Darf die Polizei mich wegen Meinungsfreiheit anzeigen. "meiner Meinung nach sind Sie inkompetent"?

9 Antworten

Ganz so eindeutig, wie die übrigen Antworten erscheinen, ist der Fall - zu deinem Glück - nicht. Anzeigen bzw. bei Beleidigung einen Strafantrag stellen kann man immer. Die Frage ist, ob deine Aussage gemäß § 193 StGB gerechtfertigt war:

"[...] Äußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten [...] gemacht werden, [...] sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Äußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."

Durch die Gerichte wurde dafür der Begriff "Kampf ums Recht" geprägt, wonach in einer derartigen Situation (z.B. Bürger trifft auf Polizisten, der ihm einen Verkehrsverstoß zur Last legt, wie bei dir geschehen) der Betroffene auch besonders zugespitzt formulieren darf, um seinen persönlichen Interessen Nachdruck zu verleihen.

Die Aussage "Meiner Meinung nach sind Sie inkompetent" sollte daher nicht strafbar sein. Es gab Fälle, wo die Täter freigesprochen wurden, auch wenn sie krassere Ausdrücke benutzt haben, siehe z.B. hier: http://blog.burhoff.de/2012/05/hat-wohl-den-tag-ueber-zu-lange-in-der-sonne-gestanden-oder-hat-ganz-einfach-dort-mitgefeiert/

Es kommt aber immer auf die Situation an und darauf, ob du den Polizisten nur persönlich diffamieren wolltest oder einfach durch seine aus deiner Sicht seltsamen Fragen genervt warst. Ein eindeutige Antwort kann ich dir leider nicht geben, aber ich bin eher der Ansicht, dass deine Aussage keine Beleidigung darstellt.

Nur ne kurze Anmerkung: es gibt im Strafrecht keinen Tatbestand der Beamtenbeleidigung. Der Beamte steht nicht besser oder schlechter da bei einer Beleidigung.

Nein du kannst sowas nicht zu einem Polizisten sagen. Ein anderer hätte drüber hinweg gesehen der nicht

Diese Aussage in diesem Zusammenhang fällt sicherlich nicht unter die Meinungsfreiheit.

Die Absicht, die hinter der Aussage steckte, ist doch wohl ziemlich eindeutig. 

Nicht jeder Mensch lässt seinen Ausweis ändern, wenn er umzieht. Daher ist die Frage, ob die Adresse wirklich stimmt, durchaus berechtigt. 

Wenn die übrigen Fragen, die der Polizist gestellt hat, genauso "blöde" waren, dann kann ich mir gut vorstellen, warum er dich auf dem Kieker hatte. 

Mensch, die Leute machen doch auch nur ihren Job. Deswegen kann man ihnen doch freundlich gegenübertreten. 

Wer meint, er müsse einem Polizisten dumm kommen und könne ihn durch freche Antworten beeindrucken, der stellt eben fest, dass der Polizist letzten Endes doch am längeren Hebel sitzt. 

Das war Dein Fehler! Es war wahrscheinlich" Beamtenbeleidigung", diesen Satz hätte ich mir ehrlich gesagt verkniffen. ;-)

Wenn er Dich fragt, ob die Adresse stimmt, hat er seinen Grund. Es kann ja sein, dass Du umgezogen bist und Dich noch nicht umgemeldet hast, oder?

Da war diese Bemerkung überflüssig.

Und vielleicht hast Du Dich einfach zu spät angeschnallt? Wie kann es sein, dass der Polizist meint Du bist nicht angeschnallt, obwohl Du das behauptest? Dann hättest Du ja bei dem Wortwechsel noch angeschnallt sein müssen.

Naja, dumm gelaufen. Eine große Sache wird die Anzeige aber nicht. Vielleicht ein Bußgeld...mal sehen.

Slatan1993 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 15:06

Ich war die ganze zeit angeschnallt. Er hat neben mir geparkt da war ich auch noch angeschnallt erst als er mich nach Papiere fragte habe ich mich abgeschnallt

heidemarie510  02.07.2016, 15:13
@Slatan1993

Wenn es wirklich so war, dass Du tatsächlich angeschnallt warst, kannst Du das ja noch zu Protokoll geben. Ich denke mal, Du wirst zu der Anzeige noch schriftlich Stellung nehmen müssen. Die anderen Bemerkungen waren etwas ..naja unbedacht. Vielleicht hat der Polizist ja den Gurt nicht richtig gesehen, weil Deine Jacke drüber war, oder so...Aber warte das jetzt mal ab.