Pins von Messer 42a?

3 Antworten

Oder?

Nicht unbedingt!

Im WaffG steht nichts von einem Pin, also was soll das entfernen bringen?

Im Waffengesetz steht "einhändig feststellbare Messer", egal wie man die mit einer Hand aufbekommt. Nichts von Pin, nichts von Daumenloch..

Also wenn das immer noch mit einer Hand zum verriegeln ist, dann ist es weiterhin ein Messer, das nach 42a nicht geführt werden darf.

Wenn es nicht einhändig zu öffnen ist, ist es kein Einhandmesser... soviel dazu.