polizist öffnet ohne erlaubnis den kofferraum

12 Antworten

Hätte er definitiv nicht dürfen. Wenn es der Betrunkene erlaubt dann schon. Ansonsten wäre es noch erlaubt um Schaden für jemanden abzuwenden, etc.

monstiii 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 10:16

er wollte das ja nur überprüfen ob es da ist, und er wollte es nicht aufstellen. aber privatsphäre ist privatsphäre

Still  28.02.2015, 17:46
@monstiii

Hast du schon mal beobachtet, dass Müllwerker vor dem leeren der Tonnen, den Deckel öffnen? Ist das auch deine Privatphäre?

monstiii 
Beitragsersteller
 01.03.2015, 11:40
@Still

dieser kommentar ergibt ünerhaupt keimen sinn. aber: durch das an den starßenrandstellen der tonne erteile ich ihnen die erlaubnis

Still  01.03.2015, 13:39
@monstiii

.... Und mit der Teinahme am Straßenverkehr ist dein Auto auch für die Polizei "einsehbar". Es ist auch keine Durchsuchung, sondern eine Inaugenscheinnahme.

Bei "Gefahr im Verzug" u. zur Ermittlung einer Straftat darf die Polizei selbstverständlich den Kofferraum öffnen. Das ist ähnlich, wie eine Taschenkontrolle. Aus diesem Grund dürften sie auch eine Wohnung durchsuchen und sich NACHTRÄGLICH eine staatsanwaltliche Geneh-migung einholen.

monstiii 
Beitragsersteller
 28.02.2015, 10:20

aber nur wenn der verdacht besteht dass zb illegale gegenstände in dem haus sind, darf er sich zutritt verschaffen. aber man kann das ja so vergleichen: wenn jmd seinen personalausweis zuhause hat muss die polizei vor der tür warten , bis man ihn rausbringt. beim auto ist es ja dasselbe mit dem warndreieck

ThommyHilfiger  28.02.2015, 12:29
@monstiii

Selbstverständlich darf die Polizei das Fahrzeug eines Besoffenen nach dem Corpus Delicti durchsuchen: Er könnte z.B. eine angebrochene Schnapsflasche im Auto haben und später zu behaupten, er hätte eine Sekunde vor der Kontrolle einen Schluck genommen. Bei deinem Ausweis-Beispiel geht es um eine kleine Ordnungswidrigkeit...

Ja, der Polizist durfte in den Kofferraum schauen um z.B. die ladungssicherung zu überprüfen. Das Auto ist keine nach dem GG geschützte Wohnung, sondern ein mitgeführter Gegenstand. Ein solcher Gegenstand darf nach den Regeln des POLG durchsucht werden.

Warum soll die Unfallstelle nicht abgesichert werden?