Pflichtpraktim länger als vorgeschrieben. Was muss man beachten?
Hallo zusammen,
für mein Studium muss ich ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum machen. Hab auch einen Praktikumsplatz gefunden. Bei einem Pflichtpraktikum gilt ja nicht das Recht auf Mindestlohn. Prinzipiell könnte ich mir aber auch vorstellen noch einen Monat dranzuhängen. Muss der Arbeitgeber diesen zusätzlichen Monat dann anders verrechnen oder mir einen anderen Vertrag geben?
LG
1 Antwort
Dein Praktikumsvertrag (geht es um ein Praxissemester für ein Hochschulstudium?) ist mit einem Datum für Anfang und Ende klar begrenzt. Willst Du dort einen weiteren Monat bleiben, müsste meiner Auffassung nach, ein neuer Vertrag geschlossen werden (der sich der Einfachheit halber inhaltlich auf den früheren Vertrag beziehen könnte). Für den zusätzlichen Monat könntest Du auch eine höhere Vergütung aushandeln.
Danke für die Antwort! Ja, es geht um ein Praxissemester. Das hat bei mir noch nicht gestartet, aber ich habe eine Zusage bekommen und das Vertragliche muss jetzt geklärt werden.