Besitz des Buches strafbar?
Wie sieht es rechtlich aus, wenn man das Buch: "Mein Kampf" im Besitz hat? Muss man mit strafrechtlichen Folgen rechnen oder darf man dieses Buch besitzen? D.h. wenn man es zufälligerweise im Keller gefunden hatte und nun behalten möchte..
9 Antworten
Es gibt kein Gesetz, dass den Besitz dieses Buches irgendwie sanktioniert. Jeder darf es besitzen. Der Umstand, dass es in der Buchhandlung das Buch nicht zu kaufen gibt, ist darauf zurückzuführen, dass der Inhaber der Urheberrechte (der Erbe des Verfassers, der Freistaat Bayern) das Buch nicht veröffentlicht. Ab dem 01. Januar 2016 ist die Frist des Urheberrechtes abgelaufen. Ab diesem Tag kann jeder dieses Buch in Druck geben und verkaufen.
@Scaver: Das Landgericht München hat im Dezember in einer einstweiligen Verfügung dem besagten britischen Verleger die Veröffentlichung der Textpassagen aus "Mein Kampf" nicht wegen des Inhalts, sondern wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung einstweilig (bis zu einer endgültigen Entscheidung) verboten. Es ging nur um den Antrag des Freistaates Bayern. Der Pressesprecher des Landgerichts München: "Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Außerdem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen."
Der Inhalt von "Mein Kampf" wurde vom Gericht nicht bewertet.
Wenn am 01. Januar 2016 die Schutzfrist abläuft, kann tatsächlich jeder den kompletten Text veröffentlichen. Urheberrechte werden dadurch dann nicht mehr verletzt. Ob die Veröffentlichung dann eine Straftat darstellt (weil man sie z. B. als Werbung für verfassungsfeindliche Umtriebe ansehen könnte) , hängt vom Zusammenhang ab in dem der Text dieses Buches veröffentlicht wird.
Zurzeit kann man bereits in jeder Buchhandlung Texte aus "Mein Kampf" bekommen. Sie stehen als Zitate in geschichtlichen Abhandlungen. Lediglich der komplette Text des Buches ist nicht als Buch zu kaufen.
Voraussichtlich wird also "Mein Kampf" im Januar 2016 veröffentlicht. Eine Straftat muss das nicht unbedingt sein, wenn die Originaltexte von A.H. von Historikern kommentiert werden. Der einzige Unterschied zum status quo wird nur sein, dass nicht nur einzelne Textpassagen, sondern der komplette Text kommentiert gedruckt und verkauft werden wird.
Ehrlich gesagt, hoffe ich auf eine solche Komplettveröffentlichung, denn das würde jenen Nazis den Wind aus den Segeln nehmen, die sich als Opfer von Zensur in Szene setzen. Das Buch ist nicht so "geheimnisvoll gefährlich" wie es manchmal dargestellt wird. Selbst im Dritten Reich hat es kaum jemand gelesen obwohl es in riesiger Auflage den Leuten in die Bücherregale gestellt wurde.
Das stimmt vermutlich nur hab. Ich habe "Mein Kampf" natürlich nie gelesen. Sollten sich darin allerdings volksverhetzende Passagen oder die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen finden - wovon ich ausgehe - wäre die Veröffentlichung des Buches in Deutschland strafbar.
Besitzen darfst du es, Du darfst es jedoch nicht bei ebay Deutschland einstellen zum Verkauf.
Muss man mit strafrechtlichen Folgen rechnen oder darf man dieses Buch besitzen?
Nein, entgegen einer verbreiteten Meinung ist das Buch nicht verboten.
"Der Bundesgerichtshof entschied 1979, dass der Besitz und die Verbreitung des Buchs, zum Beispiel in Antiquariaten, nicht strafbar ist." (http://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf#Rechtslage_heute)
Der Besitz ist nicht strafbar , aber die Vervielfältigung und Verteilung des Inhaltes. Das Buch selbst kann sogar als Antiquität gehandelt werden, allerdings keine Nachdrucke und Kopien.
Besitz oder Eigentum? :)
In beiden Fällen ist das strafrechtlich irrelevant. Es ist ein Buch und keine Waffe.
Richtig, bis auf den letzten Teil. Denn die erneute Auflage und Veröffentlichung ist verfassungswidrig, denn es gilt als als Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda sowie als Volksverhetzung und dies ist strafbar.
Dies hat jetzt vor kurzem das Landgericht München noch mal bestätigt, als für die neue Zeitschrift "Zeitungszeugen" Teile des Werkes Kommentiert abgedruckt werden sollten. Dies wurde verboten und zwar nicht nur auf dem Urheberrecht begründet, sondern auch wegen oben genannter Punkte.