?Playstation 4 bei Media Markt Reparatur abgegeben! Zum dritten Mal Ersatz (gebrauchtes) erhalten funktioniert trotzdem nicht?
Habe mein PS4 bei Media Markt zurückgegeben weil ich meine Controller nicht anmelden konnte und wegen eines Systemfehlers konnte ich nicht mehr ins Menü!
Mittlerweile habe ich den dritten Ersatz bekommen (kein neues Gerät) und es funktioniert trotzdem nicht! Garantie war damals noch 1,5 Monate jetzt verbleiben noch 2 Wochen! Vom Media Markt blockieren die wegen einem Austausch, das ich ein nichtgebrauchtes Gerät kriege!
Brauche eure hilfe!Was kann ich tun?
Habe ich recht auf ein ganz neues Gerät?
1 Antwort
Sage denen, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest, weil sie es nicht schaffen, das Gerät zu reparieren.
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Aus dem Internet :
§ 439 Nacherfüllung
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie
Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach
Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
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Ich bin kein Rechtsanwalt, aber für mich liest es sich so, als ob sie schon mehr als zwei mal erfolglos versucht haben, die Mängel nachzubessern.
Aber leider blickt man als Otto-Normal-Bürger durch die ganzen Gesetze kaum noch durch, sodass du dich nicht darauf verlassen solltest, dass du jetzt wirklich vom Kauf zurücktreten darfst.
Diese Webseite habe ich gefunden :
https://www.gutefrage.net/frage/ruecktritt-vom-kaufvertrag-bekomme-ich-das-komplette-geld-zurueck
Manche schreiben, dass du dein Geld komplett zurück bekommst, andere, dass du nicht alles zurück bekommst, weil du angeblich schon einen Nutzen vom Gerät hattest. Ich habe keine Ahnung, wer jetzt Recht hat.
Bei der Reparaturabrechnung steht folgendes das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde den Werklohn mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Was passiert wenn ich vom Vertrag zurücktrete!