was ist der unterschied zwischen Pfüb und Pfändungseinziehung?
Hallo mein Berater hat mir heute einen Screen geschickt. Sparkasse
2 X Pfüb 1 X Einziehung.
Die Pfändungseinziehung ist noch vom Hauptzollamt.
Ist das richtig dass ich Pfüb weiterhin das Geld nutzen kann ?
Weil bei meiner Frau ist wohl auch einmal Pfüb vermerkt im Konto sie kann Ihres aber Normal nutzen.
1 Antwort
Hallo benush,
vorab: der Begriff "Pfändungseinziehung" ist kein offizieller bzw. gesetzlich definierter Begriff in der Zwangsvollstreckung, weshalb ich nur versuchen kann, ihn zu interpretieren.
Aber der Reihe nach: ein Pfüb ist ein zweigeteilter Begriff. Es handelt sich einerseits um eine Pfändung (§829 ZPO) und eine Überweisung (§ 835 ZPO). Die Überweisung des Guthabens erfolgt nicht vor Ablauf von vier Wochen nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses (der ja in Deinem Fall bereits Teil des Pfüb ist) an den Drittschuldner (also die Sparkasse) - siehe § 835 Abs.1 S.1 ZPO. Deshalb interpretiere ich die Einziehung durch die Sparkasse als Überweisung des Guthabens nach Ablauf der Frist.
Was die Verfügung über das Geld bei Vorliegen eines Pfüb betrifft, so muß ich Dir leider sagen, daß Du, sofern Du über kein P- Konto (§850 k ZPO) verfügst, Du nicht über das Guthaben verfügen kannst, denn genau das ist ja das Wesen der Pfändung.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Beste Grüße
itasca
Heißt "wohl auch" bei Dir vielleicht oder ganz bestimmt?
Und sie kann ihr Konto ganz normal nutzen.
Dann wird sie halt ein entsprechendes Pfändungsschutzkonto haben. Da ist dann bis zum Freibetrag monatlich frei. Das darüber wird gesperrt und gepfändet.
Aber bei meiner frau ist wohl auch eine pfüb. Und sie kann ihr Konto ganz normal nutzen.