Planungssicherheit Bebauungsplan Neubau - bei Verletzung Schadensersatz?
Wir bauen aktuell in einem Neubaugebiet. Lange wollten wir ein Satteldach mit Gaube. Nun war das nach Bebauungsplan (ganz frisch, man kann erst seit Oktober bauen ) nicht zulässig. ALSO mit Architekt ne nicht so schöne Pultdach Lösung gefunden. Haben ewig versucht in der Planungsphase die Gemeinde zu einer Änderung zu bewegen. Keine Chance. Jetzt will Verwandte eines Gemeinderatmitglieds bauen. Zack ändern die nun den Bebauungsplan.
Ist das nicht Korruption/Vetternwirtschaft ?
Haben wir eine Chance umzuplanen (Dach ist noch nicht drauf. Rohbau fast fertig) doch noch Satteldach mit Gauben? KOsten. ... BauverzögerunG, neue Statik usw müssten wir die Mehrung einklagen können?
Können von der Gemeinde Schadensersatz fordern - da Verstoß der öffentlichen Kommune auf Rechts-planungssicherheit?
4 Antworten
Es kommt öfter vor, dass B-Pläne geändert werden. Das hat nicht immer etwas mit Vetternwirtschaft zu tun. Vielmehr bemerken die Herrn Planer irgendwann mal, dass ein Pultdach eben sch..... aussieht und genehmigen dann später auch Satteldächer. Klagen bringt für meine Begriffe garnichts.
Klar, ärgert einen das. Aber ein Befreiungsbescheid bringt denen Geld in die Kasse. Alleine dieser Antrag bringt denen ca. 500 €, dazu kommt, dass die Freistellungsgebühr ebenfalls viel günstiger ist als die Gebühr für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.
Tja... die Ämter brauchen halt Geld :-)))
Habt ihr die Ablehnung des Satteldaches schriftlich? Ist die Änderung des Bebauungsplanes bereits rechtskräftig?
Wenn ihr beweisen könnt, dass das Satteldach bis vor kurzem noch kategorisch abgelehnt wurde, jetzt aber zulässig ist, lohnt der Blick in die Begründung zur Änderung und der Weg zum Fachanwalt.
Ohne stichhaltige Beweise ist Schadenersatz aussichtslos, aber für einen Nachtrag zur Baugenehmigung ist es noch nicht zu spät.
Leider nein. haben mit dem Bauamtsmensch immer direkt gesprochen.
Bei II+D mit einer Wandhöhe von 6,5m macht ein DG mit 25° kein Sinn. man bekommt keine Höhe zusammen.Der Architekt hat das immer gleich verworfen.
Du hättest dein Traumhaus beantragen müssen. Da Du vom rechtskräftigen Bebauungsplan abweichen wolltest, wäre selbstverständlich das Freistellungsverfahren nicht möglich gewesen. Zum Bauantrag hätte dann ein Antrag auf Befreiung gehört, über den dann die Behörde hätte entscheiden müssen. Das wäre deutlich teurer als der Freisteller geworden und hätte auch sehr viel länger gedauert, weswegen dein Architekt das vermutlich sofort verworfen hat. Nur wenn die Gemeinde die Befreiung abgelehnt hätte und kurz danach anderen diese Befreiung genehmigt hätte oder den Bebauungsplan dahingehend geändert hätte, hätten eventuell Schadenersatzansprüche entstehen können.
Jetzt kannst Du der Gemeinde keinen Vorwurf machen, da dein Architekt ja einen dem Bebauungsplan entsprechenden Entwurf zur Anzeige gebracht hat.
Ärgere Dich nicht sondern erfreue Dich an der schnellen und kostengünstigen Realisierung deines Eigenheims.
Guten Morgen.
Das Planungsschadensrecht sieht für den genau andersherum gelagerten Fall den Vertrauensschutz vor, nämlich dass man nach BPlan-Änderung etwas nicht mehr darf, was man vorher noch durfte. Dann kann es u.U. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde wegen Planungsleistungen geben, die „nicht mehr brauchbar“ sind.
In diesem Fall ist de jure aber wohl kein Schaden entstanden, da die geplante Dachform weiterhin zulässig bleibt. Auch wenn diese nicht die erste Wahl war. Ein Recht auf Bebauungsplan oder dessen Änderung gibt es nämlich nicht.
Aber: Konsistentes Verwaltungshandeln sieht anders aus, ist nicht unbedingt fair, aber leider oftmals gängige Praxis.
Kleiner Trost: Pultdach ist günstiger als Satteldach + Gaube.
Vg
C
Hallo, vielen Dank für die Antwort. waren gestern nochmal in der Gemeinde um zu erfahren warum hier kein Genehmigungsverfahren über das Landratsamt notwendig war. ganz einfach- sie Stufen die Änderung von 25° Dachneigung auf 45° und das nun Zulassen von Dachgauben als geringfügige Änderung ein und können so am Landratsamt vorbei den Bebauungsplan ändern.
Es war auch so dass ein Gemeinderatsmitglied hier familäre Interessen über seine Funktion als Gemeinderat stellt.
Und da wundern sich alle wenn man an die "normalen" Parteien nicht mehr glaubt ...
Abweichungen Antrag stellen.
wenn der Gemeinde Mensch da bist werden die Nachbarn dazu befragt geben die das ok. darf er das
Habe ja nichts gegen so ne Änderung. Aber sowas muss doch über das Landratamt laufen. zu uns sagte man immer wenn wir sowas ändern wollen müsse man vom Freisteller ins Genehmigungsverfahren. und das ärgert mich das hier ohne diese Schritte geändert wird.