Darf ein Baudenkmaleigentümer auch Vorsitzender des Denkmalvereins zu seinem Objekt sein?
Liebe Community,
die Recherchen im Internet haben mich leider nicht weiter gebracht, weshalb ich mich mit meiner Frage an Euch wende. Parallel hierzu habe ich schon einen Termin mit einem Steuerberater gemacht. Ich werde wohl aber mehrere Steuerberater und andere fragen und mit ihren Antworten/Rat vergleichen müssen - vielleicht gibt es auch unter Euch einen Experten in Sachen Denkmalschutz und Gemeinnützigkeit eines Vereins ...
Zur Sache: Mein Vater besitzt ein riesiges Baudenkmal. Es handelt sich um einen ehemaligen Industriebau, der wunderschön zur Zeit des Jugendstils gebaut wurde. Innen kann man das Objekt nach Nutzungsabsprachen mit Stadt und Denkmalschutz nutzen wie man möchte, z.B. Wohnungen, ein Restaurant, Werkstätten usw. Außen steht der schöne Gebäudekomplex unter Denkmalschutz, nur sollte er endlich einmal restauriert werden, denn über die vielen Jahre bröckelt der Putz, es müssen die uralten Holzfender restauriert, das Dach komplett neu gedeckt werden ... Das sind extreme Kosten die auf meinen Vater und uns als Familie zukommen. Der Denkmalschutz unseres Bundeslandes hat uns nach eingehender Besichtigung des Objektes eine mögliche Förderung zugesagt, womit nach Ausführung aller Restaurationsarbeiten die Hälfte der Kosten das Bundesland übernehmen kann. Das Kapital für die Rekonstruktion können wir aber unmöglich allein aufbringen. Mein Vater hatte folgende Idee: Da ein öffentliches Interesse unserer Stadt und der Bevölkerung an dem Erhalt des Objektes besteht (jeder kennt das Objekt, Erinnerungen, Stadtgeschichte, Stadtbild usw.) könnte man doch einen Verein gründen - als eingetragen Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit, der das Ziel hat das Baudenkmal X äußerlich zum ursprünglichen Erbauungszustand von 1905 zu restaurieren und es dann auf Dauer so zu erhalten. Die Leute aus unserer Stadt, die sich darüber freuen, dass das herrliche Objekt endlich einmal restauriert wird und damit unsere Stadtmitte wieder ein großes Stück attraktiver wird, können an diesen Verein spenden und aus allen gesammelten Mitteln, restauriert der Verein das Objekt. Durch anerkannte Gemeinnützigkeit fließen die Mittel zu 100% in die Restauration und die Spender können ihre Spenden von der Steuer absetzen. Wie man genau so einen Denkmal-Verein gründet, weiß mein Vater. Nur eines nicht, also:
Zur Frage: Darf mein Vater als Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudekomplexes gleichzeitig Vorsitzender des Vereins sein, der sich um die Restauration des Objektes bemüht??? Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit setzt voraus, das sich keine Interessengruppe an den Mitteln des Vereins bereichert und ein solcher Verdacht nicht besteht. Unter welchen Voraussetzungen kann mein Vater als Gebäudeeigentümer gleichzeitig Vereinsvorsitzender sein? Denn jemand anderes würde sich kaum trauen so einen Verein zu gründen und sinnvoll zu leiten. Was muss beachtet werden? Oder ist es einfach so möglich?
Herzlichst, Kati
5 Antworten
Das ist eine Frage des Vereins- und Steuerrechts. Ob für die Erhaltung eines eigenen Kulturdenkmals ein gemeinnütziger Verein eingerichtet und anerkannt wird ist vom Vereinsregister und dem Finanzamt zu entscheiden. Wahrscheinlich muss das Baudenkmal ins Vermögen des gemeinnützigen Vereins übergehen.
Darum geht es doch gar nicht. Im vorliegenden Fall will doch der Eigentümer einen gemeinnützigen Verein nur zur Erhaltung seines eigenen Denkmals gründen. Das wird vom Finanzamt bestimmt nicht als gemeinnützig anerkannt!
