Plötzlich Zeitschrift im Briefkasten

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechtslage sieht eigentlich ganz einfach aus:

Es handelt sich um eine unbestellte Lieferung. Hierbei entsteht Euch nach § 241a Abs. 1 BGB keine Zahlungspflicht, auch keine Aufbewahrungspflicht, auch keine Rücksendepflicht. Es besteht auch keine Verpflichtung, irgendeinen "Widerruf" erklären zu müssen - denn es wurde ja nichts bestellt, also gibt es da auch nichts zu widerrufen.

Da es immerhin sein kann, dass es irgendein Datenfehler ist, könnt Ihr dem Verlag mitteilen, dass die Person an der angegebenen Anschrift nicht existiert, dass Ihr nichts bestellt habt und dass weitere Lieferungen unterbleiben sollen.

dem Briefträger wieder mitgeben wegen falscher Adresse

jenny345678 
Beitragsersteller
 28.08.2014, 16:58

Erstmal danke für die Antwort. Der Briefträger kommt leider zur falschen Zeit aber vielleicht erwische ich ihn ja mal am WE ;-) Komisch finde ich das aber trotzdem vor allem wegen dem extra genannten Ortsteil und dem scheinbar nicht existierenden Namen...

suessesusi97  28.08.2014, 16:24

korrekte Antwort!

Gebt dem Briefträger die Zeitung wieder mit...

wenns dir spaß macht ... zeitung lesen

als privatperson bist du nicht gezwungen, das blättchen aufzubewahren, da es nur einen geringen wert hat

Schick sie zurück mit dem Hinweis Irrläufer!