Roller mit Anhänger?
Ein frteunliches Hallo an alle Verkehrsexperten hier,
ich habe einen Chinaroller mit Versicherungskennzeichen (<45 km/h).
Außerdem habe ich ein Fahrrad und dafür einen kleinen Anhänger, um ab und zu mal größere Einkäufe tätigen zu können.
Jetzt stellt sich folgende Frage:
Darf ich den kleinen Fahrradanhänger auch an den Rolleranhängen?
... und wenn ja unter welchen Voraussetzungen?
Muss ich den Anhänger zusätzlich mit einem eigenen Kennzeichen versichern?
Muss der Anhänger eine eigene Beleuchtung, Stopplicht und Blinker aufweisen, die mit dem Roller verbunden sein muss oder reicht die Beleuchtung am Roller, die auch dann sichtbar ist, wenn der Hänger gezogen wird.
Welche Dinge muss ich sonst noch beachten?
Ich wäre sehr dankbar, wenn keine Meinungen ohne fundierte Belege gepostet werden, denn ich kann bestimmt nicht auf "Funnyboy" von Gute Frage verweisen, wenn ich von der Polizei angehalten werde. Ein Hinweis auf die Fundstelle wäre darum sehr hilfreich.
Vielen Dank an alle im Voraus. Gruß Hutt
4 Antworten
Grundsätzlich ist es mal so, daß ein Anhänger für ein Moped im Prinzip den gleichen Anforderungen entsprechen muß, wie für ein Motorrad. Ist aber auch Baujahrsabhängig......, jeh neuer, desto strenger die Vorschriften.
Ich hatte mir mal eine Auflistung bein TÜV besorgt, ist aber Stand Juni 2007 und ohne Gewähr.
Abmessungen: kleiner gleich 1000mm, Länge kl/gl 2000mm zum Transport von Sportgeräten kl/gl 4000mm
Hauptuntersuchung: Nein
Steuerpflicht: Nein
Versicherungspflicht: Nein
Zulassungspflicht: Nein
Betriebserlaubnispflicht: Ja
Fahrerlaubnis: Klasse des ziehenden Zweirades
Bereifung: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, Geschwindigkeit) entsprechen
Radabdeckung: hinreichend wirkende Abdeckung vorgeschrieben
Bremsen: Nein
Anhängelast: Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs + 75kg geteilt durch 2
Zugeinrichtung: Nicht selbsttätige Anh.-Kupplung zulässig. Bauartgenehmigungspflicht erforderlich
Kennzeichen: Wiederholung des amtlichen Kennzeichens (ohne amtliche Stempel)
Kennzeichenbeleuchtung: Moped und Kleinkraftrad Nein, Leichtkraftrad und Kraftrad Ja
Begrenzungsleuchten: Nein
Rückstrahler Seite: Ja
Rückstrahler Hinten: 2 dreieckige rote Rückstrahler vorgeschrieben. Einspuranhänger 1 dreieckiger roter Rückstrahler
Schlussleuchte: 2 Schlussleuchten vorgeschrieben Höhe über Fahrbahn min. 350mm max. 1550mm. Einspuranhänger 1 Schlussleuchte vorgeschrieben min. 250mm über Fahrbahn.
Fahrtrichtungsanzeiger: Nein
Bremsleuchten: Vorgeschrieben, Anbringung wie Schlussleuchte
Zusatzbestimmung: Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückstrahler dürfen nicht an bewegliche Fz. Teilen angebracht sein.
Fabrikschild und FIN: Vorne Rechts, Fahrzeugidentifizierungsnummer vorne rechts am Rahmen eingeschlagen
Selber bauen oder einen vorhandenen Hänger umbauen geht also grundsätzlich, normaler Fahrradanhänger ohne Umbauten dürfte wohl in den meisten Fällen nicht gehen.
Hallo Velodog,
danke, das war mal eine richtig gute Antwort. Damit weiß ich, dass ich meinen Fahrradanhänger nicht nutzen kann, denn der ist von Lidl und hat keine ID-Nummer, keine vorgeschriebene Kupplung und auch andere vorgeschriebene Dinge lassen sich da nicht installieren.
Gruß Hutt
Bei Motorrädern und Rollern sieht man gelegentlich schon mal Anhänger.Bei den größeren Modellen (also Motorrädern mit großem Kennzeichen) legt der TÜV Wert darauf, daß die Anhängerkupplung (Befestigung am Fahrzeug) zugelassen ist, also von der Bauart her. Das wird dort also vom TÜV überprüft. Ein eigenes Kennzeichen haben nicht alle Anhänger, aber viele.
Wenn Du Dir also eine Anhängerkupplung an Dein Fahrzeug anbaust, kann es sein, daß Du diesbezüglich mal von der Polizei kontrolliert wirst (da Du ja nicht zum TÜV mußt). Von daher solltest Du Dir schon eine zugelassene Verbindung zum Anhänger besorgen. Ein eigenes Kennzeichen halte ich nicht für notwendig, empfehle aber entsprechende Beleuchtung (auch hinsichtlich der Polizei).
wenn Du nicht auf "Funnyboy" verweisen möchtest, warum rufst Du morgen früh nicht einfach bei Deiner Versicherung an, die wissen es doch!!! Stattdessen schreibst Du Roooomanee...gähn
Ich wollte eigentlich Antworten mit einem Quellennachweis, aber kein Meinungen hören, denn selbst wenn du bei der Polizei anrufst und die Ordnungshüter fragst bekommst du genau so viele verschiedene Antworten wie du Leute fragst.... nur selbst da kennt keiner die gesetzlichen Grundlagen. Das genau war die Frage und dazu konntest du leider auch keinen wirklich hilfreichen Beitrag leisten. Schade.
Hater...?
Der Anhänger muss vom TÜV abgenommen werden, benötigt genau so wie das Zugfahrzeug Versicherungsschutz, wenn öffentliche Straßen befahren werden sollen.
quatsch