Auto geerbt - jetzt soll ich Pflichtteil auszahlen?
habe als Alleinerbin im April ein altes Auto Marke Citroen C geerbt. Bauj. 2007. Das Geld was da war hab ich ausgegeben und die Sachen in die Tonne gehauen. Jetzt kommt der Enterbte und will seinen Pflichtteil haben ? ? Er schreibt, ich solle ne Aufstellung machen, fordert seine Zeugnisse und seine Bücher heraus und will ne Aufstellung aller Sachen ? Einen Teil hab ich bei ebay vertickt, einen anderen so und einen Teil bei facebook .Er will davon einen Pflichtteil haben. Das Auto soll ich verkaufen und ihn auszahlen ? Wie geht das, muss ich das machen, ist doch MEIN Auto. Auszahlen sowieso nicht, ist doch alles weg !
7 Antworten
Jetzt kommt der Enterbte und will seinen Pflichtteil haben ?
Als gesetzlicher Erbe gem. § 2303 BGB, also als Kind, Ehegatte oder Elternteil des Erblassers, ist dies innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis seiner Enterbung gefordert sein gutes Recht :-)
Und Pflichtteilsanspruch ist eine Erbfallverbindlichkeit, die wie jede andere Gläubigerforderung eben erst zu bezahlen ist, bevor man sein Erbe, das einem bezogen auf diesen Anspruch garnicht mehr gehört, verpulvert :-O
fordert seine Zeugnisse und seine Bücher heraus
Zurecht, sein unstreitig persönliches Eigentum gehörte nicht dem Nachlass des Verstorbenen und darf herausbeansprucht werden. Ebenso wie alles andere weggeworfen, kann er den Schaden und hierfür erforderlichen Aufwand (Ersatzaustellung, Wiederbeschaffung) geltend machen :-)
Er schreibt, ich solle ne Aufstellung machen,
Zurecht: gem. § 2314 BGB hat er Anspruch auf ein bewertetes Nachlassverzeichnis, sogar durch einen Noter erstellt. Darin sind mit Wertstellung Sterbetag zunächst alle Vermögenswerte genau und glaubhaft bewertet aufzulisten, auch diejenigen, die nachträglich anfielen (Versicherungsleistungen, Mietkaution, ...) und davon alle Verbindlichkeiten einschl. der Bestattungskosten davon abzuziehen.
Ebenso hats du alle Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 jahre vor dem Erbfall, bei Schenkungen unter Eheleuten auch darüberhinaus, anzugeben. Die erhöhen nämlich den Reinnachlass und damit die Pflichteilsansprüche :-O
Selbst über verkaufte Gegenstände kann er sich mit Kaufpreisen oder Wertermittlungen anhand ebay-Verkaufserlösen vergleichbarere Artikel bescheiden, darf aber genausogut Gutachten darüber erstellt verlangen :-O
Und bitte weder Bargeldbestand in Geldbörse oder Kaffedose, Kleidung (außer unverkäuflicher Leibwäsche) oder offene Forderungen (Mietkaution) vergessen.
Denn der Auskunftsberechtigte darf bei Zweifel der Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben eine Versicherung an Eides Statt hierüber verlangen. Käme man dir danach drauf, macht das ein Jahr ohne Bewährung wg. eidlicher Falschaussage plus Strafverfolgung wegen Unterschlagung :-O
All diese Kosten fallen dem Nachlass, also dir als Rechtsnachfolger zu.
Weigerst du dich, kann er sog. Stufenklage erheben und diese Wertermittlung und dann Pflichtteilsauszahlung erklagen. Das kostete richtig gutes Geld, dein Geld, weil ebenso Nachlassverbindlicheit :-O
Von dem so ermittelten tatsächlichen Reinnachlass plus Schenkungswert (Pflichtteilsergänzungsanspruch) aus Schenkungen kann er die zu seiner Erbquote hälftige Summe innerhalb von 30 Tagen in Geld beanspruchen. Insofern wäre es egal, ob du den Wert des Wagens und anderer Nachlassgegenstände oder den entsprechenden Kaufpreis besitzt. Oder onb du sie unbrauchbar, aber wertvoll, weggeschmissen hast. Ob du das Geld noch hast oder ein darlehen dafüpr aufnehme musst. 30 tage oder vollstrecken lassen.
