PKV Versichert: Was weiss die Kasse, wenn ich keine Rechnungen einreiche?

8 Antworten

Hallo,

die Versicherung erfährt nur über die Angaben im Versicherungsantrag und die eingereichten Rechnungen etwas. Wenn Unterlagen eingereicht werden, kann die Versicherung bei den Behandlern und früheren Versicherungen nachfragen.

Welchen Hintergrund hat die Frage?

Gruß

RHW

RHWWW  31.08.2011, 13:02

Hallo,

verschwiegene Erkrankungen sind sehr gefährlich. Es wäre auch schade um die gezahlten Beiträge, wenn man später im Versicherungsfall keine Leistung bekäme.

Ggf. die Zeit, die im Versicherungsantrag abgefragt wird abwarten. Ggf. informieren, welche Zeiträume bei den einzelnen Versicherungen abgefragt werden.

Gruß

RHW

Die Kasse weiss nichts! Du wirst als Privatpatient behandelt. Ich denke mal, dass dein Arzt auch bisher noch nie mit der PKV abgeechnet hat.

papmane  05.09.2011, 22:18

richtig!

Hallo, die Krankenversicherung erfährt nichts von den Behandlungen, solange Du keine Rechnungen zur Erstattung einreichst. Damit machen manche Gesellschaften ja auch noch Werbung, dass sie Beiträge zurückbezahlen, wenn keine Rechnungen eingereicht werden.

Der Arzt hat einen Behandlungsvertrag und will nur sein Geld sehen, mehr interessiert ihn auch nicht von wegen der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn die KV etwas wissen will, dann muss sie zum einen einen begründeten Verdacht haben dass irgendetwas bei den Antragsfragen nicht stimmen kann. Aber wo soll sie denn nachfragen, wenn sie nicht wissen kann zu welchem Arzt Du gehst. Rein theoretisch Du wohnst in HH und hast einen guten Freund (Arzt) in München, der Dich behandelt. Bei Notfällen sieht das natürlich anders aus.

papmane  05.09.2011, 22:16

der verdacht muss nicht begründet sein. in den ersten jahren gilt: prüfen ob angaben falsch oder nicht vorhanden waren. hierfür wird eine entbindungserklärung verlangt. bekommt das unternehmen diese nicht, ist das eine obliegenheitsverletzung und die leistung wird verweigert, ganz einfach. es kommt so oder so raus!

VersBerater  21.09.2011, 17:27
@papmane

Das ist teilweise richtig: Selbstverständlich müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, und etwas anderes würde ich niemals akzeptieren. Es wird keine gesonderte Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht gefordert, sie ist Teil des Antrages. Daraus kann sich also auch keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung oder Obliegenheitsverletzung ergeben. Mit Antragseinreichnung liegt dem VR alles vor, es ist nun nur noch eine Frage ob er vor Policierung von seinem Erkundigungsrecht Gebrauch macht oder nicht. Tritt ein schwerwiegender Leistungsfall ein, spätestens dann wird er umfangreiche Nachprüfungen durchführen und dann kommt alles raus.

papmane  29.09.2011, 15:49
@VersBerater

teilweise richtig, aber ich sehe es etwas anders. auch wenn eine allgemeine entbindungserklärung angekreuzt wird! sofern kein verdacht besteht oder eine arztanfrage nötig erscheint, wird diese nicht gehalten! sich nachher darauf zu berufen, das kreuzchen wäre doch da gewesen, aber es wurden keine oder nur solche angaben gemacht die einer anfrage nicht bedürfen, kommt nicht durch!

warum soll ein versicherer anfragen bei antragstellung starten die offensichtlich (gemäß antragsangaben) nicht erforderlich sind? das widerspricht dem grundsatz des wirtschaftlichen denkens und dem versprechen gegenüber versicherten, die beiträge so gering wie möglich zu halten.

muss mal gesagt werden.

aber versberater hat nicht unrecht. auch im nachhinein kann das rauskommen. und meistens ist der blöde der versicherte dabei:-)

Nachtrag: Ich frage bezüglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach die ich abschließen möchte. Ich war kurz wegen einer kleinen Krise in psych. Behandlung und frage mich nun was ich mache. Das ist ja leider ein totales Ausschlusskriterium soweit ich das nachlesen konnte.

Die PKV weiß nichts und wird auch nicht informiert. Solltest du mal später mal eine Rechnung einreichen und die PKV dann nachfragen beim Arzt, erfärht sie schon von den vorausgegangenen Behandlungen. Wenn du den Arzt wechselt und nicht willst, dass die Vers. davon erfährt,solltest du dem neuen Arzt davon nicht sagen.