Polizeikontrollen

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§36 StVO - Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1-4) ...

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

nunja.....ihr werdet euch scheinbar irgendwie auffällig verhalten (getuntes auto , superlaute musik oder auffällige fahrweise z.b.) so das ihr immer wieder angehalten werdet.........das sind ja sicher nicht immer die selben polizisten die euch anhalten , oder ?

und JA , sie dürfen das , sie können ALLE insassen kontrollieren , so oft sie es wollen........am tag und in der nacht

eine polizeikontrolle kann egal wann und wo durchgeführt werden, und solange die polizei einen grund hat (den sie dir noch nichtmal nennen muss), darf sie das sogar so oft, wie es ihnen nötig erscheint. und eine polizeikontrolle hat man zu erdulden, solange es nicht ganz klar reine schikane ist. bevor man sich aber dann bei der dienststelle beschwert, sollte man gut überlegen, ob man eine schikane nachweisen kann oder ob die beamten einen grund hatten, was sie zu 99% der fälle haben. solange man das nicht nachweisen kann (und da ist ein beweis gefragt, kein eigens empfinden), das es reine schikane ist, solange muss man die kontrolle auch erdulden, egal wie oft am tag.

Und natürlich dürfen sie das mehrmals am Tag machen.....

Die Polizei kann eine verdachtsunabhängige Verkehrskontrolle nach § 36 (5) StVO durchführen, besser bekannt als die "allgemeine Verkehrskontrolle".

Dabei darf der Polizeibeamte dann die Daten des Fahrzeugführers verlangen ( § 4 (2) FeV ) und auch abfragen, der Fahrzeugführer wiederrum muss diese auch nachweisen, sprich: Lappen mitnehmen und vorzeigen.

Die Daten der anderen Fahrzeuginsassen werden i.d.R. nur dann festgehalten, wenn sie auch irgendwie auffälliges Verhalten an den Tag legen, selbst eine Ordnungswidrigkeit (z.B. nicht angegurtet) oder Straftat begangen haben, etc. pp.


Es dürfen und sollen auch mehrere Verstöße geahndet werden. Auch dein Beispiel: Gurtverstoß und Handy am Ohr. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Tateinheit, hierbei werden mehrere Verstöße gleichzeitig begangen, die auch in einem Zusammenhand stehen (z.B. Überholen und zu schnelles Fahren, weil es zu einem Tatentschluss gehört). In der Regel wird hierbei "nur" der teuerste Verstoß "abkassiert"

und

  • Tatmehrheit, hierbei werden gleich mehrere unabhängige Taten begangen. (z.B. nicht geblinkt und Gurtverstoß, weil sie nichts miteinander am Hut haben). Hierbei wird jeder Verstoß einzeln gewertet und auch "abkassiert".

Im Rahmen des Opportunitätsprinzips haben Polizeibeamte die Möglichkeit nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Ordnungswidrigkeitenverstoß ahnden oder es bei einem erzieherischen Gespräch belassen. Das heißt aber nicht, dass sie es auch nutzen müssen. Sie können, aber müssen nicht.

Sonst könnte ja jeder daherkommen, zu schnell fahren, dabei telefonieren, nicht angegurtet sein, nicht blinken, überholen etc. und dann nur wegen einer läppischen Sache verwarnt werden. Da ergibt es doch mehr Sinn, wenn auch alles was falsch gemacht werden kann, geahndet werden kann.


Ich würde mich mal an deiner Stelle wundern, warum sie dich andauernd anhalten.

  • Fährst du auffällig?
  • Ist dein Auto vom Aussehen her schon am Auseinanderfallen?
  • TÜV aktuell?
  • Zu laute Musik?

Achte mal ein wenig darauf, wenn du das nächste Mal angehalten wirst, was du deiner Meinung nach gemacht hast und was dir vorgeworfen wird. Dann kannst du dich im Anschluss darauf einstellen und solche Gründe fürs Anhalten in Zukunft aus der Welt schaffen.