Muss eine Doppelte Staatsbürgerschaft angemeldet werden?
Frage steht oben. Ich werde bald meine polnische Staatsbürgerschaft haben und jetzt frage ich mich, ob ich das beim Amt melden muss, oder ob das die Staaten und die Ämter in Deutschland und Polen unter sich machen.
2 Antworten
Von einer generellen Meldepflicht ist mir nichts bekannt.
Allerdings kann ich mich genau daran erinnern, dass in meinem Antragsformular bei der Reisepassstelle meiner Stadt für das Personalausweis bzw. Reisepass nach einer weiteren existenten Staatsangehörigkeit gefragt wurde und ich musste die Richtigkeit meiner Angaben mit meiner Unterschrift bestätigen.
Hätte ich da etwas wissentlich reingeschrieben, was nicht der Wahrheit entspricht, hätte ich ja gelogen und ich weiss nicht, ob ich dafür belangt werden könnte.
Es gibt also folglich eine Meldepflicht durch die Hintertür.
Ich lasse mich jedoch auch gerne des Besseren belehren.
Wenn Du bisher die deutsche Staatsangehörigkeit hattest ist er fraglich, ob Du die nach Annahme der polnischen Staatsangehörigkeit weiter behalten kannst. Das solltest Du jetzt bei der zuständigen Behörde klären, damit Du in Ruhe überlegen kannst, welche Staatsangehörigkeit dir eventuell wichtiger wäre.
Das stimmt.
Allerdings sollte man auch die gesetzliche Regelung des Staates berücksichtigen, welches Bürgerschaft man annehmen möchte.
Im Falle von Polen weiss ich allerdings, dass es ok ist. Du hast also nichts zu befürchten.
Das deutsche Gesetz regelt es doch so, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit nur dann verliert, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt (Mit Ausnahme der Schweiz und den EU-Staaten). Und Polen ist ja bekanntlich ein EU-Staat.