Photovoltaik Verein Steuern Gemeinnützigkeit

3 Antworten

Dies wäre ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - hier können auch Gewinne erzielt werden, die dann dem ideellen Bereich zugute kommen müssen; neben einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gibt es auch noch den Zweckbetrieb und die Vermögensverwaltung.

Ggf. tritt hier für die Gewinne des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes Umsatzsteuer-, Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht ein.

Es gibt hier aber auch Freibeträge für Vereine und bei der Umsatzsteuer gilt die Kleinunternehmerregelung (Umsätze 17.500 €).

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird parallel zum ideelen Bereich betrieben - alles was dem ideellen Bereich zuzuordnen ist, bleibt auch weiterhin von allen Steuern befreit.

Hier ist eine Broschüre zur Info:

http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/broschueren/gemeinnuetzige_vereine.pdf

Es ist unbedingt darauf zu achten, den ideellen Bereich und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb buchhalterisch zu trennen - es dürfen auch keine Mittel aus dem ideellen Bereich eingesetzt werden.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall, zumindest in der Anfangsphase, einen Steuerberater hinzuziehen.

Wenn der Tennisverein gemeinnützig ist, bestünde hier die Gefahr, dass die Gemeinnützigkeit entzogen wird, denn Photovoltaik ist in dem Fall wohl eher für den Verkauf von Strom... Würde an Eurer Stelle eher an einen Förderverein denken und auf jeden Fall einen Steuerberater zu Rate ziehen...

Wäre vielleicht sinnvoller, sich zu überlegen, ob nicht eine natürliche Person DIESES Gewerbe anmeldet und eure Dachfläche im Gegenzug dazu von euch zur Verfügung gestellt wird und euch eine Spende zukommen lässt....

Keine Ahnung ob da das Finanzamt mitspielt aber dafür habt ihr Anwälte und Steuerberater!