Pflegedienstleitung ambulant ist seit 6 Monaten krank. Was müssen wir tun,wie sieht die Rechtliche Grundlage aus?

1 Antwort

Ihr als Angestellte müsst nichts tun.

Denn laut den Versorgungs und Rahmenverträgen, die zwischen den Kassen und den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, steht: dass die Pflegeeinrichtung neben einer PDL in Vollzeit, auch eine stellvertretende PDL, die ein 3 jähriges Exsamen haben muss und mind. zu 50% sozialversicherungspflichtig angestellt sein muss, vorzuhalten hat. Beide müssen bei der Zulassungsstelle namentlich gemeldet sein. Sonst bekommt die Einrichtung keine Zulassung.

Fällt die PDL aus, so muss die stellvertr. PDL deren Amtsgeschäfte übernehmen.

Hier ist also euer Arbeitgeber in der Pflicht, dafür zu soregn dass der Betrieb weiter geführt werden kann.

Rehahexe 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 15:59

Ok,dass heißt der Arbeitgeber muß keine neuePDL einstellen. Unser Arbeitgeber behauptet das nämlich.

Griesuh  21.04.2016, 07:47
@Rehahexe

Sollte die "richtige" PDL auf dauer ausfallen, so hat er eine neue PDL ein zustellen.

Für vorübergehnde Erkrankungen und Urlaubsvertretungen reicht die stellvertr. PDL aus.