PKW - kein Betriebsvermögen
Wenn ich meinen PKW im Betriebsvermögen, kann ich ja die ganzen Kosten (Tanken, Versicherungen) mit USt geltend machen.
Was muss ich tun, wenn er nicht im Betriebsvermögen ist? Kann ich nur die Fahrtkosten mit 0,30 € geltend machen oder auch die Tankbelege einbuch? Und kann ich die Vorsteuer dann abziehen?
4 Antworten
Hände weg von dieser Entscheidung. Allein beim Auto kann man so in den Mist greifen. Wenn hinterher der Betriebsausgabenabzug versagt wird, weil nämlich das Auto gar nicht rein durfte in die Buchhaltung, dann hast Du nämlich gar nichts mehr. Und Fahrtkostenabrechnungen können nicht nachträglich erstellt werden.
Ist Dir klar, wenn Du Dein privates Auto in das Betriebsvermögen überführst was da mit der Bewertung ist? Was ist beim Verkauf? Was ist mit Garantieansprüchen von Dir jetzt und bei einem Verkauf?
Insgesamt von dieser Entscheidung - sie gehört nicht zu den schwierigsten im Steuerrecht, aber den komplexesten - Finger weg und ordentlich diskutieren. Dabei erkennst Du auch die Qualität Deines Beraters.
Auch wie in der Folge mit der Entscheidung zu verfahren ist. Nicht nur was den Eigenverbrauch angeht. Das ist alles nicht so einfach.
Dazu kommt, dass viele Entscheidungen bereits in einem kurzen Beratergespräch gefällt werden. Weil einfach das Gespräch über ein paar Punkte Klarheit gibt, wenn man sich auskennt.
Dabei viel höhere Rechtssicherheit (die absolute Rechtssicherheit gibt es leider nicht) und eine Menge Hirnkapazität und Zeit frei für Dein Unternehmen.
Übrigens: Ohne Berater, wie viele Fragen werden von Dir hier auf der Seite auftauchen, wenn Du Deine Gewinnermittlung machst? Glaubst Du hier oder anderswo ein ausreichendes Niveau bei den Antworten erzeugen zu können?
wenn du ein Gewerbe betreibst dann sollte das dein Steuerberater anhand deiner individuellen Zahlen entscheiden. ohnme steuerberater ist es schlichtweg Dumm denn du benötigst um deine geschäftlichen Umsätze zu erklären einen Steuerberater. Im anderen fall dürfte es nicht lange dauern bis die erste steuerprüfung ansteht und dann viel spass mit diesen Netten menschen..
Klar kostet aber selbst bei Nebenerwerblern macht das Sinn und wenn keine schgeinselbstständigkeit vorliegt ist das auch absetzbar.. Sollte die Selbstständigkeit anhand einer Stéuerprüfung aberkannt werden so wird neu berechnet und du Zahlst alle durch die gewerblichen Tätigkeiten entstandenen steuerlichen Vorteile bzw Beträge zurück und das auf einmal...
Das hat schon ganz anderen Profis finanziell den Hals gebrochen.. würde ich mir gut überlegen.. und ausrechnen lassen ob es Sinn macht ein Fahrzeug auf ein Gewerbe anzumelden das eventuell auch teilweise privat genutzt werden wird was wiederum betr. Privatanteil steuerpflichtig ist. da ist es besser den Km Anteil zu nehmen.. oder hast du einen zweiten Wagen für private Zwecke ?? kannst du die geschäftlichen Zwecke entsprechend nachweisen ? und wenn durch Fahrtenbuch ? Joachim
denn du benötigst um deine geschäftlichen Umsätze zu erklären einen Steuerberater.
Nicht zwingend, aber es ist auf jeden Fall eine gute Idee.
Im anderen fall dürfte es nicht lange dauern bis die erste steuerprüfung ansteht und dann viel spass mit diesen Netten menschen..
Das ist ja mal eine interessante Theorie. Ich hoffe, Du glaubst nicht, dass die Beschäftigung eines Steuerberaters automatisch vor einer Steuerprüfung schützt ;-) Und ja, es sollen durchaus auch nette Menschen darunter sein. Hab ich gehört.
Grundsätzlich - von den bisherigen beiden wohlfundierten Antworten abgesehen - dürfte die Reise in folgende Richtung gehen:
Wird das Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt, ist eine Übernahme in das Betriebsvermögen durchaus naheliegend.
Für die privaten Fahrten böte sich der Einfachheit halber die 1%-Regelung an (zzgl. Fahrten zwischen Wohnung u. Betrieb).
Alle Ausgaben bezüglich des Fahrzeuges wären automatisch Betriebsausgaben mit Vorsteuerabzugsmöglichkeit.
ABER: Das als Laie OHNE Steuerberater umsetzen zu wollen, GEHT SCHIEF!
Du hast 2 Möglichkeiten: PKW als Betriebsvermögen behandeln, alle Kosten erfassen, die Vorsteuern geltend machen und den Privatanteil berücksichtigen oder 30 Eurocent je betrieblich gefahrenem Kilometer geltend machen. Bei der letzten Variante können keine weiteren Kraftfahrzeugkosten mehr geltend gemacht werden. Daher entfällt der Vorsteuerabzug komplett, auch aus den 30 Eurocent.
Aber die Hinweise der anderen Antworter stimmen: Keine Entscheidung ohne Steuerberater!