Autokredit wurde gekündigt. Dürfen die das Auto und die Restschuld sofort verlangen?
11 Antworten
Ja das dürfen sie.
In Kreditverträgen steht üblicherweise geschrieben, dass die Ware, also in dem Falle das Auto, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Gläubigers bleibt.
Zudem steht in solchen Verträgen auch häufig, dass man bei Verzug einer gewissen Anzahl von raten verpflichtet ist, die Restsumme auf einen Schlag zu zahlen.
Wenn also jetzt der Kreditvertrag in den Sack gegangen ist, macht der Gläubiger von seinem eigentumsvorbehalt Gebrauch und fordert zum einen sowohl das Auto als auch die Restsumme auf einen Schlag.
Ja. Das steht ganz bestimmt in deinem Vertrag. Lies mal nach.
Ein Kredit wird nicht grundlos gekündigt. Wahrscheinlich hast du die Kreditraten nicht bezahlt. Du kannst nicht erwarten, dass dir der Kreditgeber das Fahrzeug kostenlos zur Verfügung stellt. Außerdem verliert es zwischenzeitlich an Wert. Wenn du einen Unfall baust, kann das zu Lasten des Kreditgebers gehen.
Die dürfen die Restschuld + entgangene Zinsen + Kosten / Gebühren verlangen.
Und dafür können sie auch die Herausgabe des Fahrzeuges (Eigentumsvorbehalt) verlangen, wenn Du diese Forderung nicht umgehend befriedigen kannst.
Beides dürfen sie nicht verlangen, die Bank hat nur die Rechte in Höhe der noch offenen Forderung zzgl. Zinsen oder Alternativ das Auto. Wobei die Bank dann auch noch weitere Forderungen geltend machen kann, wenn der Wert des Fahrzeugs die offenen Forderungen nicht ausgleichen kann.
Das Kind ist jetzt zwar schon in den Brunnen gefallen, aber damit dir sowas nie wieder passiert: Wenn du bemerkst, dass du eine Rate nicht zahlen kannst, ruf sofort die Bank an und schildere das Problem! Bei den meisten Banken kann man bei vorübergehender Arbeitslosigkeit die Raten stunden lassen (gegen Gebühr natürlich) oder einen neuen Ratenplan aushandeln. 4 nicht bezahlte Raten dürfen einfach nicht passieren. Außerdem kann man mit der Bank über weitere Lösungen reden, z.B. dem vorzeitigen Verkauf des Fahrzeugs und damit Ablösung des Kredits, falls die Arbeitslosigkeit länger dauern sollte.
Doch die verlangen beides.
Schade das ich hier kein bild einfügen kann sonst würde ich es dir zeigen
Sie verlangen nicht Beides. Wenn die Restschuld von dir beglichen wird, darfst du das Auto natürlich behalten. Kannst du sie nicht begleichen werden sie dein Auto zu Geld machen um ihren Kredit und die Kosten einzuspielen. Wenn mehr erzielt wird, bekommst du den Mehrerlös natürlich auch. Wenn weniger Erlös, ist das Auto weg und du hast immer noch eine Zahlungsverpflichtung in Höhe der Restsumme.
Ein Kredit wird ja nicht einfach mal so gekündigt. Da ist ja sicher schon ein wenig Schriftverkehr vorher mit dir gewesen.
War das eine 3-Wege-Finanzierung / Ballon-Finanzierung mit hoher Schlussrate ?
sog. Privat-Leasing-Fahrzeug?
Die Fragestellerin erzählt ja leider nicht alles.
Ja klar das stimmt.
Durch arbeitslos waren 4 Raten offen die haben wir und 200€ normale Raten jeden Monat weiter abbezahlt.
Nun waren noch 200 offen und die haben gekündigt.
Naja sie meinten is heute so.
Nun steht im Brief am 11.8 Auto abgeben und 7500€ am 11.8 zahlen sonst LohnPfändung.