Polizei weigert sich zu kommen?
Ich bin Student und arbeite geringfügig als Taxifahrer. Heute hat ein Kunde in meinem Dienstfahrzeug ein Bier ausgeschüttet. Da die Reinigung gezahlt werden muss und es sich logischerweise um Sachbeschädigung handelt, habe ich die Polizei angerufen. Ich bittete sie herzukommen und Anzeige wegen Sachbeschädigung zu stellen. Der Polizeibeamte weigerte sich jedoch eine Streife vorbei zu schicken. Er meinte es handelt sich nicht um Sachbeschädigung und es sei mein Problem. Darauf hin fragte ich ihn ob er mir seine Dienstnummer geben könnte. Er legte auf und das Gespräch war beendet. Meine Fragen lauten: Handelt es sich hierbei um Sachbeschädigung? Ist der Polizeibeamte richtig vorgeganen? Und sollte ich gegen ihn Juristisch vorgehen? Die Reinigung kann ich jetzt selber bezahlen.
7 Antworten
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden
Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Eine
fahrlässige Sachbeschädigungist mangels ausdrücklicher Strafandrohung nach § 15 StGB nicht strafbar.
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Strafgesetzbuch (StGB) § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges HandelnStrafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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Der Polizist hat Recht - es liegt keine Straftat vor - außer die Sachbeschädigung wäre vorsätzlich erfolgt .... das Ganze ist also eine rein zivilrechtliche Angelegenheit (zwischen dem Geschädigten = Taxibesitzer und Schädiger = Fahrgast) und keine Sache für die Polizei
Nein. Es war keine Sachbeschädigung. Und selbst wenn es eine wäre, strafbare Sachbeschädigung ist nur vorsätzlich möglich.
Es ist definitiv keine Sache für die Polizei.
Was du machen kannst: Personaldaten des Verursachers feststellen und Schadenersatz geltend machen (Reinigungskosten und Verdienstausfall).
Was studierst du denn?! Jeder sollte wissen, dass eine Verschmutzung nicht unter den Tatbestand der vorsätzlichen Sachbeschädigung fällt. Und selbst wenn es mit Vorsatz geschehen sein sollte, kannst du dem Täter einfach die Rechnung nach Hause schicken und notfalls verklagen.
Der Beamte wird sich mit Angabe der Zeit ja schnell ermitteln lassen. Aber es wird dir nichts nützen. Du bist am Telefon sicher sehr ungehalten gewesen, weil dir nicht gefallen hat, was der Beamte sagt. Die müssen sich aber auch nicht anpöbeln lassen und legen dann auch mal auf.
Ich frage mich auch immer, warum so viele Menschen anzweifeln, was Polizisten tun oder sagen. Du kannst dich ja mal im Internet über die Sachbeschädigung schlau machen. Meinst du wirklich, du kennst dich damit besser aus als ein Polizist?
Dir bleibt nichts andere übrig, als zivilrechtlich vorzugehen. Es liegt keine Straftat vor. Dein Auto an sich ist in seiner Funktion nicht beschädigt. Du hättest ihr mit dem Bier nicht mitnehmen müssen und musst nun deine Ansprüche an die Person selbst geltend machen. So ist das nunmal.
Evtl tritt sein Haftpflicht ein. Aber es ist wirklich keine Angelegenheit für die Polizei. Vielleicht wäre ein anderer rausgefahren, hätte aber letztendlich auch nichts aufnehmen können. Hätte Zeit, Geld, Recourcen verschwendet und vielleicht sogar Ärger mit dem Vorgesetzen bekommen.
Gruß S.
Hab ich was anderes gesagt? NEIN.
Bei Verschmutzungen muss es sich nicht zwangsläufig um eine Sachbeschädigung handeln. Bei dieser muss nämlich eine fremde Sache auch wirklich beschädigt werden (Paragraph 303 StGB). Das bloße Verunreinigen ohne Substanzveränderung reicht nicht aus.
Aber: Wenn die Verunreinigung eine erhöhte Reinigung bedeutet, fällt dies darunter (z.B. Graffiti).
Ob dies bei dir der Fall ist, bleibt fraglich. Allerdings hätten sie zur Feststellung der Personalien ausrücken können. Ggf. einfach mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Alle Anrufe werden ja dokumentiert, dann weiß man auch wer dir Auskunft gegeben hat.
es liegt überhaupt keine Straftat vor, da Sachbeschädigung nur vorsätzlich begangen werden kann ....
es liegt überhaupt keine Straftat vor, Sachbeschädigung ist nur vorsätzlich möglich - die Polizei musste also nicht kommen ... zivilrechtliche Dinge (Schadensersatz) müssen die Parteien unter sich regeln ...