Haftpflichtversicherung,Handy Schaden...?
Ich wurde während ich mein Handy in der Hand hatte von jemanden ausversehen geschubst so das mir mein Handy aus der Hand fiel und das Display dann kaputt ging. Nun meine Frage muss die Haftpflichtversicherung von demjenigen für den Schaden aufkommen?
6 Antworten
Hallo,
in Deutschland haftet man für einen solchen Schaden, wenn man ihn schuldhaft verursacht hat und gleichzeitig schuldfähig ist.
"Schuldhaft" bedeutet, dass man entweder den Schaden absichtlich (= vorsätzlich) oder aus mangelnder Sorgfalt (= fahrlässig) heraus verursacht hat.
Den Vorsatz können wir nach Deiner Schilderung bislang ausschließen, bleibt die Möglichkeit einer Fahrlässigkeit. Soll heißen: Wenn der "Schubser" nicht ausreichend aufgepasst hat und es deshalb zu dem Rempler kam, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. (Das heisst aber umgekehrt natürlich auch, dass, wenn er für den Rempler seinerseits gar nichts konnte, er auch nicht haften muss.)
Aber Achtung: Man haftet für einen Sachschaden bis maximal zum sog. Zeitwert. Und der geht gerade bei Dingen wie Handys binnen kürzester Zeit rasant in den Keller. Das sollte man wissen, damit es keine Enttäuschungen oder gar Ärger gibt.
Es gibt aber auch noch die Frage der "Schuldfähigkeit". Diese richtet sich a) nach dem Alter und b) nach der Zurechnungsfähigkeit. Beim Alter ist es so, dass Kinder bis zum 7. Lebensjahr gar nicht und bis zum 17. Lebensjahr nur entsprechend ihrer Einsichtsfähigkeit haften. Und wenn sich jemand in einem Zustand der Nicht-Zurechnungsfähigkeit befindet, haftet er u.U. ebenfalls nicht.
Tipp: Den Schaden ruhig wahrheitsgemäß und vollständig der Haftpflichtversicherung des "Remplers" melden. Diese wird dann entweder regulieren oder den Schaden ablehnen. Aber zumindest ist man dann schlauer.
Viele Grüße
Loroth
(P.S.: Die Aussagen, dass der Handybesitzer selber schuld ist, sind nach der bisherigen Schilderung ohne Grundlage...)
Der Schubser haftet, ggf. kommt die private Haftpflichtversicherung an seiner Stelle dafür auf, wenn er eine hat. Bei einem vorsätzlichem Schubsen ist das eher unwahrscheinlich, bei einem "versehentlichen Schubsen" sollte die Schadensschilderung stimmig sein.
Wenn etwas von durch durch jemand anderen beschädigt wird, so haftet dieser. Da ist es egal, ob er wie-auch-immer versichert ist.
Ist bei mir auch passiert. Rede zuerst mit der person. Wenn er nichts macht zeig ihn an
.... und wo? Welche Straftat hat er begangen?
Warum sollte sie? Wenn Du tatterich bist, haben doch da andere nichts mit am Hut, oder?