Kann der Chef einen kündigen, wenn man von der Polizei auf der Arbeit abgeholt worden ist?
Kann der Chef meinem Freund kündigen, der von der Polizei auf der Arbeit abgeholt worden ist? Keine Festnahme, die Polizei hat zum Chef gesagt dass er auch bleiben kann wenn es nicht anders geht.
6 Antworten
Ihr Freund gilt, bis zu einem Urteilsspruch gegen ihn, als unschuldig. Eine "Abholung" durch die Polizei alleine rechtfertigt keine Kündigung, außer in sehr sensiblen Bereichen, wenn das Ansehen der Firma dadurch beschädigt wurde. Eine Kündigung wegen einer außerdienstlichen Straftat ist nicht so einfach durchzusetzen. Hier müsste der Arbeitgeber den Bezug zum Arbeitsverhältnis herstellen können. Dann könnte er auf ein zerstörtes Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer plädieren. Sollte Ihr Freund zu einer Haftstrafe verurteilt werden, dann kann es allerdings eng werden. Hier kommt es darauf an wieviel Verständnis der Arbeitgeber zeigt. Der Vollständigkeit halber: Hat ein Arbeitnehmer eine Straftat im dienstlichen Umfeld begangen reicht ein Begründeter Verdacht für eine Kündigung aus. Im Strafrecht gilt die Unschuldsvermutung, im Arbeitsrecht nicht. Ein Beispiel hierfür ist der Fall der Kassiererin die Pfandmarken für 1,30 Euro entwendet haben soll. Peter Kleinsorge
Wenn er nix verbrochen hat und nur eine dringliche Zeugenaussage machen muss - z. B. dann wohl kaum. Wenn er aber straffällig wurde - kann der Chef das sehr wohl. ´Kann u. U. sogar den Ruf der Firma schaden, wenn ein Straftäter dort arbeitet.
Mein lieber Schwan du, der kann ihn deswegen nicht kündigen, aber der Chef wird schon was finden um ihn aus seiner Firma zu kriegen, würde ich aber auch so machen! Wenn er was angestellt hat, gehört er in den Knast nicht zur Arbeit wo andere seriöse Leute arbeiten.
Wenn er nur das gemacht hat holt ihn nicht die Polizei ab!
doch, natürlich. mehr steht in der anklageschrift nicht drin. ausschließlich graffiti.
Es ist immer schön, wenn man etwas hineininterpretieren kann, gelle ;)
Hmm, mist, das dachte ich mir. Er ist angeklagt, im Zeitraum 2007 bis 2008 an verschiedenen Stellen Graffiti angebracht zu haben. Er ist nicht verurteilt worden, nur verdächtigt und deshalb hat die Polizei ihn abgeholt ...
Nein,denn es kann sich ja auch um ne Aussage handeln
er muss doch nicht gleich in den knast, nur weil er graffitis gesprüht hat ...