Arztbesuch privat versichert Privatsphäre gegenüber Eltern

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Das kannst Du nur in aller Offenheit mit Deinen Eltern und danach mit dem Versicherer besprechen. Du kannst nicht einfach die Rechnung auf Deinen Namen ausstellen lassen und dann dem Versicherer einreichen, zumal nicht Du, sondern Deine Eltern das Geld erhalten würden. Des weiteren sind besondere Situationen zu beachten. So kann es sein, dass Deine Eltern auf die übliche Rückvergütung spekulieren und daher die Arztrechnungen erst nach diesbezüglicher Prüfung im Folgejahr einreichen. Oder es sind vereinbarte Selbstbeteiligungen zu berücksichtigen.

An Deiner Stelle würde ich Deine Krankenversicherung aus dem Vertrag der Eltern herauslösen und als eigenständigen Vertrag laufen lassen. Das geht normalerweise kostenneutral und ohne Probleme. Man muss nur ein entsprechendes Übertragungsformular unterschreiben. Die monatlichen Beträge könnten jedoch vom Konto deiner Eltern abgebucht werden. Das geht aber nur im vertrauensvollen Gespräch mit den Eltern.

gummibear007 
Beitragsersteller
 10.05.2014, 18:45

Vielen Dank! Ich meine - wenn das so geht, dann kann ich ja einfach sagen, dass es ein Teil des Erwachsenwerdens für mich ist, dass ich solche Sachen auch selbst regle. Schließlich muss ich irgendwann ja auch eigenständig werden. Und wann ist ein besserer Zeitpunkt dafür als direkt nach dem Abitur? Ich werde in nächster Zeit mit ihnen sprechen und das mal klären. Hoffentlich geht das dann auch.

Hallo,

mit dem Arzt kann man sprechen, dass er die Rechnung an den Patienten direkt schickt oder evtl. sogar direkt mitgibt.

Die Privatversicherung und die Beihilfe akzeptieren aber nur Rechnungen, die der Versicherungsnehmer bzw. der Beamte einreicht. Dieser trägt auch die Konsequenzen, wenn etwas "Unkorrektes" eingereicht wird.

Ab Beginn des FSJ wird man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Dort kann man auch nach dem FSJ-Ende versichert bleiben (z.B. zum Studententarif von 77 Euro monatlich).

Wenn man als Schüler einen Arbeitnehmerjob für mehr als 450 Euro brutto aufnimmt, wird man übrigens auch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Dauer muss bei Beschäftigungsbeginn aber voraussichtlich mehr als 2 Monate sein.

Gruß

RHW

sarah3  10.05.2019, 21:56

Wirso sollte sie in die schlechtere GKV gehen?

RHWWW  10.05.2019, 22:11
@sarah3

weil es Gesetze gibt.

sarah3  10.05.2019, 22:18
@RHWWW

Klar wenn sie versicherungspflichtig wird, wegen FSJ oder Job, sonst keine Gründe

RHWWW  10.05.2019, 22:23
@sarah3

Bei Beginn eines Studiums können PKV-versicherte Kinder in die GKV wechseln, weil die GKV oft bessere Leistungen hat als die Studententarife vieler PKV-Unternehmen.

sarah3  10.05.2019, 22:37
@RHWWW

Das stimmt die Studententarife der PKV sind teilweise abgespeckt, dafür sichern sie eben das niedrige Eintrittsalter, Alternative dafür ist dann die große Anwartschaft.

Du könntest die Rechnungsadresse auf deinen Namen ändern lassen. Deine Eltern werden ja wohl nicht deine Post öffnen ??

Allerdings mußt Du dann auch zusehen, dass DU die Rechnung an die PK weiter leitest.....

gummibear007 
Beitragsersteller
 10.05.2014, 18:21

Also könnte ich theoretisch die Rechnung an die Krankenkasse und die Beihilfe weiterleiten? Das muss nicht notwendigerweise über meine Mutter laufen? Wenn ich das richtig verstanden habe, leite ich das dann weiter - aber irgendwie so, dass das Geld auf MEIN Konto überwiesen wird? Weil es ja auffällt, wenn die Versicherung Geld überweist, wenn sie das nicht eingereicht hat.. und dann überweise ich das von meinem Konto an den entsprechenden Rechnungsaussteller?

BEAFEE  10.05.2014, 18:38
@gummibear007

Nein - Du kannst dir die Rechnung an dich adressiert schicken lassen. Du schickst sie weiter zu der privaten KV.

Das Geld wird allerdings weiterhin Deiner Mutter aufs Konto überwiesen......hmmmmmmm......spätestens , wenn sie überweisen muss, erfährt sie es.

Telefoniere doch mal mit der Versicherung, was es für Möglichkeiten gibt, dass Du einen eigenständigen Vertrag bekommst.

Generell hat der Arzt Stillschweigen zu bewahren, weil du volljährig bist. In Ausnahmefällen (tödliche Erkrankung, ansteckende Erkrankung...) muss er jedoch die Eltern oder sogar das Gesundheitsamt informieren! -

Eine Fettabsaugung musst du vermutlich ohnehin selbst bezahlen!

Das aber muss vorher bei der Krankenkasse beantragt werden! Sonst gibt es keine Kostenübernahme, ggf. aus besonderen (psychischen) Gründen!

gummibear007 
Beitragsersteller
 10.05.2014, 18:23

Das mit der Fettabsaugung war nur ein Beispiel^^. Es geht eigentlich eher um "ganz normale" Arztbesuche (nichts Ansteckendes oder so), wo ich halt nicht will, dass meine Eltern davon erfahren. Und bis jetzt war es nun leider immer so, dass die Rechnung an meine Eltern ging mit allen Einzelheiten der Behandlung und so..

Spätestens die Beihilfe akzeptiert nur Anträge der Mutter ist halt so, aber mit 18 sollte das Verhältnis mit den Eltern ja auch wieder ok sein.