Warum übernimmt die Versicherung nicht, wenn man ohne Sattel ausreitet und dann was passiert?
13 Antworten
Das hä
ngt von der Versicherung ab, meine ehemalige Reitbeteiligung hatte noch selber ne Versicherung und ich meine sie hätte auch nur mit Reithalfter ausreiten dürfen, habe es ihr dann selber überlassen. Generell stuft die Versicherung das Reiten ohne Sattel als höheres Risiko ein (weniger Halt, keine Steigbügel etc.) , wenn dus versichert haben willst kostet es halt mehr...
Hat natürlich nicht unbedingt was mit Realität zu tun, manche Leute sollten auch nicht mit Sattel ins Gelände, von daher guck einfach mal nach Versicherungen dies übernehmen im Zweifel wenns für dich wichtig ist!
Es gibt gar keinen Haftpflichtversicherer, der das ausschließt. Das ist ein Ammenmärchen.
... wenn das der N.U. hört, wo gibt es so eine Versicherung?
mein lieber Troll Schleudermaxe, dass du keine Ahnung hast wo man solche Versicherungen findet, ist doch schon bekannt.
Musst du nicht jedes mal aufs neue schreiben.
... verstehe ich nicht, denn eine Hundehalterh. gibt es ja auch nicht, behauptest Du jedenfalls. Aber für die Pferde gibt es also eine, na denn. Dann kann sich der Halter ja richtig freuen, wenn er da raus ist bei einem Schaden.
Bitte nicht die Begriffe verwechseln.
Eine Halterhaftpflicht gibt es natürlich, aber keine Pferdehaftpflicht oder Hundehaftpflicht.
Ist das so ?
Das alleine ist sicherlich kein Grund für einen Haftungsausschluss. Einen solchen gibt es nämlich bei keiner einzigen Versicherung.
Endlich mal einer, der Ahnung hat.
Ich glaube das nicht, was hier für ein Blödsinn geschrieben wird.
Das ist so nicht ganz richtig….
Es wird gezahlt!
Jedoch MUSS sich der Geschädigte eine MITSCHULD anrechnen lassen.
Dies führt zur ‚reduzierten‘ Leistung.
Z.B.
Person A möchte sein Pferd verkaufen.
Person B möchte das Pferd vor dem Kauf ‚Probereiten‘ und wird dabei von dem Pferd verletzt.
Bei der Prüfung des Sachverhaltes wird festgestellt, dass Person B OHNE SATTEL ritt.
FOLGE >> Quotelung!
[ Kausalität vorausgesetzt! ]
Nein, da wird nichts gequotelt.
Wenn er ein Pferd kaufen möchte, dass er ohne Sattel reiten kann, dann kann er dies nur ohne Sattel ausprobieren.
Da läge die Fahrlässigkeit dann beim Verkäufer, wenn das Pferd da nicht mitspielt und er das wusste.
Mit Sattel reiten ist nicht sicherer als ohne Sattel reiten.
…„Nein, da wird nichts gequotelt“.
Doch , doch,..
;)
meist sogar aus mehreren Gründen.
Um dir ein Beispiel zu nennen:
Einige Werke führen das benutzen von:
Sattel, Helm, Gebiss, Zaumzeug, (wie auch immer)… auf.
Ein Verstoß hiergegen, führt zur >>> Reduzierung der Leistung
Zusatz:
.."Mit Sattel reiten ist nicht sicherer als ohne Sattel reiten."
Insbesondere ungeübte Reiter, bekommen durch einen Sattel mehr halt auf einem Pferd. Zumindest leite ich dies aus meinen über 30 Jahren Erfahrung als Reiter und Pferdepension-Betreiber ab...
Ich kenne keine seriöse Versicherung die Sattel und Gebiss verlangt.
Wer nicht ohne Sattel reitet, der wird nie sicher.
Das sage ich Dir nach 30-40 Jahren Erfahrung als Reiterin, Reitlehrerin, Pferdebesitzerin, Pferdepensions-Betreiberin und Sachbearbeiterin im Haft- und Tierhalterhaftpflicht-Bereich.
Allenfalls das nicht Tragen eines Helmes könnte (könnte! nicht muß!) zu einer Minderung führen.
Schwierigkeiten kann man da nur als Lehrperson, bekommen, die nicht auf falsche Ausrüstung aufmerksam macht bekommen.
..“Ich kenne keine seriöse Versicherung die
Sattel und Gebiss verlangt.“
Du bist keine Maklerin, oder?
..“Wer nicht ohne Sattel reitet, der
wird nie sicher“.
An dieser Stelle stimme ich dir bedingt zu.
Jedoch ist es für einen ungeübten Reiter zu Beginn von Vorteil, wenn er sich an dem Sattel festhalten kann.
..“Das sage ich Dir nach 30-40 Jahren
Erfahrung als Reiterin, Reitlehrerin, Pferdebesitzerin,
Pferdepensions-Betreiberin und Sachbearbeiterin im Haft- und
Tierhalterhaftpflicht-Bereich „
Sorry, doch diese Aussage zweifle ich an. Anhand deiner bisherigen Antworten, kann man diverse Unsicherheiten
ableiten. Sorry !
