Wie lange kann man eine IP Adresse zurückverfolgen?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Und viele verschleiern die auch ganz, mit solchen Freeewareprogrammen wie CyperGhost.

Wie lange die Provider die Speichern ist unterschiedlich. Es sind aber nur wenige Wochen.

Jedenfalls spätestens nach drei Monten sind die für immer geloscht.

Und so einfach darf der Provider die auch nicht rausgeben auch nicht an die Polizei. Da muss erst Mal eine gerichtliche Genehmigung erteilt werden. Und die bekommt die Polizei nur bei Tatverdacht in schweren Fällen, also Mord oder Terrorismus oder Ähnliches.

fastlink  06.05.2011, 12:20

Soweit mal ganz gut - aber die Hürden zur herausgabe sind viel viel niedriger. Mord, Terrorismus? Das geht auch ganz locker bei illegalem Download.

Alles was man braucht ist einen Staatsanwalt, der einen Richter anruft, diesem die Sachlage erklärt, kurz einen Dreizeiler dazu an diesen faxt. Der Richter beschließt, der Beschluß geht an den Provider, der sucht die IP raus und nennt sie der Staatsanwaltschaft. Das geht ganz fix.

 

Livingstone  06.05.2011, 16:28
@fastlink

Nein wird aber nicht so genehmigt in der Praxis vom Richter. Da irrst Du Dich.

mariiaaaa 
Beitragsersteller
 06.05.2011, 10:33

Ich denk nicht, dass die Leute aus meiner Heimatstadt die Intelligenz besitzen sich an so einem Programm zu bedienen. Da gibt es nicht mal Internetcafes, von daher wird es wohl über einen privaten Internetzugang passiert sein.
Aber was soll das denn heißen hier von wegen Tatverdacht schwerer Fälle, wie ich unten schon kommentiert hab, ist das eine Sache, die ich angezeigt habe und somit haben die sich drum zu kümmern, oder nicht?

ich habe zwar keine antwort aber etwas ähnliches wie die frage von maria

ein freund von mir wird beschuldigt er hätte rufmord begangen bei facebook mit einem fake account er sagt aber nein hätte er nicht. ich weiß nicht ob ich das glauben kann mich würde intressieren ob eine IP noch zurückzuverfolgen ist wenn der account gelöscht worden ist! und kümmert die polizei sich wirklich über eine anzeige weil jmnd gesagt hat dein freund geht fremd?? weil die person droht jetzt das anzuzeigen.

Willkommen in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung... ;)

Ob und wie lange Verbindungsdaten gespeichert werden, hängt vom Netzbetreiber/Provider ab. Normalerweise handelt es sich um einige Wochen, manchmal mehr, manchmal weniger.

Es gibt allerdings auch Netzbetreiber, die nach dem negativen Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung gar keine Daten mehr speichern!

Die Nutzung dieser Daten ist allerdings nicht ganz so einfach, wie du sie dir vieleicht vorstellst. Erst mal muss ein entsprechendes Delikt vorliegen. Der Einblick in die gespeicherten Daten unterliegt dann dem Richtervorbehalt, man benötigt also zwingend eine richterliche Anordnung um die Daten überhaupt einsehen zu können.

Hallo.

Das kommt ganz auf die schwere des Verbrechens darauf an. Grundsätzlich liegt in der EU die Vorratsdatenspeicherung bei 12 Monaten. Da derjenige jedoch überall auf der Welt sein kann, ist es auch wahrscheinlich, dass die Daten bereits gelöscht wurden. Vorallem im Ausland sind IP-Adressen schwer nachzuverfolgen.

Grundsätzlich kann man als Privatkläger gegen IP jedoch davon ausgehen, dass derjenige nie gefasst werden wird.

Wenn es nicht ein so schweres Vergehen war und du seine IP-Adresse hast, würde ich eine Abuse E-Mail an den Provider schreiben.

crazyrat  06.05.2011, 10:29

Das ist falsch! In Deutschland ist die Voratsdatenspeicherung nicht vorgesehen und vorgeschrieben.

hoexteraner  09.05.2011, 17:21
@allesist

Doch. Das BVerfG hat die letzte Regelung gekippt und eine neue ist noch nicht verfasst worden... die 12 Monate sind eine Vorgabe der EU, die aufgrund des BVerfG-Urteils nicht einfach so umgesetzt werden kann.

Es gibt also in Deutschland Anbieter, die überhaupt keine Daten speichern.

Soweit ich weiß werden bei der Telekom die IP-Adressen nur 7 Tage gespeichert, kann man danach dennoch über einen Richter auf einen Namen oder Adresse eines IP-Besitzer hoffen, der mich eigenmächtig bei einer kostenpflichtiger Seite angemeldet hat?