Welche Länge und Gewicht darf ein Fahrzeug haben, wenn es auf einem Pkw Parkplatz abgestellt wird?
Wir wohnen im Erdgeschoß . Vor unseren Schlafzimmerfenstern sind 8 Parkplätze. Unter anderen parken dort jeden Tag 2 Firmen Diesel-Fahrzeuge, rückwärts. Die Abgase werden uns in die Fenster geblasen. Der Abstand vom Fahrzeug zu unseren Fenstern ist Ca.2 Meter..In den 2 Metern führt noch ein Fußweg.. Die Abgasbelästigung ist nicht nur für uns belastent , sondern auch für Fußgänger und den Müttern die mit ihren Kinderwagen,. auf dem Bürgersteig fahren. .Das Ordnungsamt sieht kein Grund hier etwas gegen die beiden Fahrzeuge zu unternehmen .Schilder gibt es für diese Situation nicht! Wer weiß Rat?
6 Antworten
Wem gehören denn die Parkplätze? Privat oder Städtisch?
Wenn die Stadt nichts tut: Euch sind die Autos bekannt, oder? Schreibt einen Zettel mit Eurem Anliegen und klemmt die an die Autos.
Man kann nicht wegen jedem Pippifax der einem nicht passt gleich was verbieten lassen.
Alles unter 7,5 Tonnen ist erlaubt. Außerdem laufen die Motoren ja wohl nicht stundenlang.
Vor unseren Schlafzimmerfenstern sind 8 Parkplätze. Das Ordnungsamt sieht kein Grund hier etwas gegen die beiden Fahrzeuge zu unternehmen .
Wogegen auch? Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich.
Und da darf man eben zugelassene Fahrzeuge parken und auch unter Ausstoß von Dieselabgasen von Parkflächen auf- und wieder abfahren.
Nur LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen in reinen und allgemeinen Wohngebieten sonn- und feiertags sowie werktags zwischen 22 und 6 Uhr nicht parken.
Solange man hier keine Motoren unnütz warmlaufen liesse, ist dies zulässig und hinzunehmen :-(
wir leben in Deutschland, da ist alles geregelt.
Man schaue in die StVO und ziehe das Bebauungsrecht des Wohnortes zu Rate.
LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen in reinen und allgemeinen Wohngebieten werktags zwischen 22 und 6 Uhr nicht parken, ebenso sonn- und feiertags.
Soltlen es Firmenfahrzeuge sein dürfte der Firmensitz ja nicht weit sein. Also dürfte es sich baurechtlich um ein Mischgebiet handeln. Somit ist das Parken erlaubt.
Soltlen es Firmenfahrzeuge sein dürfte der Firmensitz ja nicht weit sein
Warum denn nicht? Das von mir genutzte Firmenfahrzeug/Dienstwagen parkt in der sächsischen Landeshauptstadt. Der Firmensitz ist aber in Hamburg.
7,5tonnen und 4,3m
7,5tonnen und 4,3m
Hellseher? Faszinierend, dass Du einschätzen kannst, welche Fahrzeuge auf einem Parkplatz parken dürfen, der dir gänzlich unbekannt ist.
Das heisst, dass ich mit meinem 4,75 Meter langen Diesel Kombi nicht mehr parken darf????