Polizeidienstuntauglichkeit durch Hasimoto

2 Antworten

Der Polizeiarzt richtet sich nach der PDV 300, deren genauen Text ich im Netz bis jetzt nicht gefunden habe, deswegen kann ich den Wortlaut nicht zitieren.

Ausschließungsgrund für eine Einstellung sind meines Wissens u.a. Stoffwechselerkrankungen, wozu die Erkrankung der Schilddrüse gehört. Außerdem ist eine regelmäßige Medikamenteneinnahme ebenfalls nicht zulässig.

Ob ggf. im Text steht, dass eine erhebliche Erkrankung der Schilddrüse vorliegen muss, müsstest Du recherchieren, dann hättest Du vielleicht eine Chance, denn 75er Tabletten sind wahrlich nicht schlimm. Aber in der Regel sind die Polizeiärzte da sicher.

Ich kann Dir nur empfehlen, Dich in einem anderen Bundesland zu bewerben, dort die Erkrankung nicht anzugeben und wenn Du auf Lebenszeit geworden bist, kannste immer noch damit losgehen.

marcco  24.04.2014, 00:51

Logisch, dass du sie nicht gefunden hast, sie ist ja auch "nur für den Dienstgebrauch", unterliegt also der Geheimhaltung. ;)

Gruß

mSkill 
Beitragsersteller
 23.04.2014, 15:33

Danke erst mal. Das mit dem nicht angeben hab ich mir auch schon gedacht, allerdings hab ich bissi nachrecherchiert und wenn das irgendwann in, sagen wir 10 Jahren rauskommt, dass ich das schon länger hab, hab ich ein Problem und mein Hausarzt.

verreisterNutzer  24.04.2014, 00:13
@mSkill

Mein Rat: 1.) Tabletten weglassen, 2.) stattdessen täglich Chinesischen Weißen Tee (Pai Mu Tan) trinken, 3.) Zwei Monate durchhalten, 4.) Noch einmal zum Arzt gehen und dessen staunendes Gesicht genießen, 5.) erneut -ggf. in einem anderen Bundesland- gesundet und mit reinem Gewissen erneut bewerben !!

Hallo, grundsätzlich kann dir dazu nur der Medizinische Dienst deiner Einstellungsbehörde Auskunft geben. Die Vorraussetzungen für eine Polizeidiensttauglichkeit sind in der PDV 300 bundesweit festgelegt. Diese ist jedoch nfD, also nur für den Dienstgebrauch. Daher kannst du das ganze nicht genau aus den Vorschriften nachlesen und hier kann das auch keiner, bzw. darf aus der Vorschrift leider nichts preisgeben. Allgemein veröffentlicht ist jedoch, dass alle Schilddrüsenerkrankungen ein Ausschlusskriterium sind.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ärzte die Aufgabe haben, nicht nur den aktuellen Gesundheitszustand zu beurteilen , sondern auch eine Prognose wagen sollen für die vielen Berufsjahre. Auch wenn es derzeit keine Probleme darstellt weiß man ja nicht, was in Alter ist.

Zudem hast du bei der Polizei Anspruch auf Beihilfe/Freie Heilfürsorge. Das Land/Bund übernimmt also die Aufgabe der Krankenversicherung. Das kannst du dir so vorstellen, dass es eine Topf mit Geld gibt, aus dem die Krankenkosten der Beamten bezahlt werden. Hier wird natürlich versucht nur Leute einzustellen, welche möglichst wenig Kosten verursachen. Deine Schilddrüsenerkrankug wird auf Dauer Kosten verursachen, welche bei anderen nicht auftreten. Ebenfalls ein Grund für diese Regelung.

Ein Verschweigen bringt auch nicht, da es erstens, wenn es raus kommt, deine Entlassung zur Folge hat und du ja zweitens von deinem Hausarzt eine Auskunft über deine Krankheitsgeschichte mitschicken musst.

Eine Abschließende Antwort erhältst du nur beim Medizinische Dienst deiner Einstellungbehörde. Also ruf da einfach an und frag, ob du mit dieser Diagnose viell. doch noch eine Chance hast. Generell stehen deine Chancen aber leider eher schlecht.

Ich wünsche dir dennoch viel Erfolg! Hoffe es klappt :)

Gruß

mSkill 
Beitragsersteller
 23.04.2014, 22:24

Finds unfair, dass wesentlich unsportlichere und unpassendere Leute genommen werden, meine Krankheit würde auf Dauer sicherlich keine hohen Kosten verursachen. Ich nehme Tabletten, die das stark vorbeugen und nehme nur eine geringe Dosis.

Hatte sogar bei einer leicht höheren Dosis angefangen und es wurde immer besser.

marcco  23.04.2014, 23:29
@mSkill

Ob es unfair ist oder nicht, ist hier leider nicht wichtig. Ob es menschlich korrekt ist, fähige Bewerber abzulehnen, nur weil sie wohl mal mehr Kosten verursachen ist hier wohl besser auch nicht zu erörtern. Da haben wir wohl die gleiche Meinung zu. Die PDV 300 lässt den Ärzten absolut keinen Spielraum. Mich hätte es damals auch fast erwischt.

Wenn es eine Option ist, könntest du ja mal sehen, ob der Zoll oder die Feldjäger bei der Bundeswehr da "offener" sind. Klar, das gleiche ist es nicht, aber zumindest etwas ähnliches.

Gruß