Personalausweis mit zwei Staatsangehörigkeiten?

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Wenn es in dem Fall so ist muss man das so angeben.

Wenn ihr Papa zum Zeitpunkt ihrer Geburt polnischer Sta war, dann ist sioe es auch. Wenn Mama deutsch ist und ihre Geburt nach 1974 erfolgte ist sie Natürlicher Mehrstaater - deutsch polnisch

Nur wenn der Vater auch die polnische Staatsbürgerschaft hat.

Wenn diese zur Zeit der Geburt polnisch war. hat sie beide Staatsbürgerschaften.

Wenn nicht, muß sie sich für eine entscheiden.

Tibettaxi  12.06.2012, 20:44

Der 3. Satz ist in diesem Fall falsch. Sie ist natürlicher Mehrstaater und muss sich nicht entscheiden (als polin müsste sie es auch nicht wenn sie optionspflichtig wäre)

Die Frau wird das weiterleiten und überprüfen und dann wird i Melderegister eingetragen was stimmt, bzw was belegbar ist. Deiner Freundin passiert da gar nix, selbst wenn sie unwissentlich was falsches angegeben haben sollte.

Gwjazda 
Beitragsersteller
 12.06.2012, 12:04

Aber sie hat jetzt beides angegeben und die Frau hat das dann notiert...

Was passiert dann jetzt ?

Wichtig ist: Man kann sich zwar fühlen, wie ein halber Pole und ein halber Deutscher, aber Staatsangehörigkeiten gibt es nur als ganze. Manche Menschen haben zwei (oder noch mehr) Staatsangehörigkeiten. Das macht normalerweise keine Probleme, es sei denn, die beiden Staaten führen Krieg gegeneinander oder beide Staaten wollen Steuern kassieren.

Natürlich kann man weitere Staatsangehörigkeiten und kann deswegen die deutsche nicht verlieren. Man verliert die deutsche Staatsangehörigkeit aber automatisch, auch ohne es zu wissen, wenn man eine andere Staaatsangehörigkeit auf Antrag erwirbt. Aber das ist ja hier nicht der Fall. Der Vater war vermutlich schon Pole (vielleicht schon seit seiner Geburt), bevor er Deutscher geworden ist. Wenn er seit Geburt Pole ist, hat er die deutsche Staatsangehörigkeit ja nicht erworben und schon gar nicht "auf Antrag".

Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden)

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. ----- ***Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. *** -- naachzulesen hier: http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/

Deutschland erlaubt normalerweise keine doppelte Staatsangehörigkeit. Man muss sich also entscheiden, welche Staatsangehörigkeit man haben will. Besztenfalls kann man die zweite Staatsangehörigkeit "verschweigen" und hoffen, dass die Verwaltung nichts davon mitbekommt. Man hätte dann zwei Ausweise, jeweils einen pro Staat. Im selben Pass oder Ausweis können aber niemals zwei Staatsangehörigkeiten angegeben werden.

Tibettaxi  12.06.2012, 20:48

Nur das das normalerweise mittlerweile nicht mehr greift. Flüchtlinge, Asylbewerber, Leute aus Staaten die keine Möglichkeit zur Entlassung bieten, EU staater,....die Liste derer die ihre bisherige sta nicht aufgeben müssen ist lang. Mittlerweile werden ca 50% mit Mehrstaatigkeit eingebürgert. Hinzu kommen die natürlichen Mehrstaater (1 elternteil D einer was anderes).

Und das mit der nichteidlichen Falschaussage iszt ein schlechter tip.

Der letzte Satz iost korrekt