Polizeilich gemeldet, welche Rechte hat sie?
Hallo Community,
Die Ex Freundin von meinem Vater ist seit ungefähr 2 Wochen außen Haus. Am Anfang war noch alles gut, nun fängt Sie jetzt an uns mit Rechtlichen Wegen zudrohen. Nun wollte ich mich auch mal bisschen Schlau machen.
Da sie ja Polizeilich gemeldet ist bei uns, darf sie ja kommen und gehen wann sie will oder ? Und ab wie viel Wochen, muss Sie sich neu ummelden? Und wie sieht es mit Ihren Möbel aus? Wie viel Zeit hat Sie da.
Und was sind die Rechte von meinem Vater, weil Sie kann ja auch nicht machen was Sie will im Haus.
Danke schon mal im voraus.
3 Antworten
polizeilich gemeldet - ist nur die meldepflicht,kein wohnrecht.
ist sie im mietvertag drinnen? dann kannst du sie kündigen und eine frist für die möbel setzen.wenn nicht mit der polizei abholen lassen.
ohne mietvertrag ist es leichter,aber einigt euch auf dem kulanzweg
Ja, dass ist auch unser Ziel das auf dem Kulanz weg zumachen, nur Sie hat ja jetzt angefangen mit Rechtlichen Wege zudrohen. Nur weil mein Vater, sie darum gebettet hat, sich vorher immer anzumelden, wenn sie kommt und ihre Sachen holt.
Und wenn Sie die Frist nicht einhält, kann man sie mit der Polizei abholen ? oder hab ich das jetzt falsch verstanden.
Solange sei bei euch gemeldet ist, hat sie Hausrecht, das ist schwer zu verstehen, aber so ist das Gesetz.
Dein Vater kann dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass sie dort nicht mehr wohnt. Dann bekommt sie Post an eurere Adresse, auf den Umschlag schreibt ihr dann "unbekannt verzogen" und werft ihn in den nächsten Briefkasten. Geht zurück ans Einwohnermeldeamt und die setzen sie dann auf ofW (ohne festen Wohnsitz).
Das bedeutet, dass ihr danach, wenn das erledigt ist- ich würde eine Woche nach der Rücksendung des Briefes auf jeden Fall abwarten, ihr bei einem erneuten Erscheinen die Polizei holen könnt, um sie aus der Wohnung zu entfernen.
Das ist dann Hausfriedensbruch- und in diesem Zuge kann man ihr dann den Schlüssel abnehmen.
Hat sie noch Sachen in der Wohnung sollte euer Vater ihr mitteilen, bis wann sie diese entfernen soll. Frist von einer Woche sollte reichen. Danach könnt ihr sie in die Garage oder den Keller stellen- wegschmeißen dürft ihr sie leider nicht.
Beides sollte er schnellstens parallel machen.
Das Schloss auszuwechseln solange sie noch bei ihm gemeldet ist, war ein absolut unguter Tipp hier. Die Antwortgeber wissen nicht, dass, solange sie dort polizeilich gemeldet ist, freien Zugang zur Wohnung haben muss, egal ob mit Mietvertrag oder ohne. Damit hätte SIE das Recht die Polizei zu holen um den Zutritt zur Wohnung zu erwirken.
Wie sieht das eigentlich aus, es ist ja totale Funkstille zwischen meinem Dad und ihr. Dadurch kann er ja auch nicht wissen, ob Sie sich jetzt schon umgemeldet hat oder nicht. Muss sie uns darüber Auskunft geben, dass sie Sich umgemeldet hat ? Und uns freiwillig den Schlüssel geben ? Oder sagt uns das dann das Amt ?
ich mein mal, Sie kann ja nicht durchgehend unseren Schlüssel haben. Und müssen wir ihr darüber auskunft geben, wenn ihre Post zu uns kommt ? Wie macht man es da am besten?
Wenn sie sich umgemeldet haben sollte, dann wird das Einwohnermeldeamt es evtl. sagen, wenn dein Vater den Brief dort persönlich abgibt. Sonst bekommt ihr es nur mit, wenn eben KEINE Post an sie bei euch ankommt.
