Darf man mit 300 KM/H ein Polizeiauto überholen?

10 Antworten

Was will die Polizei schon machen, wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt? So lange du sie nicht schneidest, keinem beim Überholvorgang zu dicht auffährst, rechts oder über den Standstreifen überholst wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Fals jedoch jemand ausschert um selber zu überholen und es einen Unfall gibt hast du ein Problem.

Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130Km/h. Bist du deutlich drüber trifft dich bei jedem Überholvorgang eine Teilschuld wenn es zu einem Unfall kommen würde.

Ab bestimmten Geschwindigkeiten (je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich) kann die Versicherung auch einen Teil des vorbezahlten Schadens von dir zurückfordern, da du eine Teilschuld am Unfall trägst. Lies dir also vor so einer Aktion noch mal deinen Versicherungsvertrag durch.

Es gibt keine Regeln fürs Überholen speziell für Polizeiautos.

Entweder darf man Autos überholen (und dann Alle), oder man darf es nicht.

Hallo GebMirHilfe123,

wenn Du mit 300 km/h ein Polizeifahrzeug überholst, wird dieses dazu führen, dass die Polizei:

  • ihr hydraulisches Fahrwerk absenkt und auf den Sportmodus stellt,
  • den Kompressor zuschaltet,
  • die Lachgaseinspritzung aktiviert
  • auf 350 km/h beschleunigt

und Dich nach kurzer Zeit aus dem Verkehr zieht und fragt, warum Du so schleichst :-)

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Aber mal Spaß beiseite.

Es ist durchaus zulässig 300 km/h km/h zu fahren. Dementsprechend wird die Polizei nichts unternehmen.

Das gilt logischerweise aber nur solange Du keinen gefährdest.

Ich hätte jetzt mal da drauf getippt, dass wenn es bei der Geschwindigkeit zu einem Unfall kommt, eine Straftat wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, dem ist aber nicht so.

Selbst mit Unfall liegt nur eine Ordnungswidrigkeit vor, die laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur wie folgt geahndet wird.

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Tatbestandsnummer: 103854

Tatvorwurf: Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.2 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Aber dieses gilt wiederum nicht, wenn Personen bei dem Unfall verletzt werden. In dem Fall wird die Polizei vermutlich gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:

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§ 229  StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

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Auch zivilrechtlich/versicherungstechnisch wird es Probleme geben.

Schon bei "nur" 200 km/h wird in vielen Fällen, dem Fahrer der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h so gravierend überschritten hat, eine Mitschuld von 40 % gegeben.

Diesbezüglich gibt es von Herrn Rechtsanwalt Thiele einen ausführlichen Beitrag:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/mithaftung-bei-ueberschreitung-der-richtgeschwindigkeit-auf-der-autobahn_054857.html

Wenn Du mit 300 km/h in einen Unfall verwickelt wirst, wirst Du sicherlich die Hauptschuld an dem Unfall erhalten.

Schöne Grüße
TheGrow

Interesierter  13.03.2016, 16:16

Absolut korrekt! Nur wird sich der Fragesteller kaum mehr die Frage nach der Schuldverteilung stellen, wenn es ihn mit 300 km/h zerwürfelt hat. 

AssassineConnor  14.03.2016, 20:19

ich glaube wen du mit 300km/h i ein Auto krachst landest du eher bei Fahrlässiger Tötung ;)

Was soll das tempo bringen da ist der Tank schon nach 10-15 Min Vollgas ganz leer und die Polizei dich ganz einfach einsammeln kann das schaffen auch die lahmen neuen BMW  Streifenwagen   . Und deine Reifen sind nach so was meistens Schrott  . Den die halten das max . 20 min. durch dann platzen sie wegen der starken Belastung .

Ja, darfst Du, denn nein, es spielt ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder Überholverbot keine Rolle.

Was ist eigentlich ein Vorraus?