Sehe jemanden mit Handy am Steuer nimmt die Polizei eine Anzeige auf (wenn ich eine Anzeige erstatten würde)?
Würde die Polizei sich dessen annehmen oder sagen nehmen wir nicht auf ?
7 Antworten
Sie muessen es aufnehmen, du waerst dann Zeuge, brauchst natuerlich das Kennzeichen, genaue Ortsangabe.
Ob das weiter verfolgt wird, das weiss man aber nicht, kommt auf deine Glaubwuerdigkeit an und auf die Umstaende. Vielleicht wird der Halter angeschrieben, aber wenn er sagt, er kann sich nicht erinnern, wird wohl nicht viel weiter passieren.
Eine Kollegin wurde mal angeschrieben und vorgeladen, weil sie auf der Autobahn rechts ueberholt haben soll, es hatte sie ein anderer Autofahrer angezeigt. Sie wurde vorgeladen bei der Polizei und hat dann ausgesagt, dass sie sich daran nicht erinnern kann. Den Weg faehrt sie aber von der Arbeit heim.
Die Sache wurde dann eingestellt, da steht Aussage gegen Aussage und die Verfolgung soll ja auch der Verkehrssicherheit dienen. Das geht aber nur, wenn man das per Radar oder Video definitiv nachweisen kann oder wenn man gleich unmittelbar nach der Tat dazu gehoert wird.
Wenn man es eh nicht mehr weiss, weil es zu lange her ist, hat das nicht viel Sinn.
AFAIK können die die Anzeige gar nicht ablehnen. Allerdings können die es auf den direkten Weg in die Ablage schicken.
Nein. Das nimmt die Polizei nicht auf. Wenn Du jemanden bei einer Straftat beobachtest, dann währst Du verpflichtet das zu melden. Aber Handy am Steuer ist nur eine Ordnungswidrigkeit, das wird nichts.
Hallo Bossplayer95,
die Polizei würde die Anzeige entgegennehmen und dem Halter des Fahrzeuges wird von der Bußgeldstelle zuerst ein Anhörungsbogen zugesendet, wo er sich zur Sache äußern an.
Später erhält der Fahrer (insofern dieser ermittelt werden kann, wenn der Halter im Anhörungsbogen angibt, er sei zum Tatzeitpunkt nicht selber gefahren), einen Bußgeldbescheid der laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:
Tatbestandsnummer: 123624
Tatvorwurf: Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; 246.1 BKat
Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten
Punkte: 1
B - Verstoß
In diesem Bußgeldbescheid wirst Du Namentlich als Zeuge angeführt.
Bestreitet der Halter / Fahrer die Tat, kann es gut sein, dass die Angelegenheit vor einem Richter landet und Du als Zeuge wahrheitsgemäß aussagen musst.
Schöne Grüße
TheGrow
Du als Anzeigender und zugleich Zeuge hörst von der Polizei gar nichts. Du wirst weder angeschrieben, noch hast Du die Möglichkeit zu erfragen, ob die Tat geahndet wurde.
Dem Betroffenen im Bußgeldverfahren muss innerhalb von drei Monaten schriftlich der Anhörungsbogen zugesendet werden.
Sehr gute Antwort, die ich so aus eigener Erfahrung bestätigen kann
würden sie schon sie würden auch warscheinlich die jenige person befragen aber wenn sie nicht gesteht gäbe es keine verwertbaren beweise sei denn es gäbe noch weitere zeugen oder du hast ein foto gemacht
Wielange braucht es bis man dann von der Polizei hört