Natürlich kann dein Vater sie jederzeit auffordern, ihm den Schlüssel auszuhändigen. Die Frage ist- tut sie es, solange sie noch Möbel etc. bei ihm in der Wohnung hat?
Aber wenn Funkstille herrscht, wie läuft das denn ab, du schreibst sie droht und taucht auf? Dann muss er doch mit ihr reden können, wenn sie aufschlägt.
Es gibt keine "Bringschuld" für euch für ihre Post. Nehmt die aus dem Kasten legt sie zu ihren Klamotten solange die Abmeldung nicht durch ist.
Danach schreibt ihr "unbekannt verzogen" drauf und schmeißt sie in den nächsten Briefkasten. SIE muss sich um einen Nachsendeantrag kümmern.
Nein, natürlich kann sie den Schlüssel nicht ewig behalten, dafür gibt es ja das oben genannte Verfahren. Wenn die Frist für die Möbel abgelaufen ist, stellt sie aus der Wohnung und dann kann dein Vater auch das Schloss wechseln, aber eben erst NACH der Meldegeschichte.
Will sie dann rein, es geht nicht, sie dann die Polizei ruft, kann dein Vater darauf verweisen, dass sie dort nicht gemeldet ist und die Polizei wird unverrichteter Dinge wieder gehen- und sie ist draußen.
Da ihr die Möbel unterstellt, kann sie euch deswegen auch nichts wollen.
Total blöd, aber da müsst ihr jetzt durch. Schade, dass Menschen sich bei so etwas so schlimm verhalten müssen.
Ja weil mein Vater sich vorher immer nur gemeldet hat, wenn Post von ihr gekommen ist. Da durch haben Sie halt ab und zu geschrieben. Deswegen wird es jetzt wahrscheinlich Funkstille sein, weil mein Vater sich halt auch nicht mehr melden wird. Und sie bestimmt auch nicht. Deswegen wollte ich halt nur wissen, wenn es wirklich so sein sollte also Funkstille, ob wir trotzdem bescheid kriegen. Aber ja mit der Post ist eine logische Erklärung.
Also können wir sobald Sie umgemeldet ist und uns den Schlüssel nicht freiwillig gibt, dass schloß austauschen ?
oder dann noch die Frist für die Möbel abwarten und dann erst schloss austauschen ? Nicht das sie dann ankommt, wenn halt die Meldegeschichte durch ist aber Ihre Möbel noch im Haus sind, dass wir es nicht dürfen mit den schloss austauschen ?
Also wäre auch das schlauste jetzt erstmal, zum Amt gehen, dann sagen das sie nicht mehr bei uns Wohnt und wir nicht wissen, wo Sie jetzt wohnt. Dann bekommen wir ja den Brief vom Amt, dann den wieder zurück schicken. Ihr dann doch wieder bescheid sagen, dass Sie eine Frist von 1 Woche hat um die Möbel rauszuholen. Wenn nicht, die Möbel raus stellen. Natürlich im trocknen und dann können wir das Schloss umtauschen?
Genau so.
Riesen Danke schön für die Antwort. Also das mit dem Brief werden wir auf jeden Fall machen.
Und das mit dem Schloss, haben wir uns auch schon so gedacht, dass es nicht so einfach ist .. bzw das wir uns dann strafbar machen.
Nochmals, riesen Danke schön für die Antwort.
Was will sie denn rechtlich drohen, womit denn?
Handelt es sich hier um ein Mietverhältnis, wo evtl beide im Mietvertrag stehen / standen?
Als erstes würde ich mal das Schloss der Türe wechseln, dann muss sich
die "Freundin" anmelden, wenn sie etwas will. Sollte es hier Probleme geben in welcher Art auch immer, ein Schloss kann ja schliesslich kaputt gehen :)
Ansonsten für Möbel etc eine Frist stellen, bis wann die Dinge anzuholen sind, sonst werden diese entsort /ausgelagert / was auch immer.