..“Allenfalls das nicht Tragen eines Helmes
könnte (könnte! nicht muß!) zu einer Minderung führen.“
"Allenfalls" ...Hm…
Was kannst du mir alles über den Punkt:
besondere Gefahrenumstände erzählen?
..“Schwierigkeiten kann man da nur als
Lehrperson, bekommen, die nicht auf falsche Ausrüstung aufmerksam macht
bekommen. „
Nochmals hm…
Welche Besonderheit kommt bei Reit-Lehrpersonen zum Tragen?
Nein, ich bin keine Maklerin. Aber in der Verwandtschaft habe ich Makler. Und ehemalige Kollegen bei vielen Versicherungsgesellschaften.
Nein, es gibt keine seriöse Versicherung, die reiten ohne Sattel und Gebiss ausschliest. Weiß ich. 100 Prozent.
Es kann für ungeübte Reiter Vorteile mit Sattel zu lernen. Dann klemmt man auch nicht so schnell mit den Oberschenkeln. Das ändert aber nicht an der Tatsache, das Reiten ohne Sattel in der THV miteingeschlossen ist.
Ich bin keinen Zentimeter unsicher, so ein Blödsinn.
Das Nichttragen des Helmes muß maßgeblich zum Schaden geführt haben.
Ich weiß nicht, auf welche Besonderheit du bei lehrenden Personen heraus willst.
@MoechteAWissen,
man sollte bei dem Pferdesport unterscheiden, ob es sich um Springreiten, Dressurreiten oder Wanderreiten handelt.
Beim Wanderreiten ist es unüblich einen Helm zu tragen. Außerdem bei verschiedenen Wettbewerben ist auch teilweise ein Sattel nicht üblich.
Meine Ehefrau hat einige Jahre Wanderreiter ausgebildet, hatte außerdem viele Jahre eine Wanderreitstation und eine Pferdezucht für Appaloosa + Quarter Horse (Westernpferde).
Wenn ihr schon diskutiert, solltet ihr aber auch darüber informieren, um welche Pferdesportart es sich handelt.
Denn so hat jeder von euch recht.
Gruß Norbert
Ach du .
Ich möchte nicht mit dir streiten.
Es wäre auch sinnlos, wenn wir beide in eine fachliche Diskussion einsteigen. Dies wäre nachdem was du geschrieben hast nicht fair von mir.
Auf eines möchte ich noch eingehen, da es leider immer wieder falsch verstanden wird.
Wie du richtigerweise erkannt hast, kann die Versicherung in
dem beschriebenen Fall nicht zu 100% leistungsfrei werden. Zumindest vorerst nicht. Bei einem Luxustier (z.B: Pferde
in privater Nutzung) wird in einem Schadenfall die verschuldensunabhängige Haftung angenommen (§833 S. 1 BGB / Gefährdungshaftung).
Heißt, in einem Schadenfall haftet der Halter des Tieres
vorerst zu 100% für den Schaden der durch das Tier verursacht worden ist!
Bevor man jedoch die Schuldfrage endgültig klären kann, sind
die ‚Vergehen‘ beider Seite zu prüfen
(Mitverschulden des Geschädigten §254BGB).
Was übernimmt die Versicherung da angeblich nicht?
Wenn du vom Pferd plumpst, ist das eh nie über die Tierhalterversicherung abgedeckt - aber der Unfallversicherung ist es wurscht, wie du geritten bist, die deckt trotzdem deine Unfallschäden ab.
Wenn dein Pferd einen Haftpflichtschaden macht, ist es i.d.R. vollkommen egal wie und auf was du gesessen bist. Das Pferd ist ja auch an der Hand versichert.
Wenn man vom eigenen oder vom Reitbeteiligungspferd fällt, das ist nicht abgedeckt.
Schäden am Fremdreiter sind in keiner Tierhalterhaftpflicht ausgeschlossen.
Natürlich nur dann, wenn das Pferd den Sturz auch verursacht hat.
Hab doch geschrieben (richtig lesen), das man selbst nicht versichert ist (bei der THHPV) wenn man vom Pferd plumpst, nur mit einer privaten Unfallversicherung, dann schon.
Schäden die das Pferd unter Aufsicht des Fremdreiters anstellt sind versichert in jeder THHPV, Körperverletzung vom Pferd am Fremdreiter am Boden ist jedoch versichert.
Bsp. Pferd schlägt bei der Versorgung nach dem Reiter aus, dann ist dieser Fremdmensch oder auch die RB durchaus Versichert. Wenn derjehnige reitet und runter fällt, dann nicht.
Auch nicht wenn das Pferd den Sturz verursacht hat, das kann es nämlich gar nicht, weil es ein Tier ist. Sonst wäre jeder Reiter versichert, weil es immer vom Pferd verursachte Stürze wären - lol.
Hallo,
frag die Versicherung? Geht es um die Haftpflicht? Bei meiner ist das auf jeden Fall mit abgedeckt.
Haben Sie mal die Bedingungen irgendeiner Pferdehalterhaftpflicht gelesen ?