogebühren rumkomme. Ob das Inkasso Büro Gebühren bekommt oder nicht will ich nicht unbedingt Gerichtlich klären lassen.
Was passiert wenn ich verliere? Ein Schufa Eintrag kann ich mir beruflich nicht leisten.
Ich melde mich aber wieder sobald ich das ganze durch hab mit Infos
Das wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt
Ist die Restforderung (inkassogeb) strittig gibts deswegen keinen eintrag.
Es dürfen grundsätzlich nur unstrittige Forderungen Eingemeldet werden
Besten dank der Info aber was ist gesetzlich eine unstrittige Forderung. Inoffiziell gebe ich ja zu das ich einen Fehler gemacht habe. Nur eben gegenüber dem Inkassobüro nicht.
strittig ist wenn du sie bestreitest... und vor Gericht kann festgestellt werden ob zurecht oder nicht. Erst wenn eine bestrittene Forderung als Rechtens erklärt wird vor Gericht kann auch ein Schufaeintrag erfolgen wenn auf das Urteil immer noch nicht gezahlt wird. Die Inkassogebühren alleine werden vermutlich nicht eingeklagt werden, ganz wichtig ist aber das alles andere bezahlt ist.
Vielen dank der ausführlichen Erklärung !!
Habs nun per Email gekündigt und eine Kündigungsbestätigung erhalten. Bin das abgeschlossene Abo also wieder los.