Nach jetzigen Erfahrungen schon, wenn eindeutig und auch nachvollziehbar der Erhalt des Denkmals ohne Bereicherung aus der Vereinstätigkeit erfüllt wird. Denkmal verpflichtet. Als Denkmaleigentümer würde mein Vater mit Hilfe des Vereins nicht einfach nur "unseren Besitz" aufwerten - und somit wäre es pauschal eine Bereicherung. So ist das nicht in Sachen Denkmalschutz. Denn man kann auch eines Baudenkmals vom Bundesland enteignet werden, wenn es fahrlässig oder mutwillig zerfällt/kaputt gemacht wird und Maßnahmen zum Erhalt ausbleiben - da öffentliches Interesse an Baudenkmalen.
So einfach ist das nicht; es gibt dabei viel mehr zu bedenken als hier bei gf dargestellt werden kann.
Es hat alles geklappt und das Finanzamt ist voll und ganz zu Frieden, Herr Pessimist Seehausen :D
Abwarten, wenn die Rechnungen vorgelegt werden!
Da ein Denkmalbeirat sowieso nichts zu sagen hat kann auch keine Interessenkollision entstehen !
Hallo und vielen Dank an alle Antwortenden!
Wir haben uns mit unserer Frage an einen der vielen Denkmalverbände gewendet und haben dort sehr kompetente und vor allem freundliche + äußerst hilfsbereite Menschen angetroffen. Dort konnte man uns unsere Frage SOFORT, einfach und an vielen persönlichen Beispielen beantworten: Ja, es ist möglich - und das ohne besondere Einschränkungen, wenn der Satzungszweck erfüllt wird.
Herzlichst, Kati
Dein Vater kann meiner Meinung nach den Verein leiten! Der Verein würde ja dem Erhalt des Denkmals gelten, das wäre gemeinnützig. Voraussetzung Anerkennung als Denkmal! Er muss nur zusehen, dass er selbst sich nicht bereichert aus direkten Zahlungen an ihn selbst. Der Verein sollte möglichst Baumaßnahmen direkt bezahlen, indem er z. B. die Dachreparatur übernimmt.
Einfacher wäre es vielleicht noch, wenn Ihr euch vom direkten Besitz trennt und das ganze in eine Stiftung überführt. Die Stiftung könntet Ihr dann auch noch so gestalten, dass Ihr weiter "die Finger" dran hättet!!
Vielen Dank. Ja, das gesamte riesige, mehrstöckige Jugendstil-Objekt ist vom Landesamt für Denkmalpflege usw. bei der letzten großen Besichtigung als Denkmal festgestellt und als förderungswürdig eingestuft worden. Genau. Wir auch dachten daran, dass es so am besten ist, wenn der Verein gänzlich auch Bauherr für den Erhalt des Denkmals ist, alle Baumaßnahmen unmittelbar bezahlt, alle Baumaßnahmen selbst plant, alle Aufträge vergibt usw.
es wird nicht ohne treuhänder (für die kontrolle der finanzen) möglich sein -- aber ansonsten spricht nichts gegen dieses vorhaben
Ja, das ist gut: Eine unabhängige Instanz die gerne den Verkehr und den Einsatz der finanziellen Mittel des Vereins kontrolliert, dass sie auch gänzlich dem Vereinszweck (Restauration des Baudenkmals) entsprechen und über den Finanzverkehr ständigen Überblick hat.
Treuhänder im Verein, dafür reicht ein weiterer Kassenwart im Verein bzw. zusätzlich die Kassenprüfer, dass müßt Ihr per Satzung regeln!!
Das Baudenkmal muss nicht in das Vermögen des Vereins übergehen. Der angedachte Verein fördert die Erhaltung des Denkmals. Man denke nur an den Verein zur Erhaltung einer historischen Mühle. Deswegen muss die Mühle noch lange nicht in das Eigentum des Vereins übergehen.