Polizeiliche Identifizierung anhand der Stimme?

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Die Stimme eines Menschen ist so einzigartig wie sein Fingerabdruck.

  • Obwohl jeder Mensch über den gleichen anatomischen Aufbau verfügt, benutzt ihn jeder ein klein wenig anders, ohne sich darüber bewusst zu sein. Der Stimmklang ist einzigartig.
  • Die Sprache ist einzigartig. Keine 2 Menschen sprechen denselben Dialekt genau gleich - selbst wenn sie ihr ganzes Leben in dieser Region verbracht haben (nie verreist, nie umgezogen). Es gibt immer feinste Unterschiede in den Vokalen, in Endsilben, in Konsonanten, ein Sprachfehler wie Lispeln etc.
  • Die Menschen, die wir treffen, prägen uns. Manche Wörter übernimmt man von jemandem, den man verehrt. Oder man gewöhnt sich Wörter ab, die sein ärgster Feind ständig benutzt, aus Abneigung.
  • Hinzu kommt, in welcher Region man aufgewachsen ist. Mir zum Beispiel hört man an, dass ich in meinem Leben schon in 5 Bundesländern mit ihrem jeweils eigenen Dialekt gelebt habe. Eine solche Biografie schlägt sich automatisch in Sprachmustern, verwendeten Wörtern und der Vokal-/Konsonant-Behandlung nieder.

Es gab mal ein Sendung über Stimmenimitatoren, da kam eine Stimmenanalystin vom LKA (?) zu Wort. Wenn ich mich recht erinnere, war die von Quarks und Co. oder von Manfred Spitzer "Geist und Gehirn", aber ich hab sie natürlich auf die Schnelle nicht gefunden. Gib doch mal ein paar Stichworte in Youtube ein. Ich denke, dann kannst du einige unterhaltsame wissenschaftliche Sendungen dazu finden.

Aufgrund all dieser Faktoren glaube ich, dass wenn die Aufnahmetechnik mal hinterher käme und die Regierung das auch überall installieren würde, wären Tonaufzeichnungen ein Identifizierungsmerkmal.

Die Stimme auf Band zählt als Beweis genauso wie jeder andere Beweis aus.

Durch Gutachten, die beim LKA/BKA veranlasst werden können, lässt sich die Stimme zuverlässig bestimmten Personen zuordnen.

Zum Thema Recht auf eigenes Bild / Stimme: Sollte ein Täter, beispielsweise bei einem Banküberfall, auf Video aufgezeichnet werden, kann er sich nicht auf sein Recht am eigenen Bild berufen... das wäre dann doch etwas zu einfach.

Bei der Stimme siehts natürlich ähnlich aus. Voraussetzung für die Zulassung als Beweis ist jedoch, dass die Sprachaufzeichnung rechtmäßig zu stande gekommen ist. Siehe hierfür § 201 StGB -Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Sollte es sich allerdings um eine polizeiliche Maßnahme handeln, beispielsweise bei einem abgehörten Telefongespräch, ist dieser Straftatbestand natürlich nicht gegeben.

nein, ich glaube die stimme ist kein hinlängliches beweiskriterium.