Wie viel Gewinn bzw. wie hoch darf das Konto eines gemeinnützigen Vereins am ende des GJ sein?
Hallo ihr Lieben,
was darf ein gemeinnütziger Verein am ende des Geschäftsjahres auf dem Konto haben, wie viel ist zulässig? Gibt es grenzen? Man kann ja kein Gewinn erzielen, aber was machen mit dem überschüssigem Geld z.B., falls vorhanden ist? Was gibts da für Möglichkeiten, kann die gemeinnützigkeit dadurch aberkannt werden? Vielen Dank im Voraus
MfG
7 Antworten
Ein steuerbegünstigter Verein muss seine Mittel grundsätzlich zeitnah für seine steuerbegünstigten Zwecke verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung), andernfalls droht tatsächlich die Aberkennung der Steuerbegünstigung.
Zeitnah bedeutet: Innerhalb des auf das Jahr des Zuflusses folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahres.
Unter bestimmten Umständen können jedoch freie oder zweckgebundene Rücklagen in beschränkter Höhe gebildet werden. Näheres dazu in § 58 Nr. 6 und 7 der Abgabenordnung.
Die Rücklage nach Nr. 6 der angegebenen Vorschrift ist nicht begrenzt, die Notwendigkeit ihrer Höhe muss allerdings ggf. nachweisbar sein.
Die Berechnung der Maximalhöhe der freien Rücklage nach Nr. 7a findet man in eben dieser Vorschrift.
Ein Steuerberater sollte helfen können.
Mit dem Trick der zweckgebunden Rückstellungen kann man viel machen. So könnte z. B. vereinbart werden, ein eigenes Vereinsheim zu errichten. Dafür sind über Jahre erhebliche Rückstellungen nötig... ;-)
Ein gemeinnütziger Verein darf auch Gewinne machen und Rücklagen bilden. JotEs hat es deutlich beschrieben, auf was zu achten ist. Deshalb verzichte ich auf eine Wiederholung.
Ich bin Kassenprüfer in unserem Verein mit ca. 400 Mitgliedern. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und bilden Rücklagen z. B. aus den Mitgliedsbeiträgen.
Da wir ein eigenes Vereinsheim unterhalten, mit Gaststätte müssen Rücklagen gebildet werden. Z. B. für Reparaturen. Da ist mal dieses oder jenes zu sanieren, zu reparieren, was im Einzelfall viel Geld kosten kann. Teilweise Erneuerung der Heizung. Auch der Gebäudebestand muss in Ordnung gehalten werden.
Kosten für die sportlichen Einrichtungen. Neuanschaffungen von Sportgeräten. Das alles muss finanziert werden. Neben den Mitgliedsbeiträgen müssen sogar Kredite aufgenommen werden, um anfallende Reparaturen bezahlen zu können.
Doch im Vordergrund steht, dass die vorhandenen Mittel für die steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen sind.
Wir bekommen Zuschüsse von der Gemeinde für unseren Sportbetrieb, z. B. für die Bezahlung der Trainer. Zuschüsse auf Kreditbasis von der ansässigen Brauerei.
Bei uns fallen hohe Kosten für die Aufrechterhaltung der sportlichen Einrichtungen an. Im letzten Monat nur für eine Sportabteilung 90 000.--€.
Hier braucht man einen guten Steuerberater der die finanieille und steuerliche Seite voll im Griff hat.
Natürlich kann ein gemeinnütziger Verein auch Gewinne erziehlen! Dann bekommt er halt vom Finanzamt eine Steuernummer und zahlt entsprechend Steuern! (Natürlich muss dann auch am Jahresende für den Verein eine Steuererklärung gemacht werden)
Denn was meinst Du denn, wie viel Gewinn der ADAC macht? Der ist auch ein gemeinnütziger Verein ....
Seit wann ist der ADAC gemeinnützig? Nenne dafür bitte mal eine zuverlässige Quelle!
Zumindest steht es bei Wikipedia so ... oder in der Dissertation von Andre Wieprecht, die sich mit dem Problem der verdeckten Rechtsformverfehlung beschäftigt.
Es darf schon ein Gewinn an Ende des Jahres übrig bleiben. Abhängig vom Gesamtumsatz kann das durchaus auch "viel" sein.
Die Tätigkeit des Vereins darf nur nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Wenn also im Laufe mehrerer Jahre sich Gewinne und Verluste weitgehend ausgleichen, gibt es gar kein Problem.
Wie mach ich das genau mit den Rücklage, macht das dann der steuerberater? Wie groß können diese Rücklagen sein?