Ich hofe, du hast deine Pflchten als Erbin bzw. Erbschaftsbeitzerin verstanden und handelst smart. Seinen Anwalt zahlst du nämlich aus Rechtsgrund Verzugsschaden auch.
G imager761
Ich würde an Seiner Stelle zusehen, dass Du den Forderungen so weit wie möglich nachkommst, insbesondere hinsichtlich des Nachlassverzeichnisses. Ansonsten wird die Tochter des Erblassers Astufenklage auf Auskunft und Zahlung erheben, die sie ganz locker gewinnen wird. Ist ein ziemlich teures Vergnügen. Solange der Streitweet bei bis zu 5.000 Euro liegt, braucht sie hierfür nicht einmal einen Anwalt.
Gibt es ein Testament oder eine sonstige Nachlassregelung? Sollte der "Enterbte" einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben (hat er wenn er nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen hat), dann bist Du verpflichtet, eine Aufstellung zu machen. Soweit mir aus unserem Vorgang aus der Vergangenheit bekannt ist, dann braucht er dazu nicht zwingend einen Anwalt, sondern dies kann auch über das Nachlassgericht laufen. Was genau gezahlt werden muß, wird anhand der Dinge festgelegt, die zum Zeitpunkt des Todes vorlagen. Also ich würde dir raten, nicht alles auf die leichte Schulter zu nehmen, denn ein Recht auf einen Pflichtteil besteht. Es spielt dabei keine Rolle, ob und wie oft sich der Verstorbene und die Angehörigen gesehen haben, ob sie sich mochten oder nicht. Und wenn die Dinge, die zum Zeitpunkt des Todes vorhanden gewesen sind, nun nicht mehr da sind, dann mußt Du den festgelegten Wert trotzdem zahlen, zur Not mit Kredit. Lasse Dich rechtlich beraten, damit Du weißt, woran Du bist!
Das ganze muss weder über einen Anwalt laufen, noch ist dafür das Nachlassfericht zuständig. Allerdings kann der Pflichtteilsberechtigten vor dem Gericht klagen, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Auszahlen sowieso nicht, ist doch alles weg !
Das wäre grundsätzlich nicht das Problem des Gegenübers, dann müsstest du halt einen Kredit aufnehmen oder im Zweifelsfall dein Auto verkaufen.
Allerdings kann der nicht "einfach so" mal kommen und Geld verlangen, sondern das läuft schon über einen Rechtsanwalt bzw. den Testamentsvollstrecker.
Sein Eigentum musst du ihm natürlich geben, also das was ihm schon vorher gehört hat.
Allerdings kann der nicht "einfach so" mal kommen und Geld verlangen,
Rechtsirriger Blödsinn. Natürlich kann ein Pflichtteilsberechtigter ohne anwaltliche Vertretung seinen Anspruch fristgerecht dem Grunde nach formlos geltend machen und nach Bezifferung des fiktiven Reinnachlasses ausbezahlt verlangen.
sondern das läuft schon über einen Rechtsanwalt bzw. den Testamentsvollstrecker.
Wenn man als verpflichtet Erbin oder Testamentsvollstrecker nicht dämlich genug ist, sich diese vermeidbaren Kosten an die Backe zu kleben, eben nicht. Der Anspruch des Forderden ist unbestritten und daher besser fristgerecht und freiwillig zu erfüllen :-)
Das läuft weder zwingend über einen Rechtsanwalt, noch über einen Testamentsvollstrecker. Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Anpruch auch selbst geltend machen.
Alleinerbe heißt nicht, das die anderen Erben überhaupt nichts bekommen, Ihnen steht der Pflichtteil zu. es sei denn sie haben gegen geltendes Gesetz verstoßen. Z.B. den Verstorbenen getötet.... Da hast du wohl Pech gehabt und musst ihn auszahlen.
nett, wie du ueber den erlasser sprichst
Auch wenn sie sich seit Jahren nicht gesehen haben und keinen Kontakt hatten, steht der Tochter der Pflichtteil zu,
Google la nach Erben und Pflichtteil. Da wirst du viel wissenswertes finden.
*,mal
"erBlasser" - sorry
Denoch hat sie gem. § 2303 BGB diesen Pflichtteilsanspruch und darf den gegen dich fordern.
das ist seine Tochter, die wohnt in Italien und hat den Alten seit Jahren nicht gesehen!