Portmonee auf Arbeit gestohlen, wie verhalten?

13 Antworten

Der Chef kann reden soviel er will: eine Kündigung oder Abmahnung wegen einer Anzeigenerstattung wäre rechtswidrig.

Bei solchen Sachen darf man sich nicht beirren lassen und sein "Ding durchziehen". Dein Bruder hat alles richtig gemacht und ich muss mal wieder feststellen, wie gut es doch den meisten Leuten im Alltag geht, die ich mit solchen Schwierigkeiten nicht herumschlagen müssen.

Bin selber Chef von drei Mitarbeitern und wenn hier etwas gestohlen würde, wäre ich der erste, der die Polizei anruft. Außerdem würde ich meine "Truppe" antreten lassen und der Kollege, der den Rucksack nicht wieder in den Spind stellt, bekäme massiven Ärger.

Er kann vom Chef einen Abschließbaren Spint für sich allein fordern, damit sowas nicht nochmal passiert. Zudem sollte der Raum mit den Spinten so liegen, das dort kein Kundenbetrieb ist.

Ich würde neben den bisherigen Antworten sogar noch einen Schritt gegenüber dem "zukünftig ehemaligen" Kollegen/Chef weitergehen. Dein Bruder soll mal vorsichtig anfragen wie es mit dem Schadenersatz dafür ist. Schließlich wurde alles richtig in den Spind gelegt und ein -hoffentlich tatsächlich namentlich bekannter- Kollege hat ihn rausgelegt ohne weiter darauf zu achten.

Da wäre meines Erachtens ein Regress drin.

Der Rest ist so richtig. Braucht man einen neuen Ausweis muss man angeben was mit dem Alten passiert ist. Bei Diebstahl erfolgt eine Ausschreibung in den Fahndungssystemen, dafür wird dann polizeilich ein Aktenzeichen vergeben. Also ist eine Anzeige sowieso notwendig. Und die Papiere, Ausweise, Karten, Führerschein, neuer Geldbeutel, der Schaden usw. das summiert sich schon etwas auf.

Dein Bruder soll dem Chef sagen, dass er den Diebstahl anzeigen muss, da seine persönlichen Dokumente gestohlen wurden.

hoffentlich hat er seine Karten inzwischen gesperrt

TanzMaus790 
Beitragsersteller
 09.11.2018, 12:31

Das tat er sofort, auch wenn der Chef es nicht wollte