Pferdetritt einer mir unbekannten Person auf unserem Privatgrundstück?
Hallo!
Vor zwei Wochen hat sich bei mir folgendes zugetragen:
meine Neue Reitbeteiligung hat sich bei mir angekündigt das SIE kommt.
Soweit so gut....gegen Abend beichtete Sie mir dann, das meine Stute ein mir unbekanntes Mädchen das meine RB ohne meine Erlaubnis auf unser Privatgrundstück mitgebracht hatte von meiner Stute während meine RB diese auf meinem Reitplatz longiert hat getreten hat.
Sie ist dabei auf den Hintern gefallen.
Das Mädchen stand während der Arbeit mit auf dem Reitplatz und lt. Aussage meiner RB hatte sie nicht aufgepasst.
Danach waren die beiden im Krankenhaus, am Handgelenk irgend etwas gebrochen ( lt. Röntgen waren wohl auch alte Verletzungen zu sehen) OP an der Hand nötig.. sonst eine leichte Prellung am Hintern.
Von der ganzen Geschichte habe ich erst Abends erfahren........
Ich habe das ganze mit Unfallbericht meiner RB an meine Versicherung weiter geleitet.
Wie geht das jetzt weiter?
Meine Versicherung Schreibt die jetzt an.
5 Antworten
Wenn eine Versicherung ablehnt dann besteht auch keine Haftpflicht von Dir. Eine Haftpflichtversicherung ist auch dafür da Dich vor unberechtigten Forderungen zu schützen.
Ausnahme wäre: Du hast was absichtlich gemacht. Aber hier kann das nicht der Fall sein.
Danke für die Klarstellung.
Du kannst dich beruhigt zurücklehnen und abwarten. Entweder die zahlen weil sie es müssen oder sie lehnen die Haftung mit Begründung ab. Jedenfalls bist du für die Geschädigte bzw deren Eltern kein Ansprechpartner mehr sondern die Versicherung!
Da bin ich auch froh drum, weil mich das an sich schon so geärgert hat da sie ja auf unserem Privatgrundstück bei meinen Pferden nichts zu suchen hatte und schon grad gar nicht auf dem Reitplatz!
Und noch schlimmer war es das ich erst überhaupt gar nichts davon wusste....
was ist wenn die Versicherung ablehnt? Müssen die dann selbst dafür auf kommen? Ich bin privat dann aber raus aus der Sache oder?
Falls die ablehnen, was ich nicht glaube, und die Familie der Geschädigten klagen will können die nur deine Versicherung auf Schadenersatz usw. verklagen und die würde sich dagegen mit Gutachten und eigenen Rechtsanwälten auch vor Gericht wehren.
Warum ich glaube (nicht weiß aber glaube!) das die zahlen werden: Es ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Verschuldensfrage ist meiner Kenntnis nach hier nicht ausschlaggebend da es sich bei Tieren um die sog. Gefährdungshaftung (eben die besondere Gefahr die von Tieren immer ausgehen kann) handelt. Es wäre somit also recht egal. wie berechtigt der Besuch der Geschädigten auf der Anlage war, allein das ein versichertes Tier den Schaden verursacht hat genügt, um die Haftung zu bejahen. Etwas holperig und vereinfacht ausgedrückt. Ein Grund auch, warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung so wichtig ist.
Du bist raus!
Jeglich weitere Kommunikation mit der Geschädigten würde ich deiner Tierhalterhaftpflicht zur Beantwortung/Ablehnung weiterleiten.
Denkbar ist sicher auch, dass die Haftplichtversicherung deiner Reitbeteiligung für die Sache aufkommen könnte.
können die nur deine Versicherung auf Schadenersatz usw. verklagen
Diese Meinung ist völlig falsch.
Man kann immer nur denjenigen verklagen, der den Schaden zu vertreten hat, bzw. haftet.
Ein Versicherungsunternehmen haftet nicht, sondern vertritt nur den Versicherungsnehmer und zahlt den Schaden, oder lehnt diesen im Namen seines Kunden ab.
Okay, dann halt so :-)
Wahrscheinlich wird dich auch die Krankenversicherung der Geschädigten anschreiben und damit versuchen die für sie entstandenen Kosten auf dich abzuwälzen.
Tipp:
Beantworte die Briefe der "gegnerischen" Krankenversicherung nicht. Du bist hierzu auch nicht verpflichtet, da der Vertragspartner der Krankenversicherung die Versicherte/Geschädigte ist.
Solche "Forderungen" sind unmittelbar an die Haftpflichtversicherung weiter zu leiten.
Deine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird Kontakt mit der Geschädigten aufnehmen und von dieser einen Schadensbericht anfordern.
Danach den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls die Kosten übernehmen.
Wobei man vielleicht darüber nachdenken sollte, ob die Reitbeteiligung die Richtige ist.
Wenn die Kosten nicht übernommen werden von meiner Versicherung.... können die das dann von mir verlangen?
Nein - alle Forderungen die an dich gerichtet werden, gibst du unverzüglich an deine Versicherung weiter. Du solltest auf jeden Fall auch deinen Versicherungsvermittler informieren und ihn in diesem Schadensfall einbinden, denn dafür bekommt dieser auch eine Bestandsprovision aus dem Vertrag.
Bei der Tierhalterhaftung wird nicht danach gefragt, wer Schuld hat. Die Versicherung wird sich mit der geschädigten Person in Verbindung setzen.
Auch deren Krankenkasse will ja, die Kosten ersetzt haben.
In diesem Satz gibt es einen Widerspruch.
Wenn keine Haftpflicht vorhanden wäre, würde ein Versicherung erst gar nicht tätig werden.
Aber ich vermute mal, dass dein Satz folgendermaßen lauten sollte.
Wenn der Versicherungsnehmer für den Schaden nicht haftet, wird der Versicherer die Schadenserstattung im Namen seines Kunden ablehnen.