Hohen Geldbetrag überweisen - Grund
Kann ich, 'aus einer Laune heraus', jemandem einen sechs-stelligen Betrag überweisen oder muss man, Seitens der Bank/des Finanzamtes, einen Grund haben, um solche Summen zu überweisen? Von und an Privatperson, falls das relevant ist.
6 Antworten
Tagtäglich werden Beträge in 6-stelliger Höhe und darüber hinaus überwiesen und niemand fragt nach einem Grund.
Passieren kann Dir nur, dass Deine Bank besondere Vorkehrungen zur Überprüfung des Überweisungsauftrags trifft. Das dient aber einzig und allein dem Schutz des Kunden vor Onlinebanking-Betrug.
Bei den Angaben im Betreff würde ich acht geben. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Banken ihnen bekannt werdende Schenkungen den Finanzbehörden melden müssen.
Unabhängig von einer unmittelbaren Meldung vonseiten der Bank ist aber natürlich der Empfänger ggf. verpflichtet, Schenkungsteuer zu zahlen. Wenn Personen nicht miteinander verwandt oder verheiratet sind, beträgt der allgemeine Freibetrag nur 20.000 Euro, so dass man mit einem 6-stelligen Betrag als Empfänger eine Schenkungsteuererklärung abgeben und Schenkungsteuer zahlen muß.
Der Hinweis auf den Verwendungszweck und die Meldepflicht bezüglich Schenkungen ist gut.
Aber nur weil das Finanzamt nichts von der Schenkung weis, entbindet den Beschenkten nicht von der Abgabe einer Erklärung.
Betreff Hinweis ist richtig, da haben die Banken Algorithmen, die das durchforsten.
Aber falsch ist, dass nur in Ausnahmefällen nach dem Grund gefragt wird. Nach Geldwäschegesetz sind die Banken verpflichtet auch bei kleineren Beträgen nachzufragen beim Empfänger. Wenn der dann keine plausible Erklärung hat, muss Meldung nach Geldwäschegesetz gemacht werden.
Manche Zahlungen sind aber klar und werde nicht nachgefragt: z.B. wenn der Absender eine Lebensversicherung ist, oder eine Notar und Zweck: Immobilienverkauf. Oder wenn Absender und Empfänger gleich sind, (Übertrag vom Festgeldkonto).
Hat meine Frage beantwortet. Danke!
Zunächst, überweisen kannst Du jeden Betrag an einen Empfänger, wenn die erforderliche Deckung vorhanden ist. Normalerweise fällt es der Bank nicht auf, wenn der Betrag vom Konto abgeht. Interessiert auch die absendende Bank nicht. ABER: Es interessiert sehr wohl die Bank des Empfängers, ob der gutgeschriebene Betrag im Rahmen der normalern Kontoführung des Empfängers liegt. In Deinem Beispiel dürfte das nicht der Fall sein. Die Bank wird bei der absendenden Bank eine sogenannte "Plausi" machen (d. h. dort nach der Herkunft des Geldes fragen) Der Betrag wird nicht auf dem Konto des Empfängers erscheinen. (Nennt sich "Solldisposition") und wir erst dann freigegeben, wenn die Absenderbank die Plausi positiv beantwortet. (sie muss auch erst nachsehen, woher Du das Geld hast, Stichwortt: "Geldwäsche")
Wenn die Person das Geld auf dem Konto hat, kann sie damit machen, was sie will.
Das ganze Gerede über Geldwäsche ist Quatsch, denn verdächtige Beträge werden geprüft wenn sie eingehen., werden entweder bis zur Klärung auf CPD gebucht, oder geblockt bis die Herkunft geklärt ist.
Wenn der Kontoinhaber verfügen kann, interessiert sich kein Mensch mehr dafür.
Nur wenn die Überweisung grenzüberschreitend ist, würden ggf. die Zentralbanken nachfragen. Aber das ist mehr für statistische Zwecke.
Hallo fragfrag32x,
Du darfst mit Deinem Geld zu legalen Zwecken machen was Du willst. Als derjenige der es weg überweist bist Du niemandem als dem Empfänger Rechenschaft dafür schuldig weshalb Du das tust.
Der Empfänger muss dies ggf. beim Finanzamt angeben (Schenkungssteuer, Einkommensteuer etc).
Schöne Grüße
Hallo fragfrag,
so einfach geht das nicht!
Denn du musst wegen dem Geldwäschegesetz der Bank darlegen und nachweisen, woher das Geld stammt.
Und in so einer Höhe wird sicher auch das Finanzamt gerne wissen, wie du zu so viel Geld kommst ...
Liebe Grüße
ichausstuggi
Na klar, schließlich musst du ja auch einen 'Verwendungszweck' angeben :))
Ich glaube nicht, dass der Verwendungszweck Bank-Intern relevant ist. Dafür habe ich schon zu oft Quatsch in diese Zeile geschrieben. Mich interessiert nur, ob ich das einfach so machen darf. Letztendlich ist es ja mein Geld, also muss ich das doch Verteilen können, wie ich lustig bin. Aber muss irgendwo, irgendwas geregelt werden bevor ich das tue?
Das Geld kommt von meinem Konto. Frage ist nur, ob ich einen Grund haben muss, um einem 'Normalverdiener' diese Summe zu überweisen.