Was droht mir nach einer Anklageschrift?

hier - (Justiz, Betäubungsmittel)

4 Antworten

Von der Polizei hast du mit Sicherheit nur bekommen das die Ermittlungen eingestellt wurden. Das bedeutet nicht das du nicht trotzdem angeklagt wirst.

Vaiko 
Beitragsersteller
 14.06.2016, 15:19

Ja das stimmt, das wusste ich nicht, vielen Dank.

Du solltest dir auf alle Fälle einen Anwlt nehmen.

Gegen dich wird ein Jugendstrafverfahren eröffnet. Du hast nun 1 Woche Zeit durch Zeugenaussagen oder Vorbringen von Beweisen dem entgegen zu wirken.

Solltest du dieses nicht machen, wird warscheinlich das Gericht der Klage zustimmen und dann ein Gerichtsverfahren eröffnen.

http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=187

Um dieses aber ab zuwenden, musst du dir unbedingt einen Anwalt nehmen, denn bei Verfahrensfehlern kannst du dich nachhinein nicht darauf Berufen, das du es nciht gewusst hattest.

Vaiko 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 14:52

ich habe telefonisch mit einem zuständigen dort geredet und mir wurde gesagt, dass auf jeden Fall Anklage erhoben wird.. Zitat "Der jugendrichter hat auf sowas nur gewartet" sehr frech am Telefon, wieviele sozialstunden hab ich zu erwarten?

Deepdiver  16.06.2016, 13:29
@Vaiko

Das kommt darauf an, was du gemacht hast und ob du schon mal auffällig geworden bist.

Vaiko 
Beitragsersteller
 14.06.2016, 15:26

Reicht es nicht aus, wenn ich dort erscheine und guten Willen zeige? Indem ich die Tat gestehe (wo es nichts zu gestehen gibt, es ist ja eine Tatsache) und dann beteuer dass es einmalig war? Muss ich wirklich sofort einen Anwalt hinzu ziehen?

Deepdiver  14.06.2016, 15:28
@Vaiko

Du kannst es ohne versuchen, hängt dann allerdings vom Staatsanwalt ab, ob er dem auch zustimmt.

Reue zeigen ist nicht verkehrt, so lange es das erste mal war. Wenn du schon auffällig geworden bist, wird es damit dann schwer.

Vaiko 
Beitragsersteller
 14.06.2016, 15:30
@Deepdiver

Ja es ist das erste mal. Vielen Dank für deine Ratschläge! Du hilfst mir ungemein damit

Vaiko 
Beitragsersteller
 14.06.2016, 15:48
@Deepdiver

Also sollte ich einfach mal zu der dort geschriebenen Addresse fahren? Ich kenn mich nur leider nicht aus, mit wem genau muss ich reden, was soll ich sagen, etc. Und kann es sein, dass die Sache trotz des Anklagebriefs, noch fallengelassen wird oder ist es nun sicher, dass es zu einem weiteren Verfahren führt?

Deepdiver  14.06.2016, 15:55
@Vaiko

Es wird noch geprüft, ob Anklage erhoben wird. Du kannst zu der Adresse hin fahren und dort mit einem zuständigen Grichtsdiener sprechen, die werden dich dann schon an die Richtige Stelle leiten.

Du kannst Dich an die Jugendgerichtshilfe des Amtsgerichts-Berzirks wenden, in dem Du wohnst.

Du solltest dich an einen Anwalt wenden.