Müssen Abo-Kunden (Zeitschrift) über eine Preiserhöhung / Ausgabenerhöhung informiert werden?
Moin!
In meinem Fall ist es so, dass ich im Januar 2014 ein Zeitschriftenabo abgeschlossen habe - 4 Ausgaben im Jahr, pro Ausgabe 6€ (also 24 € / Jahr). Mittlerweile bezahle ich 55,60 € / Jahr für das Abo. Zum einen, weil nicht mehr 4 sondern 8 Ausgaben im Jahr erscheinen und zum anderen, weil der Preis pro Ausgabe von 6€ aus 6,95€ gestiegen ist.
Reicht es tatsächlich aus, dass die Angaben bspw. im Impressum der Zeitschrift geändert werden? Müssen die Kunden nicht gesondert darüber informiert werden? Ich bezahle mittlerweile mehr als doppelt so viel...!
Danke schonmal für eure Antworten! Ich bin gespannt.
4 Antworten
also bei so gravierenden änderungen müsstest du ein sonderkündigungsrecht haben, schreib doch mal eine mail an den abo service und frag, was sie dir für ein angebot machen können wenn du bleibst, die sind oft sehr grosszügig, weil sie den abonenten nicht verlieren wollen. ansonsten kündigen und zwar mit rückbestätigung.
Doch, bei jeder Preiserhöhung, egal wo, müssen die Kunden vorab informiert werden
Du hast mit dem Anbieter einen Vertrag. An diesen müssen sich beide Seiten halten. Meist jedoch ist in solchen Verträgen eine Änderungsmöglichkeit eingearbeitet. Bei jedweder einseitigen Änderung des Vertrages durch deinen Vertragspartner steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Über dieses musst du bereits bei Vertragsabschluss informiert werden. (Geschieht meist über AGB).
Eine Vertragsänderung über das Impressum ist nicht rechtswirksam, da dies keine Willenserklärung im eigentlichen Sinne ist und der Kunde nicht mit einer vertragsrelevanten Willenserklärung im Impressum rechnen muss.
Einem Anbieter, der so handelt, würde ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Kündigung schicken.
Was steht denn in Deinem Abo-Vertrag zum Thema Preisänderungen?
"Er hat den Besteller hierauf mit angemessener Frist hinzuweisen und ihm dabei ausdrücklich die Möglichkeit zum Widerspruch und zur Kündigung einzuräumen."
"
2.2. Zahlung, Preiserhöhungen bei AbonnementsDer Besteller ist zur Zahlung verpflichtet, bei Abonnements für die jeweils genannte Laufzeit ab Vertragsschluss im Voraus. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug an die auf der Bestellbestätigung stehenden Konten zu leisten. Es werden nur die im Rahmen der Bestellung angebotenen Zahlungswege akzeptiert.
Der Verkäufer ist im Falle von Abonnements berechtigt, nach Ablauf einer Mindestlaufzeit den Preis angemessen anzuheben. Er hat den Besteller hierauf mit angemessener Frist hinzuweisen und ihm dabei ausdrücklich die Möglichkeit zum Widerspruch und zur Kündigung einzuräumen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Verkäufer berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund zu kündigen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer."
Das sagen die AGBs dazu...