Pferdetritt einer mir unbekannten Person auf unserem Privatgrundstück?

5 Antworten

Wenn eine Versicherung ablehnt dann besteht auch keine Haftpflicht von Dir. Eine Haftpflichtversicherung ist auch dafür da Dich vor unberechtigten Forderungen zu schützen.

Ausnahme wäre: Du hast was absichtlich gemacht. Aber hier kann das nicht der Fall sein.

Apolon  06.03.2018, 10:29
Wenn eine Versicherung ablehnt dann besteht auch keine Haftpflicht von Dir.

In diesem Satz gibt es einen Widerspruch.

Wenn keine Haftpflicht vorhanden wäre, würde ein Versicherung erst gar nicht tätig werden.

Aber ich vermute mal, dass dein Satz folgendermaßen lauten sollte.

Wenn der Versicherungsnehmer für den Schaden nicht haftet, wird der Versicherer die Schadenserstattung im Namen seines Kunden ablehnen.

Detlef32  07.03.2018, 09:59
@Apolon

Danke für die Klarstellung.

Du kannst dich beruhigt zurücklehnen und abwarten. Entweder die zahlen weil sie es müssen oder sie lehnen die Haftung mit Begründung ab. Jedenfalls bist du für die Geschädigte bzw deren Eltern kein Ansprechpartner mehr sondern die Versicherung!

mondblume112 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 15:26

Da bin ich auch froh drum, weil mich das an sich schon so geärgert hat da sie ja auf unserem Privatgrundstück bei meinen Pferden nichts zu suchen hatte und schon grad gar nicht auf dem Reitplatz!

Und noch schlimmer war es das ich erst überhaupt gar nichts davon wusste....

was ist wenn die Versicherung ablehnt? Müssen die dann selbst dafür auf kommen? Ich bin privat dann aber raus aus der Sache oder?

fusselchen70  05.03.2018, 21:13
@mondblume112

Falls die ablehnen, was ich nicht glaube, und die Familie der Geschädigten klagen will können die nur deine Versicherung auf Schadenersatz usw. verklagen und die würde sich dagegen mit Gutachten und eigenen Rechtsanwälten auch vor Gericht wehren.

Warum ich glaube (nicht weiß aber glaube!) das die zahlen werden: Es ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Verschuldensfrage ist meiner Kenntnis nach hier nicht ausschlaggebend da es sich bei Tieren um die sog. Gefährdungshaftung (eben die besondere Gefahr die von Tieren immer ausgehen kann) handelt. Es wäre somit also recht egal. wie berechtigt der Besuch der Geschädigten auf der Anlage war, allein das ein versichertes Tier den Schaden verursacht hat genügt, um die Haftung zu bejahen. Etwas holperig und vereinfacht ausgedrückt. Ein Grund auch, warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung so wichtig ist.

phoenix69x  06.03.2018, 07:44
@mondblume112

Du bist raus!

Jeglich weitere Kommunikation mit der Geschädigten würde ich deiner Tierhalterhaftpflicht zur Beantwortung/Ablehnung weiterleiten.

Denkbar ist sicher auch, dass die Haftplichtversicherung deiner Reitbeteiligung für die Sache aufkommen könnte.

Apolon  06.03.2018, 10:33
@fusselchen70
können die nur deine Versicherung auf Schadenersatz usw. verklagen

Diese Meinung ist völlig falsch.

Man kann immer nur denjenigen verklagen, der den Schaden zu vertreten hat, bzw. haftet.

Ein Versicherungsunternehmen haftet nicht, sondern vertritt nur den Versicherungsnehmer und zahlt den Schaden, oder lehnt diesen im Namen seines Kunden ab.

fusselchen70  06.03.2018, 15:46
@Apolon

Okay, dann halt so :-)

Wahrscheinlich wird dich auch die Krankenversicherung der Geschädigten anschreiben und damit versuchen die für sie entstandenen Kosten auf dich abzuwälzen.

Tipp:

Beantworte die Briefe der "gegnerischen" Krankenversicherung nicht. Du bist hierzu auch nicht verpflichtet, da der Vertragspartner der Krankenversicherung die Versicherte/Geschädigte ist.

DerHans  07.03.2018, 10:12

Solche "Forderungen" sind unmittelbar an die Haftpflichtversicherung weiter zu leiten.

Deine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird Kontakt mit der Geschädigten aufnehmen und von dieser einen Schadensbericht anfordern.

Danach den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls die Kosten übernehmen.

Wobei man vielleicht darüber nachdenken sollte, ob die Reitbeteiligung die Richtige ist.

mondblume112 
Beitragsersteller
 05.03.2018, 15:27

Wenn die Kosten nicht übernommen werden von meiner Versicherung.... können die das dann von mir verlangen?

Apolon  05.03.2018, 18:03
@mondblume112

Nein - alle Forderungen die an dich gerichtet werden, gibst du unverzüglich an deine Versicherung weiter.  Du solltest auf jeden Fall auch deinen Versicherungsvermittler informieren und ihn in diesem Schadensfall einbinden, denn dafür bekommt dieser auch eine Bestandsprovision aus dem Vertrag.

Bei der Tierhalterhaftung wird nicht danach gefragt, wer Schuld hat. Die Versicherung wird sich mit der geschädigten Person in Verbindung setzen.

Auch deren Krankenkasse will ja, die Kosten ersetzt haben.