Umschulung Pflichtpraktikum Kündigung?

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Sprich mit deinen Lehrern und der IHK über das Problem, i.d.R. kannst du dir "einfach" einen neuen Praktikumsplatz suchen, deine Restzeit dort ableisten und danach deine Prüfung ganz normal ablegen.

Dass solche Praktika auch mal schiefgehen, ist nicht soooooo selten, und oft gibt es unternehmen, die bereit sind, kurzfristig (noch) einen Praktikanten aufzunehmen.

Wenn du nicht zu wählerisch bist, findet sich da bestimt etwas, oft machen auch "Ausbilder" und IHK Kompromisse, was den Ersatz-Platz angeht (Betriebe ohne Ausbildungserlaubnis, "verwandte" Berufe, ehrenamtliche Tätigkeiten usw.)

Ich würde nicht versuchen, das bisherige Unternehmen noch umzustimmen - es wäre vermutlich sehr unangenehm, 3 Monate lang unerwünscht im Betrib zu sein...

Infomiere deinen träger und rede mit der Kammer, den nicht jeder betrieb sich auch, an deren aufgaben du bist zwar Umschüler aber da gelten dieselben regeln wie in der Ausbildung! Da scheint, da keine mehr zu interessieren aber kündigen bloß nicht selbe bevor du einen anderen sicheren Praktikumsplatz hast!

Dann muss dir dieser "wichtige Grund" ja auch benannt werden.

Das wäre z.B. Diebstahl, Tätlichkeiten, oder unentschuldigtes Fehlen. Liegen diese Gründe nicht vor, wird man dir in einem mittleren Betrieb nicht einfach kündigen können.

Diese weiteren 3 Monate wirst du schon noch durch stehen.

IngoAschenbach 
Beitragsersteller
 17.05.2018, 12:22

Das denke ich eigentlich auch

In erster Linie solltest du niemals selbst kündigen. Informiere darüber deine Sachbearbeiterin bei der IHK, die wird die weiterhelfen

cumonvip  16.05.2018, 22:48

Das hat doch jemand schon geschrieben. Die IHK kann lässt dich letztendlich zur Prüfung zu und drückt bei solchen Fällen auch mal ein Auge zu. Natürlich nur wenn sie deinen Fall kennt und dich bisschen verkaufst.. Du solltest nicht selber kündigen, sprich mit der IHK (rausfinden welcher Ansprechpartner, mit deinen Dozenten bzw Ansprechpartner in der Umschulung, und / oder kostenträger (BG, ARGE, Rentenkasse.. Je nachdem) und schildere die Problematik.. Wie schon erwähnt: auf keinen Fall selber kündigen.

MiezeKatzchen  16.05.2018, 11:49

Dann solltest du dich mit ihnen in Verbindung treten

IngoAschenbach 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 11:52
@MiezeKatzchen

O.K, aber inwiefern kann die IHK da weiterhelfen? Die Rahmenbedingungen sind fix. Da ist nichts machbar

IngoAschenbach 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 11:44

Habe ich in dem Sinne nicht, ich bin bei einem Bildungsträger. Mit der IHK hatte ich bis auf die Anmeldung zur Prüfung noch nichts zu tun und persönlich noch gar nicht.

rotreginak02  16.05.2018, 11:49
@IngoAschenbach

Dann informiere den Bildungsträger und wende dich trotzdem an die IHK, auch wenn du da bisher keinen AP hast. Die sind bei Problemen mit den angeschlossenen Firmen auch für die Mitarbeiter zuständig und können dich beraten.