Sobald hier irgendwas von rechtlichen Schritten auf dem Tisch landet, in Form eines Schreibens eines Anwaltes o.ä., wäre dein Vater besser bei einem entsprechendem Anwalt aufgehoben. Der kann hier dann das rechtliche korrekt abwickeln und euch / dich / deinen Vater auch rechtlich beraten / vertreten.
im Übrigen, ummelden sollte / muss man sich i.d.R. gleich / zeitnah.
Dankeschön erstmal,für die ausführliche Antwort.
Nein, es gibt kein Mietverhältnis. Das einzige, Sie ist halt Polizeilich gemeldet hier. Und deswegen denkt Sie, machen zu können was Sie will.
Das mit den Schloss haben wir uns auch schon überlegt, nur dadruch das sie ja Polizeilich gemeldet ist bei uns. Muss ihr ja freier zutritt gestattet werden und wenn der nicht ist, kann sie die Polizei rufen und das Schloss aufknacke.. und das würde Sie 100% machen..
Ja, dass wollen wir aber vermeiden mit den Rechtsanwalt.
Und wenn Sie das nicht tut, mit dem ummelden ?
Nachdem sie nicht mehr bei euch wohnt, scheint sie eine andere Bleibe zu haben. Ferner besteht kein Mietvertrag, also auch kein Recht darauf, sich in einem "fremden" Haus aufzuhalten.
Daher erneut der dezente Hinweis, es kann ja auch mal ein Haustürschloss kaputtgehen und muss dann getauscht werden.
Einfach das Schloss knacken lassen, das wird auch die Polizei nicht machen, denn auch hier gibt es rechtliche Vorgaben, ob da die "polizeiliche Meldung" der Wohnadresse ohne Mietvertrag ausreicht ... hmmm .. da wäre ich mir nicht sicher ... ertsrecht nicht, wenn sie ausgezogen ist und es versäumt hat, sich fristgerecht umzumelden.
Fristgerecht handelt derjenige, der sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzugstag ummeldet. Später vorgenommene Ummeldungen sind ein Verstoß gegen das Meldegesetz. - http://www.meldeaemter.de/meldepflicht-einwohnermeldeamt.html
Hier steht dann auch der Punkt "Vermieterbescheinigung", es wird also für die Meldung des Wohnsitzes eine Vermiterbescheinung benötigt. Wenn sie die von deinem Vater / euch nicht hatte / hat, dann kann sie "theoretisch" auch nicht bei euch gemeldet sein.
Aber Mach das doch einfach andersherum, erkundige dich beim Einwohnenermeldeamt, was du / dein Dad machen kannst, da die Dame unbekannt verzogen ist und zuletzt bei euch irgendwie gemeldet war und du / ihr das eigentlich nicht wollt.
Wenn du hier eine entsprechend nette Person ans Telefon bekommst, dann bekommst du hier vielleicht auch eine passende Auskunft. Ansonsten kann man das natürlich auch so machen, dass man sich direkt bei der nächsten Polizeiinspektion meldet und dort mal nett nachfrägt, was man in diesem Fall machen kann, da du / ihr Angst habt, dass sie hier irgendwelche Dinge aus dem Haus holt, obwohl kein Mietvertrag besteht und sie vor Wochen ausgezogen ist.
Okay alles klar, nochmals danke schön für die ausführliche Antwort. Hat uns auf jeden Fall weiter geholfen. Wir werden uns auch beim Amt melden und mal schauen was Sie uns dann sagen. Aber theoretisch muss Sie sich ja schon umgemeldet haben weil Sie ja schon 2 Wochen außer Haus ist. Und da Sie das ja noch nicht gemacht hat und noch immer unser Schluss hat. Können wir Sie ja darauf hinweisen, uns den Schluss zu übergeben ? Und was wenn nicht, dann könnten wir ja die Polizei einschalten oder?
Mit Amt klären und "Hoppla, das Schloss war kaputt und wir mussten das tauschen" ;)
Nein es gibt gar kein Mietvertrag. Kann man auch ohne einen Mietvertrag eine frist für die Möbel setzen?